Öffentliche Ausschreibung in Hannover
BÜLA – Bauüberwachung Landkabel 2GW in Niedersachsen
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
31.03.2025
Zeitraum der Ausführung
01.09.2025–31.08.2033
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Zur Anbindung von Offshore-Windparks sollen die Kabelsysteme zur Hochspannungsgleichstromübertragung von den Umspannplattformen bis zu den Landstationen verlegt werden. Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung beinhaltet Leistungen im Bereich der Bauüberwachung für Landkabel-Projekte des AG in Niedersachsen. Die zu vergebenden Leistungen werden in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Trassen UTW km00+000 bis km 37+000 (Landstation "Unterweser" (inkl. AC-Verbindung zum UW) bis Ortschaft Spöhle) Los 2: Trassen UTW km 37+000 bis km 74+000 (Ortschaft Spöhle bis Ortschaft Rispelerhelmt) Los 3: Trassen UTW km 74+000 bis km 110+000 (Ortschaft Rispelerhelmt bis Anlandungsbereich Dornumergrode) Los 4: Trassen WHV: km 0+000 bis km 43+546 (Landstation „Wilhelmshaven 2" (inkl. AC-Verbindung zum UW) bis Anlandungsbereich Dornumergrode) Los 5: Trasse Großenmeer km 00+000 bis km 46+700 (Landstation „Großenmeer“ (inkl. AC-Verbindung zum UW) bis Ortschaft Friedeburg) Los 6: Trasse Großenmeer: km 46+700 bis km 93+400 (Ortschaft Friedeburg bis Anlandungsbereich Dornumergrode)
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
2.Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: BÜLA - Bauüberwachung Landkabel 2GW in Niedersachsen
Beschreibung: Zur Anbindung von Offshore-Windparks sollen die Kabelsysteme zur Hochspannungsgleichstromübertragung von den Umspannplattformen bis zu den Landstationen verlegt werden. Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung beinhaltet Leistungen im Bereich der Bauüberwachung für Landkabel-Projekte des AG in Niedersachsen. Die zu vergebenden Leistungen werden in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Trassen UTW km00+000 bis km 37+000 (Landstation "Unterweser" (inkl. AC-Verbindung zum UW) bis Ortschaft Spöhle) Los 2: Trassen UTW km 37+000 bis km 74+000 (Ortschaft Spöhle bis Ortschaft Rispelerhelmt) Los 3: Trassen UTW km 74+000 bis km 110+000 (Ortschaft Rispelerhelmt bis Anlandungsbereich Dornumergrode) Los 4: Trassen WHV: km 0+000 bis km 43+546 (Landstation „Wilhelmshaven 2" (inkl. AC-Verbindung zum UW) bis Anlandungsbereich Dornumergrode) Los 5: Trasse Großenmeer km 00+000 bis km 46+700 (Landstation „Großenmeer“ (inkl. AC-Verbindung zum UW) bis Ortschaft Friedeburg) Los 6: Trasse Großenmeer: km 46+700 bis km 93+400 (Ortschaft Friedeburg bis Anlandungsbereich Dornumergrode) Los 7: Mini-Competition (weitere Niedersachsenprojekte außerhalb der Los 1 bis 6) Das Cluster Unterweser (UTW) besteht aus dem Systemen BalWin4 und LanWin2, das Cluster Wilhelmshaven (WHV) aus den Systemen BalWin3 und LanWin4. Die Trasse Großmeer gehört zum System LanWin5. Die Leistungserbringung beinhaltet unter anderem Überwachungstätigkeiten und die Überprüfung von Prüfungen und Inspektionen. Im Rahmen des Vertrages hat der Auftragnehmer die Aufgabe, sicherzustellen, dass das bauausführende Unternehmen des Netzanschlussprojekts bei der Konstruktion und Fertigung sowie bei der Montage und Inbetriebnahme alle verbindlichen vertraglichen Anforderungen (unter anderem technische Spezifikationen, Normen usw.) erfüllt. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Dazu verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Dokument "BÜLA-Ausschreibung Geheimhaltungsvereinbarung" und senden das von Ihnen unterzeichnete Exemplar an folgende E-Mail Adresse: . Bewerbern ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens erlaubt, unterzeichnete NDAs an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber wird dem Bewerber nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen gewähren. Hieraus kann der Bewerber noch nicht ableiten, dass der Auftraggeber die Eignung des Bewerbers für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren attestiert. Diesbezüglich wird der Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist gesonderte Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die für das Ausschreibungsverfahren zugelassenen Bieter übersenden. Der Teilnahmeantrag muss rechtzeitig und zwar spätestens bis zur Teilnahmeantragsfrist zum 31.03.2025 um 12: 00 Uhr, MEZ über die e-Vergabe-Plattform Mercell eingegangen sein. Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt. Hinweise zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen. Informationen oder Unterlagen, die nicht in Deutscher oder Englischer Sprache sind, muss den Originalen eine qualifizierte Übersetzung beigefügt werden. Die Vergabestelle erachtet Unterschriften für den Teilnahmewettbewerb in digitaler Form (e-Signatur oder Scan) und ohne Stempel oder in Textform nach § 126 b BGB als ausreichend. Bitte beachten Sie alle auf Mercell zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sowie alle Informationen des Verfahrensleitfadens. Sollten Sie technische Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich bitte an Mercell: Servicedesk Mercell: Telefon: Öffnungszeiten: 9: 00-17: 00 MEZ
Kennung des Verfahrens: 830c ed1-851e-2fc311647ff9
Interne Kennung: T134759 BÜLA - Bauüberwachung Landkabel 2GW in Niedersachsen
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens:
2.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 76521000 Mit Offshore-Anlagen verbundene Dienstleistungen
2.1.2 Erfüllungsort:
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.3Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 Euro
2.1.4 Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Die anzugebende Höchstmenge (EuGH, Urteil vom 17.06.2021 - Rs. C-23/20 - „Simonsen & Weel“) der auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abrufbaren Projekte beträgt fünfzehn (15) Projekte. *** Das Vergabeverfahren ist in 7 Lose aufgeteilt. Dabei gilt folgende Ausnahme: Eine Losvergabe der Kombination des Los 1 + 4, 2 + 4 und 3 + 4 ist durch den AG nicht vorgesehen und entsprechende Kombinationen werden durch den AG nicht bezuschlagt. Gleichsam ist jeder Bieter berechtigt für jedes der Lose ein Angebot abzugeben. *** Zusätzliche Projekte in Los 7 werden jeweils in „Mini Competitions“ vergeben. Für die Mini Competitions in Los 7 gelten folgende Zuschlagskriterien: - Vertragsbedingungen [basiert auf der Bewertung der Vertragsbedingungen im EU-weiten Vergabeverfahrens] - 25 % - Projektspezifisches technisches Konzept - 40 % - Preis - 35 %. *** Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften/Konsortien sind jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft/Konsortium die unter „Teilnahme“ aufgeführten Informationen einzureichen. Hierbei ist der Konsortialführer eindeutig zu benennen. Der Auftraggeber ist berechtigt, Rechte und Pflichten des Auftragsgegenstandes insgesamt auf eine Projektgesellschaft (Special Purpose Vehicle/NewCo) zu übertragen und zwar unabhängig davon, ob sich Dritte als Gesellschafter an dieser Projektgesellschaft bereits beteiligt haben, oder erst nach etwaiger Übertragung dieses Vertrages an einer solchen beteiligen werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ankündigung geltenden rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, Regelungen und Vorschriften. Die Rahmenvereinbarung wird ohne Mindestabnahmemengen abgeschlossen. Die Ausübung etwaiger Abrufe zu der Rahmenvereinbarung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen in Betrieb genommenen Stromübertragungssysteme (Hauptprojekt), das dem jeweiligen Plattformbau (Teilprojekt) übergeordnet ist. Der Auftraggeber ist gem. § 57 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen. Auf die Frist des §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo - Directive 2014/25/EU
2.1.5Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 7
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 6
2.1.6 Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Korruption: § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Betrugsbekämpfung: § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Zahlungsunfähigkeit: § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Entrichtung von Steuern: § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
5.Los
5.1Technische ID des Loses: LOT-0001
Titel: Los 1: Trassen UTW (km 00+000 bis km 37+000)
Beschreibung: Die Leistungserbringung beinhaltet unter anderem Überwachungstätigkeiten und die Überprüfung von Prüfungen und Inspektionen.
Interne Kennung: Los 1: Trassen UTW (km 00+000 bis km 37+000)??
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