Öffentliche Ausschreibung in Metelen

Generalplanung für den Erweiterungsneubau St. Vitus Grundschule und den Umbau- und Anpassungsmaßnahmen im Bestand

ID: A458286911

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

14.07.2025

Zeitraum der Ausführung

01.07.2026–01.08.2029

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

Generalplanung für den Erweiterungsneubau St. Vitus Grundschule und den Umbau- und Anpassungsmaßnahmen im Bestand Bauteil A, östlicher Teil, Gemeinde Metelen
Die Gemeinde Metelen erstreckt sich im Kreis Steinfurt im Steinfurter Land über eine Fläche von ca. 40 km² und hat ca. 6.500 Einwohner (IT.NRW, Stand 31.12.2022). Zur Gemeinde Metelen gehören ferner die Bauernschaften Naendorf und Samberg. Metelen grenzt im Norden und Osten an die ebenfalls zum Kreis Steinfurt gehörenden Städte und Gemeinden Ochtrup, Steinfurt und Horstmar, im Westen und Süden an die zum Kreis Borken gehörenden Gemeinden Schöppingen und Heek. Bis zur niederländischen Grenze sind es nur etwa 20 Kilometer. Die Gemeinde wird außerhalb der Siedlungsflächen durch eine überwiegend intensive Landwirt-schaft sowie mehrere ausgewiesene Gebiete zum Schutz der Natur und Landschaft mitgeprägt. Sie ist darüber hinaus Teil des EUREGIO-Gebietes. Metelen ist nach der Einwohnerzahl die sechstkleinste selbständige Kommune in Nordrhein-Westfalen, und wird aufgrund der Einwohnerzahl dem Gemeindetyp „kleine Kleinstadt“ zugeordnet. Metelen erfüllt die landesplanerische Funktion eines Grundzentrums im Kreis Steinfurt. Die nächsten Mittelzentren sind die Kreisstadt Steinfurt sowie Ochtrup, das nächste Oberzentrum ist die Stadt Münster. Die Mittelzentren Ahaus und Rheine sind ca. 20 km entfernt. Die St. Vitus Grundschule befindet sich etwa 0, km südöstlich vom Ortskern entfernt und beschult die Kinder der Gemeinde. Das bestehende Schulgebäude aus dem Jahr 1952 wurde zu-erst 1985 und zuletzt 2019 erweitert. Jedoch sind die Flächen angesichts der steigenden Schü-lerzahlen und des damit verbundenen erhöhten Flächenbedarfs nicht mehr ausreichend. Die Anzahl der Klassen wird in den Jahren 2025 von 12 an 2025/26 auf 13, und 2027 auf 14 steigen. Die geplante Erweiterung soll sowohl den steigenden Schülerzahlen als auch dem gesetzlichen Anspruch auf einen Ganztagsplatz ab dem Schuljahr 2026/2027 nachkommen. Aus diesem Grund empfiehlt der Ausschuss für Schule und Kultur der Gemeinde Metelen, einen Erweiterungsneubau für die Erweiterung der St.-Vitus-Grundschule zu realisieren. Bei dem in diesem Verfahren behandelten Bauvorhaben handelt es sich um: „Erweiterungsneubau der St. Vitus Grundschule“ und „Umbau- und Anpassungsmaßnahmen im Bestand Bauteil A, östlicher Teil“ Bestandteil sind folgende Leistungsbilder nach HOAI 2021 bzw. nach AHO: – „Objektplanung für Gebäude und Innenräume“ gem. §§ 33 – 35 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI – „Fachplanung Tragwerksplanung“ gem. §§ 49 – 51 in Verbindung mit Anlage 14 HOAI (LPH 1 – 5) – „Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung“ gem. §§ 53 -56 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für die Anlagengruppen 1 – 7 – „Fachplanung Bauphysik – Anwendungsbereich Wärmeschutz“ gem. HOAI § 3; Anlage 1, Ab-schnitt 1.2 – „Fachplanung Bauphysik – Anwendungsbereich Raumakustik“ gem. HOAI § 3; Anlage 1, Ab-schnitt 1.2 – „Fachplanung Brandschutz“ – gemäß AHO Heft Nr. 17, Stand Dezember 2022 “Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz” einschließlich Flucht- und Rettungswegplänen, Feuerwehrplänen und Brandordnung. Weitere Details sind der Anlage 03_MET_GP_Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bekanntmachungstext

1.Beschaffer

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung: Text freischaltenGemeinde Metelen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren

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