Ausschreibung Elektrotechnik in Demitz-Thumitz

Kompetenzzentrum Stein – PV-Anlage

ID: A586889007

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung

Art der Vergabe

National

Art der Leistung

Bauleistung

Frist

16.09.2026

Zeitraum der Ausführung

01.03.2027-30.04.2027

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Bautzen plant die Modernisierung und Weiterentwicklung der Sächsischen Steinmetzschule Demitz-Thumitz zum Kompetenzzentrum Stein. Für o.g. Los ist mit folgenden Grobmengen zu rechnen: Errichtung einer 22 kWp PV-Anlage bestehend aus: • 48 Stück PV-Modulen • PV-Unterkonstruktion auf Flachdach mit Kiesschüttung • 1 Stück Wechselrichter • 250m Kabel und Leitungen Es sind vollfunktionsfähige Anlage anzubieten, die den einschlägigen technischen Vorschriften, Standarts und Richtlinien entsprechen (einschlägige BZT-Richtlinien, Standards von ETSI bzw. ITUTSS, ISO, DIN, VDE). Es dürfen nur Systeme und Komponenten angeboten werden, die über eine CE Konformitätserklärung verfügen. Es darf nur fabrikneue Ware angeboten werden. Für alle angebotenen Produkte, Systemlösungen ist sicherzustellen, dass ein in Deutschland niedergelassenen technischen Service und Support verfügbar ist, der durch firmeneigene Systemspezialisten realisiert wird. Es dürfen keine Produkte angeboten werden die durch den Hersteller zum Zeitpunkt der Angebotserstellung als End of Life oder End of Sale deklariert werden. Für alle technischen Ausstattungen, Geräte sind schriftliche Installations- und Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache zu liefern. Das konkreten Produkte ist zu benennen. Vorzunehmen sind diese in den Bietereintragungen gem. der Systembeschreibungen / Bieterabfragen oder in den betreffenden Positionen. Die in vereinzelten Positionen angebenen Fabrikats- und Typ-Angaben sind als Fabrikate und Typen der Planung zu verstehen. Hinweis: Soweit in den Positionen des Leistungsverzeichnisses bestimmte Fabrikate, Typen, Produkte oder Herstellerbezeichnungen genannt und mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ versehen sind, bedeutet dies: Als gleichwertig gelten Produkte und Systeme anderer Hersteller, die in allen für die vertragsgemäße und bestimmungsgemäße Funktion relevanten Eigenschaften dem genannten Planungsfabrikat entsprechen oder diesem mindestens gleichkommen. Die Gleichwertigkeit bezieht sich insbesondere auf: • technische Leistungsmerkmale und Kenndaten, • funktionale Eigenschaften und Systemkompatibilität, • Qualität, Betriebssicherheit und Dauerhaftigkeit, • Einhaltung der einschlägigen technischen Regeln und Normen (insbesondere VDE • Bestimmungen, DIN-Normen und ggf. weitere einschlägige Standards), • die für den konkreten Einsatzzweck erforderlichen Sicherheits- und Schutzeigenschaften. Eine vollständige Identität in sämtlichen Beschaffenheitsmerkmalen ist nicht erforderlich. Maßgeblich ist die Gleichwertigkeit in den für den Auftraggeber wesentlichen und für die Funktionserfüllung entscheidenden Eigenschaften. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter und ist mit dem Angebot in geeigneter Form zu erbringen. Planung wird gefordert: Werk- und Ausführungsplanung.

Bekanntmachungstext

Ausschreibungsdetails

a) Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Bautzen

Bereich/Abteilung: Zentrale Vergabestelle

Adresse: Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen, DE

Kontakt:

b) Vergabeart

Öffentliche Ausschreibung

c) Angebotsabgabe

Angebote können nur elektronisch abgegeben werden.

d) Art des Auftrages

Hochbau: PV-Anlage

e) Ort(e) der Ausführung

Offizielle Bezeichnung: Kompetenzzentrum Stein

Adresse: August-Bebel-Straße 17, 01877 Demitz-Thumitz, DE

f) Art und Umfang der Leistung

Der Landkreis Bautzen plant die Modernisierung und Weiterentwicklung der Sächsischen Steinmetzschule Demitz-Thumitz zum Kompetenzzentrum Stein. Für das Los ist mit folgenden Grobmengen zu rechnen:

Errichtung einer 22 kWp PV-Anlage bestehend aus:

  • 48 Stück PV-Modulen
  • PV-Unterkonstruktion auf Flachdach mit Kiesschüttung
  • 1 Stück Wechselrichter
  • 250m Kabel und Leitungen

Es sind vollfunktionsfähige Anlagen anzubieten, die den einschlägigen technischen Vorschriften, Standards und Richtlinien entsprechen (einschlägige BZT-Richtlinien, Standards von ETSI bzw. ITUTSS, ISO, DIN, VDE).

Es dürfen nur Systeme und Komponenten angeboten werden, die über eine CE Konformitätserklärung verfügen.

Es darf nur fabrikneue Ware angeboten werden.

Für alle angebotenen Produkte und Systemlösungen ist sicherzustellen, dass ein in Deutschland niedergelassener technischer Service und Support verfügbar ist, der durch firmeneigene Systemspezialisten realisiert wird.

Es dürfen keine Produkte angeboten werden, die durch den Hersteller zum Zeitpunkt der Angebotserstellung als End of Life oder End of Sale deklariert werden.

Für alle technischen Ausstattungen und Geräte sind schriftliche Installations- und Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache zu liefern.

Die konkreten Produkte sind zu benennen.

Vorzunehmen sind diese in den Bietereintragungen gemäß der Systembeschreibungen / Bieterabfragen oder in den betreffenden Positionen.

Die in vereinzelten Positionen angebenen Fabrikats- und Typ-Angaben sind als Fabrikate und Typen der Planung zu verstehen.

Hinweis: Soweit in den Positionen des Leistungsverzeichnisses bestimmte Fabrikate, Typen, Produkte oder Herstellerbezeichnungen genannt und mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ versehen sind, bedeutet dies: Als gleichwertig gelten Produkte und Systeme anderer Hersteller, die in allen für die vertragsgemäße und bestimmungsgemäße Funktion relevanten Eigenschaften dem genannten Planungsfabrikat entsprechen oder diesem mindestens gleichkommen. Die Gleichwertigkeit bezieht sich insbesondere auf:

  • Technische Leistungsmerkmale und Kenndaten
  • Funktionale Eigenschaften und Systemkompatibilität
  • Qualität, Betriebssicherheit und Dauerhaftigkeit
  • Einhaltung der einschlägigen technischen Regeln und Normen (insbesondere VDE-Bestimmungen, DIN-Normen und ggf. weitere einschlägige Standards)
  • Die für den konkreten Einsatzzweck erforderlichen Sicherheits- und Schutzeigenschaften

Eine vollständige Identität in sämtlichen Beschaffenheitsmerkmalen ist nicht erforderlich. Maßgeblich ist die Gleichwertigkeit in den für den Auftraggeber wesentlichen und für die Funktionserfüllung entscheidenden Eigenschaften.

Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter und ist mit dem Angebot in geeigneter Form zu erbringen.

Termine der Leistung:

  • Baubeginn: 01.03.2027
  • Ausführungsende: 30.04.2027

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