Öffentliche Ausschreibung in Düsseldorf
Nachnutzungskonzept Terminals
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
15.05.2025
Zeitraum der Ausführung
Für 3 Monate
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Die Deutsche Energy Terminal GmbH schreibt einen Vertrag über die Erstellung einer Konzeptstudie zur Nachnutzung der Terminalstandorte der DET aus.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, auf Basis der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) sowie der weiteren Vergabeunterlagen im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb einen Dienstleister mit der Erstellung einer Konzeptstudie zur Untersuchung und Bewertung von Nach- und Weiternutzungskonzepten für die FSRU-Terminals zu beauftragen. Im Fokus stehen Synergien zwischen FSRU- und Landterminals, die Rolle der Terminals beim Hochlauf erneuerbarer und CO2-armer Energieträger (insbesondere Wasserstoff und Derivate) sowie die Nutzung im Rahmen von Carbon Capture and Storage/Utilization (CCS/U). Die Studie soll die DET in die Lage versetzen, konkrete Projektkonzepte, z. B. für Basic Engineering (FEED), zu entwickeln. Die Studie beginnt umgehend nach Beauftragung und hat eine maximale Laufzeit von drei Monaten. Eine genaue Beschreibung der erforderlichen Leistungsmerkmale ist der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) zu entnehmen.
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Tätigkeit des Auftraggebers: Hafeneinrichtungen
2.Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: Nachnutzungskonzept Terminals
Beschreibung: Die Deutsche Energy Terminal GmbH schreibt einen Vertrag über die Erstellung einer Konzeptstudie zur Nachnutzung der Terminalstandorte der DET aus.
Kennung des Verfahrens: 0286a556-3d0b-4a6b aeb6bfc1
Interne Kennung: 07_25
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens: Nach Abschluss des Auswahlverfahrens im Teilnahmewettbewerb werden die drei bestplatzierten Bewerber dazu aufgefordert, ein Erstangebot auf Basis der Vergabeunterlagen abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftrag bereits auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, d.h. ohne in Verhandlungen einzutreten, vgl. § 15 Abs. 4 SektVO.
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