Ausschreibung in Bremerhaven

Aktualisierung Konzessionsvertrag nach Art. 43 Abs. 1 RL 2014/23/EU (2025-209)

ID: D461963129

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Unbekannt

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

29.07.2026, 23:59

Zeitraum der Ausführung

01.07.2026–31.12.2075

Auftraggeber

bremenports Beteiligungs-GmbH

Ausführungsort

Zugehörige Leistungen


Leistungsbeschreibung

Anpassung Konzessionsvertrag nach Art. 43 Abs. 1 RL 2014/23/EU

Bekanntmachungstext

1 Beschaffer:

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung: Stadtgemeinde Bremen (Sonstiges Sondervermögen Hafen),
vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die die bremenports Beteiligungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung
Art des öffentlichen Auftraggebers: Oberste Landesbehörde
Der Beschaffer ist Auftraggeber
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2 Verfahren:

2.1 Verfahren:

Titel: Anpassung Konzessionsvertrag nach Art. 43 Abs. 1 RL 2014/23/EU
Beschreibung: Am 12.01.1998 hat die Stadtgemeinde Bremen(Eigentümerin) zugunsten
der BLG Logistics
Group AG & Co. KG (BLG) vor dem Notar Dr. Herbert Müffelmann (Bremen) mit der
Urkundsnummer
UR-Nr. 11/1998 ein Erbbaurecht für das/die Grundstücke des Containerterminals IV im
zollfreien Überseehafen in Bremerhaven begründet. Gegenstand ist der Betrieb des
Containerterminals selbst und die Versorgung der anlaufenden Seeschiffe mit allen
notwendigen Dienstleistungen zum Betrieb derselben zum Inhalt. Darüber hinaus ist
ein trimodaler diskriminierungsfreier Hafenumschlag (Schiene, Straße, See) 24h am
Tag und 7 Tage die Woche zu gewährleisten. Das eingerichtete Erbbaurecht ist als
Nutzungsüberlassungsrecht
an die EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG (EG) als verbundenes Unternehmen der
BLG (§ 15
AktG) übertragen worden. EG lässt auf den von dem Erbbaurecht/der
Nutzungsüberlassung
umfassten Grundstücken durch verbundene Unternehmen Containerterminals betreiben.
Das Erbbaurecht läuft noch bis zum 31.12.2048. Es wurde nach ihrem Abschluss wie
folgt
angepasst und geändert:
· Ergänzungsurkunde vom 15.03.2000 (UR-Nr. 144/2000 M des Notars Dr. Herbert
Müffelmann
in Bremen),
· Änderungsvertrag vom 08.09.1998 (UR-Nr. 88/1998 des Notars Edzard Dettmers in
Bremen),
· Ergänzungsurkunde vom 15.03.2000 (UR-Nr. 145/2000 M des Notars Dr. Herbert
Müffelmann
in Bremen),
· Nachtragsvertrag vom 02.12.2004 (UR-Nr. 96/2004 CF des Notars Constantin Frick in
Bremen),
· Nachtragsvertrag vom 11.04.2006 (UR-Nr. 75/2006 des Notars Dr. Friedrich Strube
in Bremen),
· Nachtragsvertrag vom 21.07.2007 (UR-Nr. 13/2007 B der Notarin Dr. Monika
Beckmann-Petey
in Bremen),
· Nachtragsvertrag vom 16.12.2009 (UR-Nr. 431/2009 B der Notarin Dr. Monika
Beckmann-Petey
in Bremen),
· Nachtragsvertrag vom 16.07.2012 (UR-Nr. 154, 156/2012 B der Notarin Dr. Monika
Beckmann-Petey
in Bremen),
· Nachtragsvertrag vom 07.08.2017 (UR-Nr. 259/2017 B der Notarin Dr. Monika
Beckmann-Petey
in Bremen).
Kennung des Verfahrens: 6b86d525-7b8b-4f78-b6d1-cc464149cad1
Interne Kennung: 2025-209
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 63721200 Betrieb von Häfen
Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 63100000 Frachtumschlag,
Frachtlagerung und zugehörige Dienste

2.1.2 Erfüllungsort:

Ort: Bremerhaven
Postleitzahl: 27568
NUTS-3-Code: Bremerhaven, Kreisfreie Stadt (DE502)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Es handelt sich um das
Containerterminal IV des Überseehafens in Bremerhaven. Eine
genau kartierliche Einordnung des betroffenen Gebietes ist unter https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D461963129
erkennbar.

