Ausschreibung Gleisbauarbeiten in Potsdam

Gleis- & Tiefbau – Erneuerung eines Straßenbahnabschnittes in der Zeppelinstraße

ID: A461556266

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung

Art der Vergabe

National

Art der Leistung

Bauleistung

Frist

08.06.2026

Zeitraum der Ausführung

09.07.2026–16.08.2026

Auftraggeber

Ausführungsort

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die vollständige und grundhafte Erneuerung eines Straßenbahnabschnittes in der Zeppelinstraße (B1) in der Landeshauptstadt Potsdam im Abschnitt zwischen den Knotenpunkten Kastanienallee und Auf dem Kiewitt über eine Gesamtlänge von rund 1.065 m.
Die Leistung umfasst sämtliche zur Herstellung eines funktional vollständigen, betriebssicheren und den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Bauzustandes erforderlichen Bauleistungen des Gleis- und Tiefbaus einschließlich der angrenzenden Verkehrsflächen, Nebenanlagen und Entwässerungseinrichtungen.
Der Auftragnehmer hat dabei sämtliche Leistungen vollständig, funktionsfähig sowie mangelfrei zu erbringen;
dies schließt ausdrücklich auch solche Nebenleistungen ein, die nicht gesondert im Leistungsverzeichnis beschrieben sind, jedoch zur ordnungsgemäßen, technisch einwandfreien und betriebsbereiten Realisierung der Gesamtmaßnahme erforderlich sind.
Die Bauleistung umfasst insbesondere die Einrichtung, Vorhaltung und den Rückbau der Baustelle einschließlich aller logistischen Einrichtungen, Baustellenflächen, Medienanschlüsse sowie Koordinationsleistungen.
Weiterhin sind sämtliche Maßnahmen zur Verkehrssicherung und Verkehrsführung zu planen, zu genehmigen,
einzurichten, zu betreiben und an die jeweilige Bauphase anzupassen. Dies erfolgt unter den besonderen Bedingungen eines hoch frequentierten innerstädtischen Verkehrsraumes mit erheblichen Anforderungen an die Aufrechterhaltung des Individualverkehrs, des öffentlichen Personennahverkehrs, des Rad- und Fußgängerverkehrs sowie der Erreichbarkeit von Anliegern und Rettungsdiensten.
Im bautechnischen Kern umfasst die Leistung den vollständigen Rückbau der vorhandenen Gleisanlagen einschließlich der Fahrbahnkonstruktion, der Unterkonstruktion, der Entwässerungseinrichtungen sowie aller angrenzenden Ausstattungs- und Nebenflächen. Dies schließt insbesondere den Ausbau des bestehenden Rahmengleises, der bituminösen Deck- und Tragschichten sowie sonstiger Straßenbauteile ein.
Im Anschluss daran sind sämtliche Erd- und Untergrundarbeiten zur Herstellung eines tragfähigen Planums durchzuführen, welches den Anforderungen der einschlägigen Regelwerke entspricht. Darauf aufbauend erfolgt der Neubau der Gleisanlage in der Bauweise eines Rahmengleises mit Rillenschienen einschließlich aller erforderlichen Unterguss-, Befestigungs-, Schweiß- und Justierarbeiten sowie der Herstellung der zugehörigen Beton- und Asphalttragschichten.
Parallel hierzu sind die Straßenoberbauten im betroffenen Bereich vollständig neu herzustellen. Dies umfasst insbesondere den Einbau von Asphaltbinder- und Deckschichten, die Herstellung von Gussasphaltflächen sowie die Anpassung angrenzender Fahrbahn- und Anschlussbereiche gemäß den geltenden Richtlinien für den Straßenbau.
Ergänzend beinhaltet die Leistung den vollständigen Neubau und die Anpassung der Entwässerungsanlagen einschließlich Schachtbauwerken, Leitungssystemen sowie schienenbezogenen Entwässerungseinrichtungen.
Ebenso sind sämtliche Nebenanlagen, insbesondere Geh- und Radwege, Pflasterflächen sowie sonstige befestigte Flächen neu herzustellen oder an den neuen Bauzustand anzupassen.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Leistung ist die Herstellung barrierefreier Haltestellenbereiche einschließlich Bahnsteigkanten, taktiler Leitsysteme sowie der Anpassung der Aufenthaltsflächen entsprechend den Anforderungen an eine moderne und inklusive Verkehrsinfrastruktur.
Die Entsorgung sämtlicher anfallenden Ausbau- und Abbruchmaterialien ist durch den Auftragnehmer unter Beachtung der gesetzlichen und technischen Vorschriften vollständig zu organisieren und durchzuführen,
einschließlich der erforderlichen Nachweisführung und der Einbindung zertifizierter Entsorgungsfachbetriebe.

