Öffentliche Ausschreibung in Altenkirchen
Hochwasser- und Sturzfluten-Vorsorgekonzept, Planung und Durchführung der Einzelmaßnahmen (AK 1 und AK 2)
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
22.01.2025
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld plant die kurz- und mittelfristigen Maßnahmen des Hochwasser- und Sturzfluten-Vorsorgekonzeptes, Teilbereich Alt-VG Altenkirchen 02.01 und 02.02, um-zusetzen. Das Konzept kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld (www.vg-ak-ff.de) unter dem Register „Leben und Wohnen“ eingesehen werden. Der Maßnahmenkatalog umfasst insgesamt 25 Projekte aus den Ortsgemeinden der Alt-VG Altenkirchen mit rund 68 geförderten Maßnahmen (siehe „Zusammenstellung Umsetzung Maßnahmen AK 1 und AK 2“). Die Maßnahmen sollen in den Jahren 2026 und 2027 umgesetzt werden. Nach Auftragsvergabe hat sich der Auftragnehmer einen Überblick über die einzelnen Maßnahmen zu verschaffen und dem Auftraggeber einen Zeitplan für die Ausschreibungen vorzulegen. Der Zeitplan soll Vorschläge für die Bündelung von Ausschreibungen umfassen. Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass mind. 2 bis 3 Ausschrei-bungen erforderlich werden. Die übrigen Versorgungsträger sind über die Maßnahmen in Kenntnis zu setzen und gegebenenfalls einzubeziehen. Als Planungsgrundlage werden Luftbilder, Katasterunterlagen sowie das bestehende Hochwasser- und Sturzfluten-Vorsorgekonzept zur Verfügung gestellt. Maßnahmen, wie „Der Einbau eines Rechens vor der Verrohrung“ oder „Errichtung einer Baumsperre durch Stahlpfosten“ können als wasserrechtlicher Sammelantrag bei der SGD vorgelegt werden. Die Verbandsgemeindewerke verfügen über Standardbauwerke, die in Einsatz zu bringen sind. Die Vorlage der Einlaufbauwerke (Rechen) soll durch eine Systemskizze und die Angabe der dazugehörigen Höhenknoten erfolgen. Jede Maßnahme ist mit den Ortsgemeinden vor Ort abzustimmen. Die Maßnahmen sind nach den Abstimmungen zu planen und auszuschreiben. Grundstücksverhandlungen werden von der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld geführt und sollen neben den Verbandsgemeindewerken auch durch den Auftragnehmer begleitet werden. Die Maßnahmen umfassen anrechenbare Kosten in Höhe von insgesamt rd. 721.512, 0 € netto. Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei den anrechenbaren Kosten um Schätzkosten aus dem Hoch-wasser- und Sturzfluten-Vorsorgekonzept handelt. Es ist absehbar, dass einzelne der beabsichtigten Maß-nahmen nicht zur Umsetzung kommen werden. Die Verbandsgemeinde behält sich vor auf die Umsetzung einzelner Maßnahmen zu verzichten. Die anrechenbaren Kosten werden entsprechend angepasst, näheres regelt der Vertrag. Als besondere Leistungen sind baubegleitende Vermessungsarbeiten und die Bauleitung anzubieten. Ferner soll die Mitwirkung bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen sowie die Prüfung von Nebenan-geboten beauftragt werden. Die besonderen Leistungen werden in der Anlage 2 des Ingenieurvertrages abschließend aufgeführt. Bitte berücksichtigen Sie bei der Kalkulation, dass Abstimmungen mit den Ortsgemeinden durchzuführen sind, jede Maßnahme einzeln eingewiesen und abgenommen werden muss, bei Bedarf Anliegergespräche geführt werden müssen. Bei mindestens der Hälfte der Ortsgemeindemaßnahmen wird eine Sitzungsteilnahme zur Maßnahmenerläuterung erforderlich sein. Über jeden vorgenannten Termin ist ein Kurzprotokoll zu erstellen
Bekanntmachungstext
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren
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