Öffentliche Ausschreibung in Kerken
Planungsleistungen für den Neubau einer Schulmensa in Kerken-Nieukerk
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
02.06.2025
Zeitraum der Ausführung
Für 1 Jahr
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: Planungsleistungen für den Neubau einer Schulmensa in Kerken-Nieukerk
Beschreibung: Planungsleistungen in den Leistungsbildern Objektplanung und TGA für den Neubau eines Mensagebäudes auf dem Grundstück der Mariengrundschule in Kerken-Nieukerk.
Kennung des Verfahrens: d8e6d a6-92e9-dfe01a07210c
Interne Kennung: 2025-067
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit einem vorangehenden Teilnahmewettbewerb geführt, in welcher die Eignung der Bewerber und das Fehlen von Ausschlussgründen überprüft wird. Unter mehreren, die Anforderungen an die Eignung (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Situation des Bewerbers, wirtschaftliche, finanzielle, berufliche und technische Leistungsfähigkeit) erfüllenden Bewerbern erfolgt die Auswahl von höchstens 3 Bewerbern über die Anzahl von Referenzdarstellungen. Auf die Eignungsmatrix für den Planungsauftrag in den Vergabeunterlagen sowie die Eignungskriterien in dieser Bekanntmachung wird Bezug genommen. Erst nach erfolgreichem Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt die Angebotsphase. In dieser werden die Bieter zur Abgabe von Erstangeboten sowie zur Einreichung der konzeptionellen Darstellungen für die Zuschlagskriterien aufgefordert. Die Auftraggeberin behält sich vor, mit den Bietern über ihre Angebote, d.h. insbesondere über die Preise und die Details der Auftragsdurchführung zu verhandeln. Hierauf besteht kein Rechtanspruch, wobei sich die Auftraggeberin ebenso ausdrücklich vorbehält und darauf hinweist, dass diese befugt ist, den Auftrag auf Grundlage der eingereichten Erstangebote zu vergeben, ohne in vorherige Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). Im Rahmen der Verhandlungen kann es zu einer Verschiebung der Bieterreihenfolge kommen. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass diese befugt ist, die Verhandlungen in verschiedenen Phasen abzuwickeln, um die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, bereits im Vorfeld anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern (vgl. § 17 Abs. 12 VgV) Die von den ausgewählten Teilnehmern eingereichten Angebote werden nach den Zuschlagskriterien in der maßgeblichen Zuschlagsmatrix für den Planungsauftrag (vgl. die Vergabeunterlagen) festgelegten Kriterien auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüft.
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