2.1.4 Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Es wird eine aktuell laufende Konzession vom Notar
Dr. Herbert Müffelmann (Bremen)
mit der Urkundsnummer UR-Nr. 11/1998 vom 12.01.1998 nebst nachfolgenden
Änderungen
an die aktuellen und künftigen Markumstände des Betriebsfeldes der
Konzessionärin
angepasst.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv - Bei dieser Vergabe einer Dienstleistungskonzession finden die
Vorschriften der KonzVgV
Anwendung

5 Los

5.1 Interne Referenz-ID Los:

LOT-0000
Titel: Anpassung Konzessionsvertrag nach Art. 43 Abs. 1 RL 2014/23/EU
Beschreibung: Am 12.01.1998 wurde zugunsten der BLG vor dem Notar Dr. Herbert
Müffelmann (Bremen)
mit der Urkundsnummer UR-Nr. 11/1998 eine Konzession im Wege eines
erbbaurechtlichen
Vertrages auf dem Gelände CT IV im Überseehafen in Bremerhaven begründet. Die
Ausführung
dieser Konzession ist an die EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG als verbundenes
Unternehmen
der BLG im Wege des Nutzungsüberlassung übertragen worden. Die Laufzeit des
Erbbaurechts
endet am 31.12.2048. Anfang 2025 traten die Erbbauberechtigte (BLG) und Ihre
Nutzungsberechtigte
(EG) an die Konzessionsgeberin heran und baten um Anpassung der Vertragslaufzeit.
Dies wurde mit dem Erfordernis erheblicher kurzfristig erforderlicher Investitionen
in die Zukunft des Containerterminals begründet. Ferner wurde um Zustimmung zur
Übertragung
des Haupterbbaurechtes von der BLG an die Nutzungsberechtigte (EG) gebeten
(Auftragnehmerwechsel).
Die zukünftige Erbbauberechtigte will das Containerterminal NTB auf den Stand der
aktuellen Technik anpassen, um so einen reibungslosen zukünftigen Betrieb des
Terminals
zu ermöglichen unter Aufrechterhaltung ihrer übernommenen betrieblichen Pflichten.
Dies dient insbesondere der Herstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des
Containerterminals und dem Klimaschutz. Die Nutzungsberechtigte zeigte hierbei in
vertraulichen Gesprächen auf, warum und wieso im Konkreten eine Anpassung
notwendig
ist und welche Folgen die fehlende Aktualisierung der technischen Möglichkeiten für
den Standort, damit für die Erbbauberechtigte und letztlich für die Eigentümerin haben
würde. Die damit verbundenen und plausibel dargestellten erheblichen wirtschaftlichen
Mindermöglichkeiten und Bestandsgefahren im Verlauf einer unveränderten Fortführung
des Erbbaurechts haben die Eigentümerin davon überzeugt, dass eine Anpassung des
bisherigen
Erbbauvertrages durch (i) Auftragnehmerwechsel, (ii) Verlängerung und (iii)
Vertragsänderungen
im Übrigen in beiderseitigem Interesse ist. Insbesondere versteht die Eigentümerin
durch die detaillierte Darlegung der Nutzungsberechtigten, welche Risiken im Zuge
der globalen technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen auf den
Terminalbetrieb
bis Ende der derzeitigen Konzessionslaufzeit am 31.12.2048 einwirken und das auf diese
Risiken eine Reaktion erforderlich ist. Die Risiken konnten zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses
am 12.01.1998 von beiden Vertragsparteien nicht bedacht werden, da sie sich aus
Entwicklungen
und vor allem die Geschwindigkeit des Fortschreitens und der Entstehung moderner
Technologien
in einem Ausmaß niederschlagen, welches für einen verständigen Dritten zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses nicht antizipierbar gewesen war. Maßgebender Teil dieser Risiken
