Ausschreibung Lieferleistung in Königs Wusterhausen
Schulbücher und -hefte für alle Schulen im Stadtgebiet
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Interessenbekundungsverfahren
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Lieferleistung
Frist
15.04.2026
Zeitraum der Ausführung
22.06.2026–26.06.2026
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Stadtgebiet Schuljahr 2026/27
Die Stadt Königs Wusterhausen beabsichtigt, die Beschaffung preisgebundener Schulbücher und Schularbeitshefte gemäß
Lernmittelverordnung Brandenburg (Schulträgeranteil) in Verbindung mit § 7 Abs. 3 Buchpreisbindungsgesetz für das Schuljahr
2026/2027 für die sechs Grundschulen sowie die Gesamtschule in Trägerschaft der Stadt Königs Wusterhausen durchzuführen.
Gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 6 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung Brandenburg (KomHKV) können Liefer- und
Dienstleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 EUR netto im Wege des Direktauftrags vergeben werden.
Von dieser Möglichkeit macht die Stadt Königs Wusterhausen Gebrauch.
Die Vergabe der Lieferleistungen für Schulbücher und Schularbeitshefte bis zu einem Auftragswert von 100.000 EUR netto erfolgt
ab dem Schuljahr 2026/2027 im Wege des Direktauftrags.
Interessierte Unternehmen werden hiermit aufgefordert, ihr Interesse an einer Aufnahme in die Interessentenliste zu bekunden.
Bekanntmachungstext
2026-028-F: Stadt Königs Wusterhausen, Schulbücher und -hefte für alle Schulen im
Stadtgebiet Schuljahr 2026/27
VO: UVgO Vergabeart: Ex ante Veröffentlichung (Binnenmarktrelevanz)
Angaben zum Auftraggeber
Bezeichnung , Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt
Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und Vertragsmanagement
Postanschrift
Ort 15711 Königs Wusterhausen
Fax
E-Mail
Art und Umfang der Leistung
Die Stadt Königs Wusterhausen beabsichtigt, die Beschaffung preisgebundener Schulbücher und Schularbeitshefte gemäß
Lernmittelverordnung Brandenburg (Schulträgeranteil) in Verbindung mit § 7 Abs. 3 Buchpreisbindungsgesetz für das Schuljahr
2026/2027 für die sechs Grundschulen sowie die Gesamtschule in Trägerschaft der Stadt Königs Wusterhausen durchzuführen.
Gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 6 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung Brandenburg (KomHKV) können Liefer- und
Dienstleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 EUR netto im Wege des Direktauftrags vergeben werden.
Von dieser Möglichkeit macht die Stadt Königs Wusterhausen Gebrauch.
Die Vergabe der Lieferleistungen für Schulbücher und Schularbeitshefte bis zu einem Auftragswert von 100.000 EUR netto erfolgt
ab dem Schuljahr im Wege des Direktauftrags.
Interessierte Unternehmen werden hiermit aufgefordert, ihr Interesse an einer Aufnahme in die Interessentenliste zu bekunden.
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt
Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und Vertragsmanagement
Postanschrift
Ort 15711 Königs Wusterhausen
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
-Grundschule "Erich Kästner", -9, 15711 Königs Wusterhausen
-Grundschule "Wilhelm-Busch", , 15711 Königs Wusterhausen
-Grundschule "Fontäne", , 15713 Königs Wusterhausen
-Grundschule Zernsdorf, Alte Trift 3, 15712 Königs Wusterhausen
-Grundschute "Am Krimnicksee", , 15712 Königs Wusterhausen
-Grundschule Zeesen -Containeranlage-, /b, 15711 Königs Wusterhausen
-Staatliche Gesamtschule "Otto Lilienthal Königs Wusterhausen", Erich-Weinert-Straße
9, 15711 Königs Wusterhausen
Ausführungsfristen
Zeitraum der Leistungserbringung
Die Schulbücher müssen vor den Sommerferien geliefert sein. Ferienbeginn
ist der 09.07.2026. Liefertermin wäre damit voraussichtlich in der KW 26
( 22.-26.06.2026). Das genaue Datum wird mit Angebotsabfrage mitgeteilt.
Zusätzliche Angaben
Erstellung und Führung einer Interessentenliste
Die Stadt Königs Wusterhausen führt eine fortlaufend aktualisierte Interessentenliste von Unternehmen, die an der Lieferung
von Schulbüchern und Schulheften interessiert sind. Zu diesem Zweck wird jährlich eine Ex-ante-Bekanntmachung über den
Brandenburg veröffentlicht.
Unternehmen können ihr Interesse jederzeit bekunden. Entsprechende Interessensbekundungen werden fortlaufend
entgegengenommen und in die bestehende Interessentenliste aufgenommen. Für das Auswahlverfahren 2026/27 muss die
Interessenbekundung bis zum 15.04.2026 eingereicht werden. Alle Interessenbekundungen, die nach diesem Termin eingereicht
werden, werden bei dem Auswahlverfahren 2027/28 ff berücksichtigt.
Auswahlverfahren
Für jedes Schuljahr wird aus dem Kreis der gelisteten Unternehmen ein Auftragnehmer im Wege eines Losverfahrens bestimmt.
Das Losverfahren erfolgt unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und
Wettbewerbsförderung.
Ein im Losverfahren berücksichtigtes Unternehmen wird im laufenden Auswahlzyklus nicht erneut berücksichtigt, um eine
mehrfache Beauftragung innerhalb kurzer Zeit auszuschließen. Das Verfahren wird in den Folgejahren fortgeführt, bis alle auf der
Interessentenliste geführten Unternehmen einmal berücksichtigt wurden.
Nach Abschluss dieses Auswahlzyklus werden sämtliche gelisteten Unternehmen wieder gleichermaßen in das Verfahren
einbezogen. Eine erneute Interessenbekundung ist hierfür nicht erforderlich.
Ablauf des Direktauftrags
Jedem in die Interessentenliste aufgenommenen Unternehmen wird eine fortlaufende Ordnungsnummer zugewiesen. Die
Nummerierung erfolgt entsprechend dem Zeitpunkt des Eingangs der jeweiligen Interessensbekundung.
Die Auswahl des Auftragnehmers erfolgt im Wege einer dokumentierten Blindziehung (Losverfahren). Die Durchführung erfolgt
durch eine mit dem Vergabeverfahren betraute Person der Stadt unter Mitwirkung einer weiteren, fachlich geeigneten Person. Die
ordnungsgemäße Durchführung des Losverfahrens wird sichergestellt und nachvollziehbar dokumentiert.
Das im Losverfahren ermittelte Unternehmen wird im Anschluss zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Aufforderung zur
Angebotsabgabe umfasst insbesondere:
- die Leistungsbeschreibung, einschließlich der kostenfrei anzubietenden Serviceleistungen, sowie die Vertragsbedingungen
- die aktuelle Liste der zu liefernden Schulbücher und -hefte &
- ein Formular zur Eignungsprüfung
Nach Einreichung der Unterlagen wird die Eignung des Interessenten geprüft. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro fordert die
Stadt gemäß § 6 WRegG einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt an.
Ist die Eignungsprüfung erfolgreich abgeschlossen, erhält der Anbieter den Auftrag. Eine öffentliche Bekanntmachung des
Zuschlagsempfängers erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID:
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