Öffentliche Ausschreibung in Duisburg

Prüfung von elektrischen Anlagen EPA 115 – Prüfungsleistungen

ID: A457876836

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Offenes Verfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

03.06.2025

Zeitraum der Ausführung

Für 18 Monate

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

2025-0299 Prüfung von elektrischen Anlagen EPA 115 – Prüfungsleistungen (Los 1, gemäß DGUV und Los 2, gemäß PrüfVO) auf Basis eines Einheitspreisabkommens
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Prüfungsleistungen auf Basis eines Einheitspreisabkommens – Prüfung von elektrischen Anlagen (EPA 115) Los 1, Prüfung gemäß DGUV Los 2, Prüfung gemäß PrüfVO) Die Zuschlagserteilung erfolgt auf mehrere Bieter. Für das Los 1 werden die 7 und für das Los 2 die 5 wirtschaftlichsten Angebote bezuschlagt. in städtischen Liegenschaften im gesamten Stadtgebiet Duisburg an eine festgelegte Anzahl von Unternehmen (nachstehend "Auftragnehmer" oder "AN" genannt). Auftraggeber sind hierbei die unter Ziffer 2. aufgeführten Kooperationspartner (nachstehend Auftraggeber oder "AG" genannt), die sich anlässlich der Beschaffung dieser auftragsgegenständlichen Leistungen zu einer Einkaufskooperation zusammengeschlossen haben. Die auftragsgegenständlichen Leistungen werden nach öffentlichem Auf- und Abgebotsverfahren vergeben. Als Preisbasis für die Angebotskalkulation der Bieter dient ein bepreistes Leistungsverzeichnis (nachstehend Einheitspreisabkommen oder "EPA" genannt) der AG. Auf die hier benannten Einheitspreise geben die Bieter einen Auf- oder Abschlag an. Ausnahme: Die im Einheitspreisabkommen aufgeführten Stundenverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten unterliegen nicht dem Auf- und Abgebotsverfahren. Vorgesehen ist, den Zuschlag auf die 6 wirtschaftlichsten Angebote zu erteilen, sofern eine entsprechende Anzahl wertbarer Angebote vorliegt. Sofern die Wertung der eingegangenen Angebote ergibt, dass die vorgesehene Anzahl der zu bezuschlagenden Angebote bzw. Bieter nicht ausreichend ist, um die im Vertragszeitraum anfallenden Aufträge kapazitätsmäßig und zeitnah zu erledigen, z. B. aufgrund der Größe der Betriebe bzw. Anzahl der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter, behält sich die koordinierende Stelle vor, den Zuschlag auch auf eine größere Anzahl von Angeboten bzw. Bietern zu erteilen.
Los 1, Prüfung gemäß DGUV
Los 2, Prüfung gemäß PrüfVO

Bekanntmachungstext

Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung: Text freischaltenDEG Duisburger Einkaufsgesellschaft mbH
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren

2.1 Verfahren:

Titel: 2025-0299 Prüfung von elektrischen Anlagen EPA 115 - Prüfungsleistungen (Los 1, gemäß DGUV und Los 2, gemäß PrüfVO) auf Basis eines Einheitspreisabkommens
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Prüfungsleistungen auf Basis eines Einheitspreisabkommens - Prüfung von elektrischen Anlagen (EPA 115) Los 1, Prüfung gemäß DGUV Los 2, Prüfung gemäß PrüfVO) Die Zuschlagserteilung erfolgt auf mehrere Bieter. Für das Los 1 werden die 7 und für das Los 2 die 5 wirtschaftlichsten Angebote bezuschlagt. in städtischen Liegenschaften im gesamten Stadtgebiet Duisburg an eine festgelegte Anzahl von Unternehmen (nachstehend "Auftragnehmer" oder "AN" genannt). Auftraggeber sind hierbei die unter Ziffer 2. aufgeführten Kooperationspartner (nachstehend Auftraggeber oder "AG" genannt), die sich anlässlich der Beschaffung dieser auftragsgegenständlichen Leistungen zu einer Einkaufskooperation zusammengeschlossen haben. Die auftragsgegenständlichen Leistungen werden nach öffentlichem Auf- und Abgebotsverfahren vergeben. Als Preisbasis für die Angebotskalkulation der Bieter dient ein bepreistes Leistungsverzeichnis (nachstehend Einheitspreisabkommen oder "EPA" genannt) der AG. Auf die hier benannten Einheitspreise geben die Bieter einen Auf- oder Abschlag an. Ausnahme: Die im Einheitspreisabkommen aufgeführten Stundenverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten unterliegen nicht dem Auf- und Abgebotsverfahren. Vorgesehen ist, den Zuschlag auf die 6 wirtschaftlichsten Angebote zu erteilen, sofern eine entsprechende Anzahl wertbarer Angebote vorliegt. Sofern die Wertung der eingegangenen Angebote ergibt, dass die vorgesehene Anzahl der zu bezuschlagenden Angebote bzw. Bieter nicht ausreichend ist, um die im Vertragszeitraum anfallenden Aufträge kapazitätsmäßig und zeitnah zu erledigen, z. B. aufgrund der Größe der Betriebe bzw. Anzahl der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter, behält sich die koordinierende Stelle vor, den Zuschlag auch auf eine größere Anzahl von Angeboten bzw. Bietern zu erteilen.
Kennung des Verfahrens: 98601695-b67d-4b46-a1b2-d64e529ad856
Interne Kennung:Text freischalten 2025-0299
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens:

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