Bekanntmachungstext

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):

Text freischaltenViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH, Text freischaltenFritz-Zubeil-Straße 96, 14482 Potsdam, Telefon:Text freischalten 0331 661 9415, E-Mail: Text freischaltentim.heinrich@swp-potsdam.de, Kontaktstelle: Verbundeinkauf SWP, Zu Händen von: Herrn Tim Christopher Heinrich.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE161080950.

b) Vergabeverfahren:

Öffentliche Ausschreibung, VOB/A.
Vergabenummer: Text freischalten260508_ViP_BL_002_VE02_Gleis-_&_Tiefbau_TH.

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren:

und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
- ohne elektronische Signatur (Textform).

d) Art des Auftrags:

Ausführung von Bauleistungen.

e) Ort der Ausführung:

Zeppelinstraße, 14471 Potsdam.

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die vollständige und grundhafte Erneuerung eines Straßenbahnabschnittes in der Zeppelinstraße (B1) in der Landeshauptstadt Potsdam im Abschnitt zwischen den Knotenpunkten Text freischaltenKastanienallee und Auf dem Kiewitt über eine Gesamtlänge von rund 1.065 m.
Die Leistung umfasst sämtliche zur Herstellung eines funktional vollständigen, betriebssicheren und den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Bauzustandes erforderlichen Bauleistungen des Gleis- und Tiefbaus einschließlich der angrenzenden Verkehrsflächen, Nebenanlagen und Entwässerungseinrichtungen.
Der Auftragnehmer hat dabei sämtliche Leistungen vollständig, funktionsfähig sowie mangelfrei zu erbringen;
dies schließt ausdrücklich auch solche Nebenleistungen ein, die nicht gesondert im Leistungsverzeichnis beschrieben sind, jedoch zur ordnungsgemäßen, technisch einwandfreien und betriebsbereiten Realisierung der Gesamtmaßnahme erforderlich sind.
Die Bauleistung umfasst insbesondere die Einrichtung, Vorhaltung und den Rückbau der Baustelle einschließlich aller logistischen Einrichtungen, Baustellenflächen, Medienanschlüsse sowie Koordinationsleistungen.
Weiterhin sind sämtliche Maßnahmen zur Verkehrssicherung und Verkehrsführung zu planen, zu genehmigen,
einzurichten, zu betreiben und an die jeweilige Bauphase anzupassen. Dies erfolgt unter den besonderen Bedingungen eines hoch frequentierten innerstädtischen Verkehrsraumes mit erheblichen Anforderungen an die Aufrechterhaltung des Individualverkehrs, des öffentlichen Personennahverkehrs, des Rad- und Fußgängerverkehrs sowie der Erreichbarkeit von Anliegern und Rettungsdiensten.
Im bautechnischen Kern umfasst die Leistung den vollständigen Rückbau der vorhandenen Gleisanlagen einschließlich der Fahrbahnkonstruktion, der Unterkonstruktion, der Entwässerungseinrichtungen sowie aller angrenzenden Ausstattungs- und Nebenflächen. Dies schließt insbesondere den Ausbau des bestehenden Rahmengleises, der bituminösen Deck- und Tragschichten sowie sonstiger Straßenbauteile ein.
Im Anschluss daran sind sämtliche Erd- und Untergrundarbeiten zur Herstellung eines tragfähigen Planums durchzuführen, welches den Anforderungen der einschlägigen Regelwerke entspricht. Darauf aufbauend erfolgt der Neubau der Gleisanlage in der Bauweise eines Rahmengleises mit Rillenschienen einschließlich aller erforderlichen Unterguss-, Befestigungs-, Schweiß- und Justierarbeiten sowie der Herstellung der zugehörigen Beton- und Asphalttragschichten.
Parallel hierzu sind die Straßenoberbauten im betroffenen Bereich vollständig neu herzustellen. Dies umfasst insbesondere den Einbau von Asphaltbinder- und Deckschichten, die Herstellung von Gussasphaltflächen sowie die Anpassung angrenzender Fahrbahn- und Anschlussbereiche gemäß den geltenden Richtlinien für den Straßenbau.
Ergänzend beinhaltet die Leistung den vollständigen Neubau und die Anpassung der Entwässerungsanlagen einschließlich Schachtbauwerken, Leitungssystemen sowie schienenbezogenen Entwässerungseinrichtungen.
Ebenso sind sämtliche Nebenanlagen, insbesondere Geh- und Radwege, Pflasterflächen sowie sonstige befestigte Flächen neu herzustellen oder an den neuen Bauzustand anzupassen.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Leistung ist die Herstellung barrierefreier Haltestellenbereiche einschließlich Bahnsteigkanten, taktiler Leitsysteme sowie der Anpassung der Aufenthaltsflächen entsprechend den Anforderungen an eine moderne und inklusive Verkehrsinfrastruktur.