sind die Auswirkungen der Geschwindigkeit in der Weiterentwicklung moderner
Digitalisierung
in direkter Anwendung auf den Logistikbetrieb, welche durch entsprechende
Technologieeinsätze
eine erhebliche Verkürzung von Lade- bzw. Umladevorgängen an einem Terminal
ermöglichen,
als auch eine erhebliche zeitliche Optimierung der Abfertigung und Versorgung von
Seeschiffen. Dies führt zu einem deutlich gesteigerten Umschlag auf der gleichen
Terminalfläche
im Gegensatz zur Beibehaltung bisherig vorhandener technologischer Anwendungen.
Bedingt
durch die Mechanismen des Marktes bedeutet die Nichtwahrnehmung dieser modernen
Möglichkeiten
einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für den Terminalbetrieb, welcher langfristig
nicht mehr kompensierbar wäre gegenüber moderner ausgestatteten
Wettbewerbsterminals,
z.B. auf der Nordrange. Die Betreiberin wird daher erheblich in die Erneuerung der
Terminalinfrastruktur investieren und benötigt aus diesem Grunde entsprechende
Sicherheiten
zum Zwecke der Refinanzierung der Maßnahmen. Die Sicherheit besteht in einer
Verlängerung
der Konzessionszeit über das Kalenderjahr 2048 hinaus (Amortisation). Konkret ist
eine Verlängerung bis zum 31.12.2075 erforderlich. Die Eigentümerin wird über diese
erbetene Vertragsänderung hinaus keine eigenen Mittel zu den notwendigen
Investitionen
beitragen oder sonstige einer staatlichen Beihilfe unterliegenden Schritte oder
Maßnahmen
tätigen, welche das wirtschaftliche Betriebsrisiko der Konzessionärin abmildern bzw.
verlagern und somit zu einer Verzerrung des Marktes beizutragen geeignet wären. Die
Konzessionsgeberin hat sich nach Abwägung aller Entscheidungsoptionen daher
entschieden
gemäß §§ 154, 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB, welcher auf Art. 43 Abs. 1 lit. c) RL 2014/23/EU
basiert und unter Einbeziehung des Erwägungsgrundes Nr. 76 der RL 2014/23/EU in
ihre
Entscheidungsfindung, dass Sie das Vorhaben der Nutzungsberechtigten unterstützt.
Sie hat in Ihrer Entscheidungsfindung auch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH vom
29.04.2025 (Rs. C-452/23) einfließen lassen. Demnach dürfen Konzessionen, welche
sich
mit stark ändernden extremen Rahmenbedingungen konfrontiert sehen, welche die
Vertragsparteien
zum Zeitpunkt der Unterschrift der Konzession nicht absehen konnten, angepasst werden
dürfen. Sie hat hierzu den vorhandenen Erbbaurechtsvertrag vom 12.01.1998 mit
nachfolgenden
Änderungen rechtlich an die veränderten Umstände angepasst - ohne den
Grundcharakter
der Konzession zu verändern - und plant diese Vertragsanpassung am 30.06.2026 vor
der Anwaltsnotarin Frau Dr. Beckmann-Petey,Lloyfort Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
& Co. KG, Hansator 17 in 28217 Bremen notariell zu beurkunden.
Einen entsprechenden Vergabevermerk mit einer genaueren Darstellung Ihrer
Erwägungsgründe
stellt die Konzessionsgeberin unter diesem Link https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D461963129
zur Verfügung. Es wird ausdrücklich auf die dort hinterlegten weiteren vertieften
Inhalte verwiesen. Mit Rücksicht auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der
Konzessionärin
sind geheimhaltungspflichtige Inhalte geschwärzt worden und werden nicht der
Öffentlichkeit
im Rahmen der Darstellungen des Vergabevermerkes zur Verfügung gestellt werden.
Interne Kennung: 2025-209

