Öffentliche Ausschreibung in Dortmund

Dortmund-Eving Strecke 2100 km 2 bis km 6 Planung Neubau Tiefenentwässerung

ID: A456166063

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

09.12.2024

Zeitraum der Ausführung

03.03.2025–28.02.2026

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

Dortmund-Eving Strecke 2100 km 2 bis km 6 Planung Neubau Tiefenentwässerung
Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke (inkl. Maschinentechnik): übertragen: LPH 1 bis 4, Option 1: LPH 5 Option 2: LPH 6 und 7 Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke: übertragen: LPH 2 und 3 Option 1: LPH 4 und 5 Option 2: LPH 6 Objektplanung Verkehrsanlagen: übertragen: LPH 1 bis 4, Option 1: LPH 5 Option 2: LPH 6 und 7 Los 2: Landschaftspflegerischer Begleitplan Fachbeitrag WRR, Faunistische Planungsraumanalyse

Bekanntmachungstext

1.Beschaffer

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung:Text freischalten DB InfraGO AG � Geschäftsbereich Text freischaltenFahrweg (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2.Verfahren

2.1 Verfahren:

Titel: Dortmund-Eving Strecke 2100 km 2 bis km 6 Planung Neubau Tiefenentwässerung
Beschreibung: Dortmund-Eving Strecke 2100 km 2 bis km 6 Planung Neubau Tiefenentwässerung Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke (inkl. Maschinentechnik): übertragen: LPH 1 bis 4, Option 1: LPH 5 Option 2: LPH 6 und 7 Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke: übertragen: LPH 2 und 3 Option 1: LPH 4 und 5 Option 2: LPH 6 Objektplanung Verkehrsanlagen: übertragen: LPH 1 bis 4, Option 1: LPH 5 Option 2: LPH 6 und 7 Los 2: Landschaftspflegerischer Begleitplan Fachbeitrag WRR, Faunistische Planungsraumanalyse
Kennung des Verfahrens: 08ab5cdb-430e-4a7e-8067-e2c85604aed2
Interne Kennung: 24FEI76817
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EUText freischalten) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EUText freischalten) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Der Bieter verpflichtet sich, auf Verlangen die Kalkulation zum Angebot vor der Vergabe vorzulegen. Die Kalkulation muss für den AG vor der Vergabe einsehbar sein. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: Text freischaltenhttps://bieterportal.noncd.db.de/ direkt entsprechende Eignungskriterien hinterlegt. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.

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