Leitweg-ID
Mit der Leitweg-ID kann ein Rechnungssteller den Rechnungsempfänger eindeutig identifizieren und die elektronische Rechnung an ihn adressieren.
Die Leitweg-ID erhält der Rechnungssteller durch eine Bestellung des Rechnungsempfängers. Sie wird bei öffentlichen Auftraggebern der Bundesverwaltung eingesetzt. Im Standard XRechnung wird die Leitweg-ID im Feld „Käuferreferenz“ (BT-10) eingetragen. Dieses Feld ist verpflichtend auszufüllen, damit die E-Rechnung gesendet werden kann. Auf jeder elektronischen Rechnung an öffentliche Auftraggeber der Bundesverwaltung muss die Leitweg-ID angegeben werden.
Wie ist die Leitweg-ID aufgebaut?
- Grobadressierung (bis zu 12 Stellen)
- Feinadressierung (bis zu 30 Stellen)
- Prüfziffer (2 Stellen)
Weitere Informationen zur Leitweg-ID können Sie im FAQ der Informationsseite des Bundes zur E-Rechnung nachlesen.
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