5.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 63721200 Betrieb von Häfen
Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 63100000 Frachtumschlag,
Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der aktualisierte - noch nicht notariell
gezeichnete - Vertragsentwurf sieht eine
einmalige Möglichkeit der Verlängerung des Konzessionsvertrages um
weitere 10 Kalenderjahre
bis zum 31.12.2085 vor, sofern zeitnah zum vorgesehenen planmäßigen
Ende des Konzessionsvertrages
zum 31.12.2075 hinreichende werterhaltende Investitionen in die
Infrastruktur vorgenommen
werden.

5.1.2 Erfüllungsort:

Postanschrift: Senator-Borttscheller-Straße 14
Ort: Bremerhaven
Postleitzahl: 27568
NUTS-3-Code: Bremerhaven, Kreisfreie Stadt (DE502)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Die Senator-Borttscheller-Straße 14
ist nur der Standort des Verwaltungsgebäudes der
Konzessionärin. Eine genaue kartierliche Einordnung des Container-Terminal IV
in Bremerhaven
finden Sie unter https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D461963129

5.1.3 Geschätzte Dauer:

Datum des Beginns: 12/01/1998
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2075

5.1.4 Verlängerung:

Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Verlängerung um weitere 10
Kalenderjahre steht unter der Maßgabe, dass dies nach
der dann herrschenden Sach- und Rechtslage möglich ist. Die Konzessionsgeberin
kann
nicht antizipieren, ob und wie sich die rechtlichen Normen in Deutschland und
Europa
bis zu diesem Zeitpunkt hin weiter entwickeln. Dies trifft insbesondere für die
Frage
der dafür zulässigen Rahmenbedingungen zu, welche bereits jetzt sich im Wandel
begriffen
befinden.

5.1.6 Allgemeine Informationen:

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen: nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:

Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung

5.1.8 Zugänglichkeitskriterien

Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht
berücksichtigt, da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche
Personen vorgesehen ist

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der
Senatorin für Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Diese Bekanntmachung erfolgt
als freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung (§§
154 Nr. 4, 135 Abs. 3 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages
nach
§§ 154 Nr. 4, 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht mehr eintreten kann, wenn die
Verträge nach
Ablauf von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der EU, abgeschlossen werden. In dem Fall
ist die
Geltendmachung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages gemäß §§ 154
Nr. 4, 135
Abs. 1 Nr. 2 GWB im Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt: Stadtgemeinde Bremen (Sonstiges Sondervermögen Hafen), vertreten
durch die bremenports
GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die die bremenports Beteiligungs-GmbH,
diese
vertreten durch die Geschäftsführung
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen
bereitstellt: Stadtgemeinde Bremen (Sonstiges Sondervermögen Hafen), vertreten
durch die bremenports
GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die die bremenports Beteiligungs-GmbH,
diese
vertreten durch die Geschäftsführung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
bereitstellt: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für
Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung

6 Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1.555.000.000 Euro
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den
Beschaffer unvorhersehbaren Ereignissen
Sonstige Begründung: Die Konzessionsgeberin hat sich für die Direktvergabe gemäß
§§ 154, 132 Abs. 2 Nr.

3 GWB, welcher auf Art. 43 Abs. 1 lit. c) RL 2014/23/EU basiert und unter

Einbeziehung
des Erwägungsgrundes Nr. 76 der RL 2014/23/EU entschieden und dass Sie das
Vorhaben
der Konzessionärin unterstützt. Sie hat in Ihrer Entscheidungsfindung auch die aktuelle
Rechtsprechung des EuGH vom 29.04.2025 (Rs. C-452/23) einfließen lassen. Demnach
dürfen
Konzessionen, welche sich mit stark ändernden extremen Rahmenbedingungen
konfrontiert
sehen, welche die Vertragsparteien zum Zeitpunkt der Unterschrift der Konzession nicht
absehen konnten, angepasst werden dürfen. Die aktuelle Rechtsprechung des EuGH vom
29.04.2025 (RS. C-452/23) auch bekannt als "Fastnet-Urteil" stellt klar, dass der
Gesetzgeber es niemals ausgeschlossen hatte, dass wenn sich Märkte im Rahmen der
Entwicklung
bzw. Weiterentwicklung von Technologien ändern, dies auch eine Anpassung des
Vertragsinhaltes
einer Konzession zur Folge haben darf. Im Wege der Vertragsanpassung muss der
bestehende
Konzessionsvertrag so angepasst werden, dass das nicht vorhersehbar entstandene
wirtschaftliche
Risiko, welche die Konzessionärin einseitig belastet, und droht den Sinn und Zweck
der Konzessionsvergabe entfallen zu lassen, behoben werden darf und eine
Aktualisierung
des Vertragswerkes einer Konzession in Betracht kommt. Wichtig hierbei ist, dass sich
der grundsätzliche Charakter der vergebenen Konzession nicht verändert und auch die
Frage der wirtschaftlichen Risikoverteilung sich nicht infolge der Anpassung günstiger
verteilt, als dies vorher geschehen ist. Konkret hatte vorliegend die Konzessionärin
zur Absicherung notwendiger Investitionen in die Terminalfläche und deren
Infrastruktur
um eine Anpassung der Vertragslaufzeit zum Zwecke der Absicherung der
Refinanzierung
gebeten. Die Konzessionsgeberin sieht dies nach vertraulicher Schilderung der
wirtschaftlichen
Lage und der Auswirkungen der technologischen Veränderungen auf den Logistikmarkt
als notwendig an und beabsichtigt daher, den laufenden Erbbaurechtsvertrag über den
31.12.2048 auf den 31.12.2075 zu verlängern und unter Einbezug weiterer vertraglich
zugesicherter Investitionen eine einmalige Option der weiteren Vertragsverlängerung
nach der dann herrschenden Rechts- und Sachlage bis zum 31.12.2085 zuzustimmen.
Gleichzeitig
soll der derzeitigen Nutzungsberechtigten durch ein mit ihm verbundenes Unternehmen
ersetzt und der Erbbauvertrag ohne grundlegende Verschiebungen des vertraglichen
Synallagma
in seinen Inhalten präzisiert und modernisiert werden. Die Konzessionsgeberin hat
hier in diesem zeichenbegrenzten Textfeld mit 6000 Zeichen ihrer Auffassung nach nicht
die Möglichkeit der Darstellung ihrer vollständigen rechtlichen Ansichten und
Beweggründe.
Sie verweist daher ausdrücklich auf ihre barrierefreie Vergabeplattform https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D461963129,
wo sich ein entsprechender Vergabevermerk zum Download bereitgestellt findet,
welcher
eine ausführliche rechtliche Überprüfung der derzeit herrschenden Sach- und Rechtslage
beinhaltet. Aus Gründen des Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses sind
dort einzelne Darstellungen ggf. geschwärzt.

