Ausschreibung in Tharandt

Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Tharandt

ID: D455814356

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Offenes Verfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

12.11.2024, 10:00

Zeitraum der Ausführung

01.01.2025–31.08.2027

Auftraggeber

Stadt Tharandt

Ausführungsort

Zugehörige Leistungen


Leistungsbeschreibung

Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Tharandt
1 "Grundschule Kurort Hartha" 2 "Grundschule Kurort Hartha" 3 "Grundschule Kurort Hartha" 4 "Grundschule Kurort Hartha" 5 Kindertagesstätte Kurort Hartha.

Bekanntmachungstext

Bekanntmachung

1 Beschaffer:

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung: Stadt Tharandt.
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2 Verfahren:

2.1 Verfahren:

Titel: Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Tharandt.
Beschreibung:

1 "Grundschule Kurort Hartha" 2 "Grundschule Kurort Hartha" 3 "Grundschule Kurort Hartha" 4 "Grundschule Kurort Hartha" 5 Kindertagesstätte Kurort Hartha.

Kennung des Verfahrens: b1000000-c0de-4000-a000-00d455814356
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: Nein

2.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90911000Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung

2.1.2 Erfüllungsort:

NUTS-3-Code: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge(DED2F)
Land: Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen:

Verfahrensart
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
VgV

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

2.1.6 Ausschlussgründe:

Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: [ Ausschlussgründe nach den
§§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Betrug oder Subventionsbetrug: [ Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124
GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Bildung krimineller Vereinigungen: [ Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124
GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Bildung terroristischer Vereinigungen: [ Ausschlussgründe nach den §§ 123 und
124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: [ Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124
GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: [ Ausschlussgründe nach den §§ 123
und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Insolvenz: [ Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und

57 VgV sowie nach § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach §

21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)

Insolvenz: [ Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und

57 VgV sowie nach § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach §

21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)

Interessenkonflikt: [ Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den
§§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG)
und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: [ Ausschlussgründe
nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: [
Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV
sowie nach § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: [ Ausschlussgründe nach den §§ 123 und
124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: [ Ausschlussgründe nach den §§ 123 und
124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Schwere Verfehlung: [ Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den
§§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG)
und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: [
Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV
sowie nach § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: [ Ausschlussgründe nach den §§
123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: [ Ausschlussgründe nach den §§
123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: [ Ausschlussgründe nach den §§
123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: [
Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV
sowie nach § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: [
Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV
sowie nach § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: [ Ausschlussgründe nach den §§ 123
und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: [ Ausschlussgründe nach den §§ 123
und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
Zahlungsunfähigkeit: [ Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach
den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes
(AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) ]---

5 Los

5.1 Los:

LOT-0001
Titel: Nicht losweise Vergabe
Beschreibung: Nicht losweise Vergabe
Interne Kennung: Nicht losweise Vergabe

5.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90911000Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung

5.1.2 Erfüllungsort:

Ort: Tharandt
Postleitzahl: 01737
NUTS-3-Code: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge(DED2F)
Land: Deutschland

5.1.3 Geschätzte Dauer:

Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum: 31/08/2027

5.1.4 Verlängerung:

Maximale Verlängerungen: 2
Beschreibung: Eine Verlängerung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der
Besonderen Vertragsbedingungen maximal zweimal um jeweils 12 Monate
(spätestens am 31.08.2029 endet der Vertrag).

5.1.6 Allgemeine Informationen:

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:

