Öffentliche Ausschreibung in Gelsenkirchen

Ausbau des Datennetzes an verschiedenen Schulstandorten im Stadtgebiet

ID: A458446702

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Offenes Verfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

05.08.2025

Zeitraum der Ausführung

15.09.2025–30.06.2026

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

Ausbau des Datennetzes an verschiedenen Schulstandorten im Stadtgebiet
ie Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen, durchzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist, weitere Klassenräume datennetztechnisch auszustatten. Aufgrund des Umfangs der einzelnen Projekte – VHS Rolandstr. – Bibliothek – BTG Bauteil B – Goldbergstr. 58 – Grimmstr. – GS Horst Devenstr. – Mehrklassenbildung an verschiedenen Schulstandorten werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet. Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig. Es handelt sich um verschiedene Schulgebäude mit Klassenräumen, Büros und diversen weiteren Räumen. Wichtiger Hinweis: Die Lose 3 (BTG Bauteil B) und 4 (Goldbergstr. 58) müssen nach Auftragserteilung bis spätestens zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Die übrigen Lose (1, 2, 5, 6 und 7) bis spätestens zum 30.06.2026.
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0001
Titel: VHS Rolandstraße
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0002
Titel: Bibliothek
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0003
Titel: BTG Bauteil B
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0007
Titel: Mehrklassenbildung

Bekanntmachungstext

1.Beschaffer

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung: Text freischaltenStadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren

2.1 Verfahren:

Titel: Ausbau des Datennetzes an verschiedenen Schulstandorten im Stadtgebiet
Beschreibung: Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen, durchzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist, weitere Klassenräume datennetztechnisch auszustatten. Aufgrund des Umfangs der einzelnen Projekte - VHS Text freischaltenRolandstr. - Bibliothek - BTG Bauteil B - Text freischaltenGoldbergstr. 58 - Text freischaltenGrimmstr. - GS Horst Text freischaltenDevenstr. - Mehrklassenbildung an verschiedenen Schulstandorten werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet. Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig. Es handelt sich um verschiedene Schulgebäude mit Klassenräumen, Büros und diversen weiteren Räumen. Wichtiger Hinweis: Die Lose 3 (BTG Bauteil B) und 4 (Text freischaltenGoldbergstr. 58) müssen nach Auftragserteilung bis spätestens zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Die übrigen Lose (1, 2, 5, 6 und 7) bis spätestens zum 30.06.2026.
Kennung des Verfahrens: cdc2043c-6296-4b45-8ad1-13df35b2cdbc
Interne Kennung: 10/4.1Text freischalten-2025-0167
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 51000000 Installation (außer Software)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32400000 Netzwerke
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45311000 Installation von Elektroanlagen

2.1.2 Erfüllungsort:

Stadt: Gelsenkirchen
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: Text freischaltenCXS0Y6SYT0FGJ2LM WICHTIGE HINWEISE: Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU). Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach VOL/B angeboten werden. Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten. Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen. Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen. Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt. Zur Prüfung der Gleichwertigkeit und damit Teilnahme am Vergabeverfahren kann der Auftraggeber eine kostenlose Bemusterung von einzelnen ausgeschriebenen Produkten in seinem Hause für mehrere Tage anfordern. Die zur Bemusterung angeforderten Produkte sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung anzuliefern. Allgemeiner Hinweis zu Zertifikaten/Nachweisen technischer Spezifikationen Bei den gegebenenfalls in der Leistungsbeschreibung aufgeführten europäischen (z.B. EN-), internationalen (z.B. ISO-) oder nationalen (z.B. DIN-) Normen, sowie aufgeführten und geforderten Zertifikaten werden gleichwertige Nachweise zugelassen. Auch wenn der Zusatz ("oder gleichwertig") nicht in allen Einzelpositionen der Leistungsbeschreibung aufgeführt sein sollte. Die Angebotsdokumente sind bitte in Windows kompatiblen Formaten hochzuladen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 7
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 7

2.1.6 Ausschlussgründe:

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
5.Los
5.1Technische ID des Loses: LOT-0001
Titel: VHS Rolandstraße
Beschreibung: Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen, durchzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist, weitere Klassenräume datennetztechnisch auszustatten. Aufgrund des Umfangs der einzelnen Projekte - VHS Text freischaltenRolandstr. - Bibliothek - BTG Bauteil B - Text freischaltenGoldbergstr. 58 - Text freischaltenGrimmstr. - GS Horst Text freischaltenDevenstr. - Mehrklassenbildung an verschiedenen Schulstandorten werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet. Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig. Es handelt sich um verschiedene Schulgebäude mit Klassenräumen, Büros und diversen weiteren Räumen. Schadstoffbelastung in Schulgebäuden: Durch mehrere Beprobungen in Schulgebäuden hat sich herausgestellt, dass in einigen Bereichen eine Asbestbelastung in Böden, Wänden und Decken vorliegt. Daher werden sukzessive alle städt. Schulgebäude auf ihre Schadstoffbelastung hin überprüft. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftragnehmer bei Auslieferung auf Gebäude trifft, die noch nicht beprobt sind und aufgrund ihres Alters unter einem Verdacht auf Schadstoffbelastung stehen. In diesem Fall sind Bohrarbeiten unter den Bedingungen der TRGS 519, BT 30 auszuführen. Hierzu finden Sie eine entsprechende Anfrageposition im Leistungsverzeichnis. Die Arbeiten am DV-Netz und der Elektroinstallation werden voraussichtlich etagenweise ausgeführt. Die Unterrichtsräume werden für diese Zeit freigezogen. Das Mobiliar und sonstige Einrichtungsgegenstände werden durch den Auftraggeber gesichert bzw. ausgelagert. Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr sowie samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr vorgesehen. Sämtliche lärmintensiven Arbeiten, wie das Erstellen von (Befestigungs-)Bohrungen oder Durchbrüchen, dürfen außerhalb der Schulferien ausschließlich in den folgenden Zeitfenstern durchgeführt werden: Montags - Donnerstag 15 - 20 Uhr Freitags 14 - 20 Uhr Samstags 08 - 16 Uhr Der Personaleinsatz ist so zu kalkulieren, dass die Arbeiten innerhalb der lt. Bauzeitenplan vorgeschriebenen Zeiten ausgeführt werden. Die Kosten sind entsprechend einzukalkulieren, es gibt keine gesonderte Position für Mehrarbeit. ISO 9000-Zertifizierung (oder gleichwertig): Es sind ausschließlich fabrikneue Produkte von Herstellern einzusetzen, die nach ISO 9000 (oder gleichwertig) zertifiziert sind. Sofern von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkten abgewichen werden soll, ist das entsprechende Zertifikat mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Ein Sachkundenachweis/Zertifikat nach Nr. 2.7 der TRGS 519, Anlage 4C (oder gleichwertig) wird benötigt. Sofern kein entsprechender Sachkundenachweis / Zertifikat (Kopie) mit Angebotsabgabe erfolgen kann, kann dieser Nachweis spätestens mit Vertragsabschluss erbracht werden (siehe Anlage 2). Wichtiger Hinweis: Die Lose 3 (BTG Bauteil B) und 4 (Text freischaltenGoldbergstr. 58) müssen nach Auftragserteilung bis spätestens zum 15.12.2025 abgeschlossen sein. Die übrigen Lose (1, 2, 5, 6 und 7) bis spätestens zum 30.06.2026.
Interne Kennung: 1

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