6.1 Referenz-ID zum Los, über das im Ergebnis berichtet wird:

LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG, diese
vertreten durch die EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH
& Co. KGaA, diese vertreten durch die Eurogate Beteiligungs-GmbH
Bremen, diese vertreten
durch den gesamtvertretungsbefugten Geschäftsführer
Angebot:
Kennung des Angebots: AN-1
Referenz-ID zum Los: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 1.555.000.000 Euro
Konzession Wert
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die
Konzession erteilt hat: 1.555.000.000 Euro
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Der
Wert der Konzession infolge der geplanten Vertragsanpassung wurde
gemäß § 2 KonzVgV
gebildet. Näheres hierzu im Vergabevermerk unter dem angegebenen
Link.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag-01
Titel: Anpassung einer Konzession im Wege eines erbbaurechtlichen
Vertrages für das Containerterminal
IV im Überseehafen in Bremerhaven
Datum der Auswahl des Gewinners: 01/12/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadtgemeinde
Bremen (Sonstiges Sondervermögen Hafen), vertreten durch die
bremenports
GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die die bremenports
Beteiligungs-GmbH, diese
vertreten durch die Geschäftsführung

8 Organisationen:

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung: Stadtgemeinde Bremen (Sonstiges Sondervermögen Hafen),
vertreten durch die bremenports
GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die die bremenports Beteiligungs-GmbH, diese
vertreten durch die Geschäftsführung
Identifikationsnummer: DE813339290
Ort: Bremerhaven
Postleitzahl: 27568
NUTS-3-Code: Bremerhaven, Kreisfreie Stadt (DE502)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@bremenports.de
Telefon: +49 471309010
Fax: 000
Internet-Adresse: https://www.bremenports.de/
Beschafferprofil - URL: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D461963129
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen
bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der
Senatorin für Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung
Identifikationsnummer: t: 4942136159796
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
NUTS-3-Code: Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de
Telefon: +49 421 36159796
Fax: +49 421 49632311
Internet-Adresse: https://bau.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG, diese vertreten durch
die EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH
& Co. KGaA, diese vertreten durch die Eurogate Beteiligungs-GmbH Bremen, diese
vertreten
durch den gesamtvertretungsbefugten Geschäftsführer
Unternehmensgröße: Großunternehmen
Identifikationsnummer: DE203341819
Postanschrift: Präsident-Kennedy-Platz 1A
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28203
NUTS-3-Code: Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
Informationen zur Bekanntmachung:
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 42dcf7eb-f22c-4d32-a370-3019efcf37e4 - 01
Formulartyp: Vorankündigung Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/06/2026 16: 17,
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

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