Ausschreibung Bauleistungen in Potsdam
Bauleistung Schafgraben: Austausch Geländer und Kabelgraben mit Leerrohrverlegung
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Bauleistung
Frist
13.08.2026
Zeitraum der Ausführung
Bis 30.11.2026
Auftraggeber
Ausführungsort

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Leistungsbeschreibung
Schafgrabens sowie die Herstellung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die Erneuerung
der Straßenbeleuchtung. Im Zuge der Baumaßnahme wird das vorhandene Geländer
vollständig zurückgebaut und durch ein neues Geländer gemäß GEL 7 nach BAST ersetzt. Die
neue Geländerkonstruktion dient der Verkehrssicherheit und wird entsprechend den geltenden
technischen Regelwerken und Richtlinien hergestellt.
Bekanntmachungstext
Bezeichnung der Bauleistung:
Kurzbezeichnung: Bauleistung Schafgraben: Austausch Geländer und it Leerrohrverlegung.
Vergabenummer:
Auftragsbekanntmachung National
a)
, Bereich Vergabemanagement, /81, 14469 Potsdam, Telefon:, E-Mail: , URL .
b) Öffentliche Ausschreibung.
c) Art der akzeptierten Angebote:
Elektronisch in Textform;
- Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur;
- Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur.
d) Ausführung von Bauleistungen.
e) Landeshauptstadt Potsdam, /81, 14469 Potsdam
Ergänzende/Abweichende Angaben zum Leistungsort:
Baustelle befindet sich am Schafgraben, Potsdam.
Die Arbeiten sind unter den beengten Platzverhältnissen des Ausführungsbereiches
durchzuführen. Aufgrund der eingeschränkten Durchfahrtsbreite ist der Einsatz von Großgerät nicht möglich; sämtliche Arbeiten sind mit geeignetem Kleingerät und Kleinfahrzeugen auszuführen.
f)
Gegenstand der Maßnahme ist der Austausch des bestehenden Geländers entlang des
Schafgrabens sowie die Herstellung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die Erneuerung
der Straßenbeleuchtung. Im Zuge der Baumaßnahme wird das vorhandene Geländer
vollständig zurückgebaut und durch ein neues Geländer gemäß GEL 7 nach BAST ersetzt. Die
neue Geländerkonstruktion dient der Verkehrssicherheit und wird entsprechend den geltenden
technischen Regelwerken und Richtlinien hergestellt.
Vor Ausführung der Geländerarbeiten ist durch den Auftragnehmer eine Werkzeichnung
anzufertigen. Diese hat die genaue Lage der Geländerpfosten unter Berücksichtigung der
örtlichen Zwangspunkte darzustellen. Hierzu zählen insbesondere vorhandene Schächte,
Bestandsbäume sowie die neuen Standorte der Straßenbeleuchtung. Darüber hinaus sind die
Abschnittslängen zwischen den einzelnen Pfosten sowie die Anbindung des neuen Geländers
an das bestehende Holzgeländer eindeutig darzustellen.
Die neuen Leuchtenstandorte befinden sich in der Flucht des Geländers. Anfangs- bzw. Endstücke des Geländers sind vor und hinter den Leuchten sowie in Bereichen mit nah am
Weg stehenden Bäumen so anzuordnen, dass ein freier Zwischenraum von weniger als 120
mm verbleibt. Hierdurch wird sowohl den sicherheitstechnischen Anforderungen als auch den
örtlichen Gegebenheiten Rechnung getragen.
Die Pfosten des Geländers werden in einem Schalkörper Köcher betoniert und befestigt, da die
Lage der Fundamente zum Teil im Bereich des Leitungsgrabens ist.
Das 1,20 m hohe Geländer ist so zu errichten, dass es im lichten Abstand von 20 cm zum
erläuft.
Die Ausführung der Geländerarbeiten darf erst nach Freigabe der Werkzeichnung durch den
Auftraggeber erfolgen.
Parallel zu den Geländerarbeiten werden Erdarbeiten zur Vorbereitung eines Kabelgrabens
für die spätere Erneuerung der Straßenbeleuchtung durchgeführt. Hierzu wird ein
er-gestellt und ein DN 100 PVC-Schutzrohr verlegt. Nach Abschluss
der Rohrverlegung wird der Graben fachgerecht verfüllt und verdichtet. Die eigentliche
Kabelverlegung sowie die Errichtung der Leuchten erfolgen in paralleler Zuständigkeit durch
die Straßenbeleuchtungsabteilung der Stadt Potsdam und sind nicht Bestandteil dieser
Maßnahme.
Die Herstellung des Kabelgrabens erfolgt unter Berücksichtigung des vorhandenen
Baumbestandes. In Bereichen mit Wurzelwerk sind die Erdarbeiten überwiegend in
Handschachtung durchzuführen. Wurzeln sind schonend freizulegen und, soweit möglich,
zu erhalten. Beschädigungen des Baumbestandes sind zu vermeiden. Erforderliche
Schutzmaßnahmen sind während der Bauausführung zu treffen.
Der st in 0,30 m Breite und 0,80 m Tiefe zu errichten, sodass das Kabel im
Leerrohr in einem Abstand von 0,50 m zum vorhandenen erlaufen kann. Der
efindet sich im Böschungsbereich.
Der Arbeitsbereich erstreckt sich vom Knotenpunkt / Schafgraben
bis zum Knotenpunkt / Zeppelinstraße. Der sanierte leibt von der
Maßnahme weitgehend unberührt; Eingriffe beschränken sich auf den notwendigen Umfang für
den Geländerersatz sowie die Leerrohrverlegung.
Die Arbeiten sind unter den beengten Platzverhältnissen des Ausführungsbereiches
durchzuführen. Aufgrund der eingeschränkten Durchfahrtsbreite ist der Einsatz von Großgerät
nicht möglich; sämtliche Arbeiten sind mit geeignetem Kleingerät und Kleinfahrzeugen
auszuführen.
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