Öffentliche Ausschreibung in Nuthetal
Wartung Prüfung Stahlschornsteinanlage KG421
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
11.02.2026
Zeitraum der Ausführung
Ab 01.03.2026
Auftraggeber
Ausführungsort
Zugehörige Leistungen

Jetzt kostenlos testen und durchstarten.
Von folgenden Benefits profitieren
10.000+ Auftragschancen für Ihr Business
Ausschreibungen für alle Leistungen
Experten-Support
Leistungsbeschreibung
Das DIfE beabsichtigt einen neuen Vertrag für die Wartung Prüfung Stahlschornsteinanlage KG421 auf Gelände V, in der Arthur-Scheunert-Alle 155 zu vergeben.
Bekanntmachungstext
Wartung Prüfung Stahlschornsteinanlage
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Bekanntmachung Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle Bezeichnung Postanschrift Nuthetal, Telefon: 2249, E-Mail:
URL
UST.-ID DE160059202
Zuschlag erteilende Stelle die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform:
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Art und Umfang der Leistung Das Deutsche Institut für Ernährungsforschung DIfE) betreibt experimentelle und angewandte Forschung auf dem Gebiet Ernährung und Gesundheit. Das DIfE beabsichtigt einen neuen Vertrag für die Wartung Prüfung Stahlschornsteinanlage KG421 auf Gelände V, in der Arthur-Scheunert-Alle 155 zu vergeben.
Haupterfüllungsort Bezeichnung Deutsches Institut für Ernährungsforschung Postanschrift 14558 Nuthetal Ausführungsfristen Laufzeit bzw. Dauer Beginn 01.03.2026
Zuschlagskriterien Gesamtpreis 80
Stördienst 20
Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
1 Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
2 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, insbesondere Erklärung, dass;
- keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer:
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der:
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),: -.
d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte:
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder:
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr): -.
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),: -.
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des:
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete).
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im:
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder.
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution,:
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
- das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat.
- das Unternehmen nichta) bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,: -.
b) zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren:
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
c) im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage:
gestellt wird.
Mehr Inhalt. Mehr Aufträge. Mehr Umsatz.
Sie möchten weiterlesen? Profitieren Sie von unserer Ausschreibungsdatenbank mit einem kostenlosen Testaccount.
Sie suchen passende Aufträge für Ihre Firma?
Egal ob Bau-, Liefer-, oder Dienstleistungen, in unserer B_I ausschreibungsdatenbank finden Sie garantiert zahlreiche Ausschreibungen auch für Ihre Firma.
Aktuell mehr als 10.000 Ausschreibungen verfügbar.
Kostenloser E-Mail-Kurs:
Einstieg ins Vergaberecht
Lernen Sie alles wichtige für die Teilnahme an elektronischen Vergaben für Ihren nächsten Auftrag.
- 5 Lektionen direkt in Ihr Postfach
- 2 Quizze: Testen Sie Ihr Wissen!
- 1 Überraschung
Auftraggeber aufgepasst:
Der kostenlose E-Mail-Kurs für Sie!
Erhalten Sie wertvolle Tipps, die Ihre elektronische Vergabe zum Erfolg machen!
- 4 Lektionen direkt in Ihr Postfach
- 1 Quiz: Testen Sie Ihr Wissen!

Lektion 1
Öffentliche Ausschreibungen
Alle Lektionen

