Ausschreibung Lieferleistung in Syke

Elektrische Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen

ID: D457927710

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Offenes Verfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Lieferleistung

Frist

24.06.2025, 11:00

Zeitraum der Ausführung

01.01.2026–31.12.2027

Auftraggeber

Stadt Syke

Ausführungsort

Zugehörige Leistungen


Leistungsbeschreibung

Lieferung von elektrische r Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Stadt Syke in Niedersachen.
Insgesamt 375 Abnahmestelle mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 3.246.744 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 3.246.744kWh/a. Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile

Bekanntmachungstext

1 Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung:?Stadt Syke
Art des öffentlichen Auftraggebers: Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2 Verfahren

2.1 Verfahren

Titel: Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Stadt Syke in Niedersachen.
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Elektrischer Energie (Ökostrom) für Stadt Syke in Niedersachsen. Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung. Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 01.01.2028, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahr). Insgesamt 375 Abnahmestelle mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 3.246.744 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 3.246.744kWh/a. Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger wie Kernkraft, Kohle oder Gas nutzen, ist nicht zulässig. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig. Bitte füllen Sie die Ausschreibungsunterlagen ausschließlich elektronisch aus und sehen Sie von einer handschriftlichen Bearbeitung ab. Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des festgesetzten Einreichungstermins. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können hochgeladene Angebote zurückgezogen werden. Der Bieter/Bewerber muss folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt und hochladen: - das Angebotsschreiben, - das Preisblatt (je Los), - die Bietererklärungen. Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind nicht zulässig. Für das Angebot ist ausschließlich das anliegende Vertragswerk zu verwenden. Im Rahmen der elektronischen Vergabe (E-Vergabe) ist eine physische Unterschrift des Angebots sowie seiner Anlagen nicht erforderlich. Die Verifizierung über die Vergabeplattform gewährleistet die Authentizität und Unverfälschtheit des Angebots. Die elektronische Textform gemäß § 126b BGB in Verbindung mit § 113 GWB und § 55 VgV sowie die Sicherheitsmaßnahmen der Vergabeplattform sichern die Rechtsverbindlichkeit der übermittelten Dokumente. Mit dem
Hochladen des Angebots und seiner Anlagen (wie Preisblätter, Bietererklärungen und sonstige Erklärungen) erklärt
der Bieter verbindlich, dass sämtliche von ihm gemachten Angaben und Erklärungen ihm zuzurechnen sind und er für
deren Richtigkeit und Vollständigkeit einsteht. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter/Bewerber an das
Angebot gebunden. Anfragen im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung sind ausschließlich mit der ausschreibenden
Stelle über die Vergabeplattform zu führen. Die weiteren Vorgaben ergeben sich aus der beigefügten
Leistungsbeschreibung nebst Anlagen. Rechtsgrundlagen und Vorgaben Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt auf der
Grundlage folgender Rechtsvorschriften: 1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der jeweils gültigen
Fassung. 2. öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in der jeweils gültigen Fassung. 3. Vorgaben der
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 in der jeweils gültigen Fassung. 4. Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils gültigen Fassung. 5. Niedersächsisches Tariftreue- und
Vergabegesetz (NTVergG) in der jeweils gültigen Fassung. Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das unter
Berücksichtigung der Bedingungen der Ausschreibung als wirtschaftlichstes bewertet wird. Das alleinige
Zuschlagskriterium ist der niedrigste Angebotspreis. Sollte kein Angebot eingehen, das die Wirtschaftlichkeitskriterien
erfüllt und den Ausschreibungsbedingungen entspricht, behält sich die Vergabestelle vor, die Ausschreibung
aufzuheben. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung und Einreichung der Angebote erfolgt nicht.Der Bieter hat in
der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine
Vertretung namentlich zu benennen. Darüber hinaus sind in derselben Bietererklärung Angaben zum Unternehmen
sowie eine Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Größenordnung im Bereich
der ausgeschriebenen Leistungen in einer Referenzliste einzutragen.. Zusätzlich müssen mindestens 2 bereits
abschließend durchgeführte Energielieferungen als Referenzen zu in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im
Bereich der Energieversorgung angegeben werden. Soweit zutreffend, sind außerdem Angaben zur Art und zum
Umfang von Leistungen, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sowie zu bestehenden
Arbeitsgemeinschaften oder Bietergemeinschaften zu machen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige
gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise
beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der
Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich
„Lieferantenanzeige“ einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Alternativ
ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) zulässig,
die den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 entspricht. Der
Bieter hat ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde ihm gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder
ganz noch teilweise untersagt hat. Ebenso ist zu bestätigen, dass seitens der Regulierungsbehörde keine Bedenken
hinsichtlich der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit vorgebracht
wurden. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Kennung des Verfahrens: b1000000-c0de-4000-a000-00d457927710
Interne Kennung: Syke S/09
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode?(cpv): 09300000?Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie

2.1.2 Erfüllungsort

NUTS-3-Code: Diepholz?(DE922)
Land: Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv?-

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Insolvenz: Unternehmen in einem laufenden Insolvenzverfahren werden vom Verfahren ausgeschlossen