Die Entsorgung sämtlicher anfallenden Ausbau- und Abbruchmaterialien ist durch den Auftragnehmer unter Beachtung der gesetzlichen und technischen Vorschriften vollständig zu organisieren und durchzuführen,
einschließlich der erforderlichen Nachweisführung und der Einbindung zertifizierter Entsorgungsfachbetriebe.
Die Realisierung der Gesamtmaßnahme erfolgt aus technischen, bauablaufbedingten sowie haushaltsrechtlichen Gründen in einer stufenweisen Umsetzung mit insgesamt vier Bau- und Vergabestufen, die jeweils in sich abgeschlossene und funktionsfähige Bauzustände herstellen.
Die Stufe 1 stellt den zwingend zu realisierenden Mindestauftragsumfang dar und umfasst den Abschnitt von Station 0+000 bis 0+350. In diesem Bereich sind sämtliche beschriebenen Leistungen vollständig auszuführen, beginnend mit dem Rückbau der bestehenden Infrastruktur über die Durchführung der Erd-
und Untergrundarbeiten bis hin zum vollständigen Neubau der Gleis- und Straßenkonstruktion einschließlich Entwässerung, Haltestellenumbau sowie Anpassung aller Nebenanlagen. Die Ausführung ist so zu gestalten,
dass nach Fertigstellung ein in sich vollständig funktionsfähiger, technisch abgeschlossener und unabhängig nutzbarer Infrastrukturabschnitt vorliegt. Ein Anspruch auf Reduzierung dieses Mindestumfangs besteht nicht.
Die Stufe 2 umfasst den unmittelbar anschließenden Abschnitt von Station 0+350 bis 0+570 und beinhaltet inhaltlich dieselben Leistungsbestandteile wie Stufe 1, jedoch unter erhöhten Anforderungen an die Bauphasenkoordination im Bereich von Knotenpunkten und angrenzenden Nutzungen. Die Beauftragung dieser Stufe erfolgt optional. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung besteht ausdrücklich nicht. Im
Falle der Beauftragung sind die Leistungen nahtlos an die Stufe 1 anzuschließen und ebenfalls als technisch abgeschlossene Einheit herzustellen.
Die Stufe 3 erstreckt sich über den Abschnitt von Station 0+570 bis 0+760 und weist aufgrund der innerstädtischen Lage eine erhöhte technische und logistische Komplexität auf. Die Leistungen entsprechen weiterhin dem beschriebenen Gesamtumfang, erfordern jedoch eine besonders abgestimmte Bauphasenplanung, Baustellenlogistik sowie intensive Koordination mit Dritten und dem laufenden Verkehr. Ziel ist es, spätestens mit Abschluss dieser Stufe eine durchgängige und funktional geschlossene Gleisinfrastruktur über einen wesentlichen Teilbereich herzustellen. Auch diese Stufe ist optional und begründet keinen Anspruch auf Beauftragung.
Die Stufe 4 umfasst den abschließenden Abschnitt von Station 0+760 bis ca. 1+065 und dient dem vollständigen Lückenschluss der Gesamtmaßnahme. Neben den allgemeinen Bauleistungen liegt der Schwerpunkt dieser Stufe insbesondere auf der technisch präzisen Einbindung des neu hergestellten Gleises in den Bestand.
Hierbei sind erhöhte Anforderungen an Maßhaltigkeit, Übergangsausbildung, Verwindungsfreiheit sowie die Betriebssicherheit einzuhalten. Mit Abschluss dieser Stufe ist eine durchgängige, einheitliche und vollständig erneuerte Gleisinfrastruktur im gesamten Projektbereich herzustellen. Die Beauftragung erfolgt ebenfalls optional.
Die Leistung ist insgesamt so zu erbringen, dass jeder beauftragte Bauabschnitt für sich genommen funktionsfähig ist und zugleich eine technisch einwandfreie Fortführung in die jeweils nachfolgenden Abschnitte gewährleistet wird.
Die Ausführung sämtlicher Leistungen hat unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, der einschlägigen DIN-Normen, ZTV-Regelwerke sowie der VOB/C und der anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.
Zur Gewährleistung einer eindeutigen und widerspruchsfreien Leistungsbeschreibung gilt folgende Rangfolge der Vertragsunterlagen: maßgeblich sind vorrangig die Planunterlagen, nachgeordnet das Leistungsverzeichnis und ergänzend die textliche Leistungsbeschreibung.

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