Art der strategischen Beschaffung: Entfällt

5.1.9 Eignungskriterien:

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen,
sofern keine Präqualifizierung vorliegt: - eine vollständige Kopie des
Berufs- oder Handelsregisterauszuges, je nach den Rechtsvorschriften des
Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (§ 44 Abs. 1 VgV) oder bei
Personengesellschaften die Gewerbeanmeldung; - Handwerks bzw.
Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer (inklusive Rückseite)
oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrieund
Handelskammer; - unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie über das
Nichtvorliegen der Voraussetzungen nach § 21des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) für einen Ausschluss
vom Vergabeverfahren, mittels Vordruck in den Ausschreibungsunterlagen
und - zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültiger Nachweis der
Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie Bescheinigung über die
rückstandslose Beitragsentrichtung.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Eignung ist durchEigenerklärungen nachzuweisen,
sofern keine Präqualifizierung vorliegt: - unterschriebene Erklärung über
denUmsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenenGeschäftsjahren sowie der Unternehmensform(§ 45 Abs. 4
VgV) und darüber, dass der gemäß Nr. 9 b) geforderte und vorgelegte
Registerauszug den aktuellenEintragungsstand wiedergibt. - Eigenerklärung,
dass die Höhe der Betriebshaftpflicht beieventueller Zuschlagserteilung
abgeschlossenwird, oder Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45
Abs. 4 VgV) mit folgendenMindestdeckungssummen: · 5 Millionen
pauschal beiPersonenschäden, Sach- und Vermögensschäden · 25.000
beiSchlüsselverlustschäden (Dies muss die Ersatzschlüsselbeschaffung,
denAustausch der Schließanlage(inklusive Aus- und Einbaukosten)
sowiesonstige vorläufige Sicherungsmaßnahmen (z. B. Bewachung)
beinhalten.) · 100.000 bei Bearbeitungsschäden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen,
sofern keine Präqualifizierung vorliegt: - mindestens drei geeignete, in den
letzten 36 Monaten erbrachte, Referenzen mit folgenden Angaben: · des
Auftraggebers, · der Objektart, · der Auftragssumme pro Jahr in Euro, · der
erbrachten Leistungen (Reinigungsarten) · der Jahresreinigungsflächeinm², ·
des Ansprechpartners oder der Abteilung, · der Telefonnummer und · der
Vertragslaufzeit gemäß dem beigefügten Vordruck (diese sollten mindestens
die Größenordnung der aus geschriebenen Leistung entsprechen und mit
dieser vergleichbar sein). Bitte beachten Sie, dass mindestens drei
Referenzen je erbrachte Leistungen (Reinigungsarten)aufzuführen sind.
Dabei zählt die Unterhalts- und Grundreinigung als eine erbrachte Leistung
(Reinigungsart) und die Glasreinigung als eine weitere. Pro Auftraggeber
können mehrere erbrachte Leistungen (Reinigungsarten)aufgeführt werden. -
Kalkulation der Stundenverrechnungssätze gemäß dem in den
Vergabeunterlagen beigefügten Muster für die Kalkulation der
Stundenverrechnungssätze; - Erklärung des Unternehmens für die
Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden
technische Ausrüstung (§ 46 Abs.3 VgV) gemäß dem beigefügten Vordruck;
- Erklärung zur Umsetzung der betrieblichen Qualitätssicherung (§ 46 Abs.3
VgV) gemäß dem beigefügten Vordruck; - Eigenerklärung zu 5. EU
Sanktionspaket RUS Sanktionen. Wenn der Einsatz von Nachunternehmern
geplant ist, ist folgende Erklärung mit dem Angebot vorzulegen: -
Leistungsübersicht Nachunternehmer. Wenn die Leistungsrichtwerte gemäß
Leistungsverzeichnis überschritten werden, ist folgende Erklärung mit dem
Angebot vorzulegen: - Erklärung der Überschreitung der vorgegebenen
Leistungsrichtwerte mit einer nachvollziehbaren Erläuterung, beispielsweise
durch Reinigungstechnik, Reinigungsverfahren, Organisationsstruktur,
Erfahrungen aus ähnlichen Projekten (Angabe durch Referenzen).

5.1.11 Auftragsunterlagen:

Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D455814356

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung:
https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht
werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/11/2024 10:00.
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 49DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht
ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Es werden Unterlagen nachgefordert, sofern
dies gesetzlich zugelassen ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 12/11/202410: 00,
Ort der Angebotsöffnung: Tharandt
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter und Bewerber für die
Angebotsöffnung zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist erforderlich: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134
Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche
Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über
den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung
über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß §
134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung
(per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal) der Information
nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2
Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet
die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.

5.1.15 Techniken:

Rahmenvereinbarung: -.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: -.

5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung:

Überprüfungsstelle: [ 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
Landesdirektion Leipzig

8 Organisationen:

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: Stadt Tharandt
Identifikationsnummer: t: 035203395119
Zusätzlicher Name: Amt für Bau und Liegenschaften
Postanschrift: Schillerstraße 5
Ort: Tharandt
Postleitzahl: 01737
NUTS-3-Code: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge(DED2F)
Land: Deutschland
E-Mail: liegenschaften@tharandt.de
Telefon: +49 35203 395119
Internet-Adresse:
https://www.tharandt.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
Landesdirektion Leipzig
Identifikationsnummer: t: 03419771040
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
NUTS-3-Code: Leipzig, Kreisfreie Stadt(DED51)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de
Telefon: +49341 9771040
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

11 Informationen zur Bekanntmachung:

11.1 Informationen zur Bekanntmachung:
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f0899bf8-4409-48f1-85f8-23b98f33da08-
01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung
Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/10/202410: 34,
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch.

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