5 Los

5.1 Interne Referenz-ID Los:

LOT-0001
Titel: Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Stadt Syke in Niedersachen.
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Elektrischer Energie (Ökostrom) für Stadt Syke
in Niedersachsen. Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung. Lieferzeitraum: Vom
01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 01.01.2028, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahr). Insgesamt 375 Abnahmestelle mit einem
prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 3.246.744 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027
von 3.246.744kWh/a. Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus
regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-,
Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus
Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren
Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger wie
Kernkraft, Kohle oder Gas nutzen, ist nicht zulässig. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der
Leistungsbeschreibung verwiesen.
Interne Kennung: Syke S/09

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode?(cpv): 09300000?Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie

5.1.2 Erfüllungsort

Ort: Syke
Postleitzahl: 28857
NUTS-3-Code: Diepholz?(DE922)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
(KMU): nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Der Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine
deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine Vertretung namentlich zu benennen. Darüber hinaus sind
in derselben Bietererklärung Angaben zum Unternehmen sowie eine Darstellung der in den letzten drei
Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Größenordnung im Bereich der ausgeschriebenen
Leistungen in einer Referenzliste einzutragen.. Zusätzlich müssen mindestens 2 bereits abschließend
durchgeführte Energielieferungen als Referenzen zu in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im
Bereich der Energieversorgung angegeben werden. Soweit zutreffend, sind außerdem Angaben zur Art
und zum Umfang von Leistungen, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sowie zu
bestehenden Arbeitsgemeinschaften oder Bietergemeinschaften zu machen. Zum Nachweis der
Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw.
gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils
aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen
sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich „Lieferantenanzeige“ einsehbar), sind
ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Alternativ ist zum Nachweis der
Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) zulässig, die den
Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 entspricht.
Der Bieter hat ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde ihm gemäß § 5 EnWG die Ausübung
der Tätigkeit weder ganz noch teilweise untersagt hat. Ebenso ist zu bestätigen, dass seitens der
Regulierungsbehörde keine Bedenken hinsichtlich der personellen, technischen oder wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit vorgebracht wurden. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die
Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig
aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der
angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website
der Bundesnetzagentur unter dem Bereich "Lieferantenanzeige" einsehbar), sind ergänzende Unterlagen
zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Zusätzlich ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der
Bieter die Sicherstellung der Lieferungen gewährleistet, indem er sich vor Beginn des jeweiligen
Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder
Erzeugern sichert. Der Bieter hat zudem zu erklären, dass keine kartellrechtswidrigen oder
wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Handlungen im Zusammenhang mit der Vergabe der
ausgeschriebenen Leistungen getroffen wurden und dass keine Änderungen an den
Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden. Für Rückfragen des Auftraggebers ist ein fester
Ansprechpartner oder eine feste Ansprechpartnerin des Auftragnehmers während der üblichen
Geschäftszeiten – Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr
– telefonisch und elektronisch via E-Mail erreichbar. Bereits bei Angebotsabgabe sind die
Kontaktdaten, bestehend aus Anschrift, Telefonnummer (fest und mobil) sowie E-Mail-Adresse,
anzugeben. Der Auftraggeber stellt seinerseits entsprechende Kontaktdaten bereit. Beide
Vertragsparteien verpflichten sich, Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich gegenseitig mitzuteilen.
Sollten einzureichende Unterlagen, wie Nachweise oder Erklärungen, bei Angebotsabgabe fehlen, behält
sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig nachzufordern. Die fehlenden Unterlagen sind in einem
solchen Fall innerhalb eines Tages nach Aufforderung elektronisch via E-Mail einzureichen. Fehlende
oder unvollständige Unterlagen können gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A innerhalb einer Frist von 24 Stunden
nach Aufforderung durch die Vergabestelle nachgereicht werden. Die Nachforderung betrifft
ausschließlich Unterlagen, die für die Prüfung und Wertung der Angebote erforderlich sind und deren
Nachreichung den Grundsatz der Gleichbehandlung nicht beeinträchtigt. Kommt ein Bieter der
Nachforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, bleibt das Angebot unberücksichtigt. Für nähere
Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung einschließlich der Anlagen verwiesen.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D457927710

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/06/2025?11:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 16?Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nicht Preisbezogene Unterlagen können nachgefordert werden
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer
Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Digitalisierung

8 Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: Stadt Syke
Identifikationsnummer: +49 (0) 4242 164-406
Abteilung: Fachbereich Bau, Planung, Umwelt
Postanschrift: Hinrich-Hanno-Platz 1?
Ort: Syke
Postleitzahl: 28857
NUTS-3-Code: Diepholz?(DE922)
Land: Deutschland
E-Mail: J.Speer@syke.de
Telefon: +49 (0) 4242 164-406
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
und Digitalisierung
Identifikationsnummer: 49 4131/15-2943
Postanschrift: Auf der Hude 2?
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
NUTS-3-Code: Lüneburg, Landkreis?(DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: 49 4131153306
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2dd5f664-4029-4802-a93e-8c614920de11?-?01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/05/2025?17:41 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch.

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