Ausschreibung Mauerarbeiten in Meißen

S 171 Sanierung der Stützwand 63 in Bahratal, Markersbach

ID: A564699893

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung

Art der Vergabe

National

Art der Leistung

Bauleistung

Frist

25.06.2026

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

inholung verkehrsrechtliche AnordnungenEinholung SchachtscheineAusführungsunterlagenBöschungssicherung 40, 0 m²Oberboden liefern und andecken 15, 0 m³Stützwand von Bewuchs befreien 190, 0 m²Stützwandfuß reinigen 70, 0 mMauerwerk und Mauerkrone abbrechen 10, 0 m³Naturstein-Mauerwerk herst., STW 10, 0 m²Naturstein-Mauerwerk herst., Mauerkrone 15, 0 mFugenmaterial aus Naturstein.-MW ausb. 190, 0 m²Kolkschutz 25, 0 mWasserbausteine liefern 10, 0 tBetonglattstrich neu 25, 0 mBankett herstellen 50, 0 m²Asphaltbefestigung trennen 35, 0 mAsphalttragschicht herstellen 5, 0 tAsphaltdeckschicht 2, 0 tLängsmarkierung 10, 0 mSTW-Geländer ausbessern 75, 0 m

Bekanntmachungstext

Nationale Ausschreibung nach VOB/A

Öffentliche Ausschreibung

a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle):

b) Gewähltes Vergabeverfahren:

c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung:

Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel

d) Art des Auftrages:

e) Ort der Ausführung:

S 171 in Bahratal, Markersbach

f) Art und Umfang der Leistung:

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:

h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen:

i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen:

j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten:

Nebenangebote sind: nicht zugelassen

k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote:

Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen

l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt:

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19eab827af8-6465300837e6c271

m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist:

Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben.

o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist:

p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind:

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:

Deutsch

r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung:

Siehe Vergabeunterlagen

s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen:

t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten:

siehe Vergabeunterlagen

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss:

Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter

w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters:

x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann:

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