Ausschreibung Lieferleistung Kraftfahrzeuge in Borna

Kfz-Ausbildung: Ankauf eines vollelektrischen Kompaktfahrzeugs

ID: A513993452

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung

Art der Vergabe

National

Art der Leistung

Lieferleistung

Frist

14.09.2026

Zeitraum der Ausführung

31.12.2026

Auftraggeber

Ausführungsort

Zugehörige Leistungen


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Leistungsbeschreibung

Für die KfzAusbildung wird ein vollelektrisches Kompaktfahrzeug benötigt, das die lehrplanrelevanten Inhalte der Ausbildung zum/zur KfzMechatroniker/in im Freistaat Sachsen abbildet. Das Fahrzeug muss eine moderne HochvoltArchitektur, umfassende Diagnoseschnittstellen sowie eine für Ausbildungszwecke geeignete Systemzugänglichkeit bieten. Menge: 1 Fahrzeug.

Bekanntmachungstext

Nationale Ausschreibung nach VOL/A

Öffentliche Ausschreibung

Vergabenr.: LKL-LuK-2026-0133

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:

Name und Anschrift: Landratsamt Landkreis Leipzig
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Deutschland
Telefonnummer: +49 3433241-1166
Telefaxnummer: +49 3437984-7047
E-Mail-Adresse: einkauf-vergabe@lk-l.de
Internet-Adresse: https://www.landkreisleipzig.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben

b) Art der Vergabe (§ 3 VOL/A):

Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung

Es gelten die "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen des Landkreises Leipzig für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen". Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 09.09.2026, 24.00 Uhr. Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung. Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 6 VOL/A bzw. § 35 Abs. 6 UVgO (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Sollte der bezuschlagte Auftragnehmer wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund für die vollständige Leistungserbringung endgültig ausfallen oder diese unberechtigt verweigern, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibende(n) Leistung(en)/Arbeit(en) zunächst nacheinander den übrigen geeigneten Bietern ab Rang 2, in der absteigenden Bieterrangfolge des zugrundeliegenden Vergabeverfahrens, auf Grundlage ihrer Angebote und Preise anzutragen, bevor ein neues Vergabeverfahren durchzuführen ist (Ersatzvornahme). Die dem Auftraggeber hierdurch entstehenden Mehrkosten- und Schadensersatzansprüche, welche dann vom ursprünglich bezuschlagten Auftragnehmer zu tragen sind, werden auftraggeberseitig verfolgt.

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