Öffentliche Ausschreibung in Coesfeld
Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp und Abbruch der Dreifach- und Einfachsporthalle Leistungen der Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
23.06.2025
Zeitraum der Ausführung
26.05.2025–01.12.2025
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten. Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6 erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH 3. Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK 2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden. Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft, die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten: • Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG • „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) • „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) • Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung der Planung zwingend erforderlich. Das hier angefragte Leistungsbild der Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung, gemäß AHO Nr. 15 von Juni 2022 beinhaltet Regelleistungen, sowie Regelleistungen im Bedarfsfall sowie Optionale Leistungen. Zudem wird die Übernahme der Funktion des beauftragen Dritten angefragt. Sporthallenneubau Für die Leistung während der Planung der Ausführung werden die Regelleistung gemäß AHO a) – h) vollständig angefragt. Als Regelleistung im Bedarfsfall werden die Leistungsteile b) und c) angefragt. Als Optionale Leistung soll hier zudem das Leistungsbild j) pauschal angeboten werden. Für die Leistung während der Ausführung des Bauvorhabens sollen die Regelleistungen a) – f) hier insgesamt pauschal angeboten werden, während für die Regelleistungen im Bedarfsfall nur die Teilleistungen a) und b) angeboten werden sollen. Zudem soll hier pauschal die Aufgabe des Koordinators als Optionale Leistung angeboten als Übernahme der Funktion des beauftragten Dritten, nach Definition nach RAB 10. Abbruch der bestehenden Sporthallen Für die Leistung während der Planung der Ausführung werden die Regelleistung gemäß AHO a) – h) vollständig angefragt. Als Regelleistung im Bedarfsfall werden die Leistungsteile b) und c) und g) angefragt. Für die Leistung während der Ausführung des Bauvorhabens sollen die Regelleistungen a) – f) hier insgesamt pauschal angeboten werden, während für die Regelleistungen im Bedarfsfall nur die Teilleistungen a) und b) angeboten werden sollen. Zudem soll hier pauschal die Aufgabe des Koordinators als Optionale Leistung angeboten als Übernahme der Funktion des beauftragten Dritten, nach Definition nach RAB 10. Die Anfrage für Leistungen im Bereich Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung richtet sich an Dienstleister, die 1. Fundierte Kenntnisse im Bereich SiGeKo als Referenz der letzten 3 Jahre nachweisen können 2. Über ausreichende Kapazitäten verfügen, diese Leistungen termingerecht sowie im Kostenrahmen durchzuführen Der Bewilligungszeitraum endet gemäß Förderbescheid Ende 2027.
Bekanntmachungstext
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2.Verfahren
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