Öffentliche Ausschreibung in Hamburg
BIM-Planung, Generalplanung Lph 1/2; Verkehrskonzept; Neubau S-Bahnlinie 6 Hamburg West
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
25.04.2025
Zeitraum der Ausführung
13.10.2025–20.04.2029
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
BIM-Planungsleistungen, Lph 1-2, Neubau S-Bahnlinie 6 Hamburg West – Los 1 Generalplanung
Los LOT-0002:
BIM-Planungsleistungen, Lph 1-2, Neubau S-Bahnlinie 6 Hamburg West – Los 2 Verkehrskonzept
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG - Geschäftsbereich
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2.Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: BIM-Planung, Los 1 Generalplanung Lph 1/2; Los 2 Verkehrskonzept; Neubau S-Bahnlinie 6 Hamburg West
Beschreibung: BIM-Planungsleistungen; Los 1; Lph 1/2, KIB, TWP, VA, TA, TSA, etc.; Los 2: bauzeitliche Verkehrsführung; Neubau S-Bahnlinie 6 Hamburg West Projekt: unterirdische Neubaustrecke (Tunnel in Schildvortrieb / offene Bauweise), 5 Stationen plus Abstellanlage, Streckenabschnitt ca. 9 km
Kennung des Verfahrens: 4f6bc065-a84d-4ef9-bdd3-5bcfcda49ff8
Interne Kennung: 24FEI77473
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG einen Musterteilnahmeantrag zur Verfügung gestellt, das auf dem Vergabeportal der n : heruntergeladen werden kann. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe Musterteilnahmeantrag sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen. Es besteht Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Von jeder Abschlagsrechnung werden 8 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt dient als Sicherheit für die Erfüllungsansprüche des AG einschließlich etwaiger Ansprüche wegen Schadensersatz oder auf Rückforderung wegen Überzahlung einschließlich Zinsen. Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch Bürgschaft nach Abschnitt 11 AVB Arch./Ing. ablösen. Die Auszahlung des Einbehaltes bzw. Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Abnahme der Leistung mit der Schlusszahlung und im Fall der Vereinbarung einer Sicherheit für Mängelansprüche Zug um Zug gegen Vorlage der Bürgschaft für Mängelansprüche. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Es kommt eine Vergabe nach Einzellosen, eine Vergabe nach Loskombinationen oder eine Gesamtvergabe in Betracht. Die Abgabe von Nebenangeboten/Änderungsvorschlägen sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.
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