Öffentliche Ausschreibung in Potsdam
Rahmenvertrag zur Vernichtung und Entsorgung von Datenträgern
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
11.02.2026
Zeitraum der Ausführung
Bis 31.12.2028
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
HDD, SSD, Mobiltelefone und Akkus für die Polizei Brandenburg
Vernichtung und Entsorgung von Datenträger in Form von HDD- und SSD-
Festplatten, Mobiltelefone und Akkus
Bekanntmachungstext
Vergabenummer:
Bezeichnung Rahmenvertrag zur Vernichtung und Entsorgung von Datenträgern in Form von
HDD, SSD, Mobiltelefone und Akkus für die Polizei Brandenburg
Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung
Vergabe- und
Vertragsordnung
UVgO
Art des Auftrags Lieferleistung
Auftraggeber
Adresse der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle
Bezeichnung
Zu Händen Vergabe- und Vertragsmanagement
Postanschrift Am
Ort 15806 Zossen
Telefon +49 000
E-Mail
URL
Adresse der den Zuschlag erteilenden Stelle
Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle"
Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können
Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle"
Auftragsgegenstand
Leistungsbeschreibung
Art der Leistung Vernichtung und Entsorgung von Datenträger in Form von HDD- und SSD-
Festplatten, Mobiltelefone und Akkus
Umfang der Leistung Rahmenvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2028 und Vernichtung und
Entsorgung von Datenträgern an mehreren Standorten der Polizei Brandenburg
Erfüllungsorte
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Polizeipräsidium des Landes Brandenburg
Postanschrift
Ort 14469 Potsdam
Ergänzende / Abweichende
Angaben zum Erfüllungsort
Weitere Orte sind die Polizeidirektionen Nord, Ost, Süd und West sowie die
Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg
Ausführungsfristen
Bestimmungen über die
Ausführungsfrist
Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und einer Laufzeit von 34 Monaten.
Der Vertrag endet zum 31.12.2028. Die Bereitstellung der Sicherheitsbehälter hat
bis spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen.
Dauer (ab Auftragsvergabe) 34 Monat(e)
Fristen
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) 30.01.2026
Angebotsfrist 11.02.2026 12:00 Uhr
Zuschlags-/Bindefrist 06.03.2026
Wertung
Wertungsmethode der Vergabe
Wertungsmethode Niedrigster Preis
Lose
Etwaige Vorbehalte wegen Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der
Lose an verschiedene Bieter
Die Vergabe ist nicht in Lose aufgeteilt.
Nachweise / Bedingungen
Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer
- Angebotsdeckblatt einschließlich Unterschrift: fehlende Unterschrift führt zum Ausschluss des Angebotes
- E1 UAN Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung (Unterauftragnehmer) (mittels
Eigenerklärung vorzulegen)
- E1 Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- ausgefülltes Preisblatt - Vergabeunterlage Teil D
- E12 Eigenerklärung zu bestehender Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung (mittels Eigenerklärung
vorzulegen)
- E2 Bietergemeinschaftserklärung (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- E3 Erklärung Unterauftragnehmer (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- E4 Eigenerklärung zu Referenzen (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- E5 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- V5 Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Auflagen zur persönlichen Lage
Angaben und Formalitäten,
die erforderlich sind, um die
Befähigung und Erlaubnis
zur Berufsausübung zu
überprüfen
Der Bewerber / Bieter bestätigt die Erlaubnis zur Berufsausübung durch die
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Alternativ ist die Erlaubnis zur
Berufsausübung in einer anderen Weise, nach den geltenden Vorschriften des
Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, nachzuweisen.
Der Bewerber / Bieter erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten Fälle
vorliegt, der einen Ausschluss nach sich ziehen könnte. Es wird erklärt, dass
keine Personen, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftigt verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldstrafe nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig
festgesetzt worden ist, wegen einer Straftrat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme
an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2
Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
im Gesundheitswesen),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und
internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
keine Personen, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurden oder gegen das Unternehmen eine
Geldstrafe nach § 30 OWiG rechtkräftig festgesetzt worden ist., Einer Verurteilung
nach diesen Vorschriften steht einer Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften
anderer Staaten gleich.
Weiterhin wird erklärt, dass nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandkräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass der Bewerber/
Bieter das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist.
Der Bewerber / Bieter erklärt, dass
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht
mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren
der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens
infrage gestellt wird,
- das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen
hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der
die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in
die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
- das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz
oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in
der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht,
vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat,
solche Informationen zu übermitteln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten,
die erforderlich sind,
um die Einhaltung der
Auflagen zur wirtschaftlichen
und finanziellen
Leistungsfähigkeit zu
überprüfen
Der Bewerber / Bieter benennt den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens der
letzten drei Geschäftsjahre sowie den Umsatz (netto) mit zum ausgeschriebenen
Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten,
die erforderlich sind,
um die Einhaltung der
Auflagen zur technischen
Leistungsfähigkeit zu
überprüfen
Der Bewerber / Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und
Fachkunde mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt der letzten
3 Geschäftsjahre. Jedes Referenzprojekt muss mit dem ausgeschriebenen
Leistungsgegenstand vergleichbar sein.
Der Bewerber / Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Anzahl
der durchschnittlich sozialversicherungspflichten Beschäftigten des Unternehmers
der letzten drei Jahre, sowie die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten, welche
Leistungen erbringen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand im
Zusammenhang stehen.
Bedingungen für den Auftrag
Geforderte Kautionen und
Sicherheiten
keine
Wesentliche
Zahlungsbedingungen oder
Angabe der Unterlagen, in
denen sie enthalten sind
Für Zahlungen innerhalb von 14 Tagen wird ein Skonto von 2% v. H. des
Rechnungsbetrages abgezogen. Dies gilt mit Abgabe des verbindlich
unterschriebenen Angebotes als vereinbart, sofern nicht ausdrücklich dagegen
widersprochen wird.
Sonstige Bedingungen
Sonstige Bedingungen Sofern der Bewerber / Bieter Teile des Auftrages an einen Unterauftragnehmer
vergibt, benennt dieser den Unterauftragnehmer und die Teilleistungen, die durch
diesen erbracht werden sollen.
Sofern Unterauftragnehmer mit Teilen der Leistung beauftragt werden, muss durch
den Unterauftragnehmer die Eigenerklärung E 1 UAN - Unternehmensdarstellung
und Erklärung Eignung ausgefüllt und dem Angebot beigefügt werden. Auf
Anforderung der Vergabestelle reicht der Unterauftragnehmer die Eigenerklärung E
5 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen und die Vertragsbedingung V 5 -
Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleihung ein.
Vergabeunterlagen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Postalischer Versand Nein
Elektronisch Ja, mittels "ZIT"
URL zu den
Auftragsunterlagen
Angebote
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Beginn der Angebotsöffnung 11.02.2026 12:00 Uhr
Angebotsabgabe
Art der akzeptierten
Angebote
Elektronisch in Textform
Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur
URL zur Abgabe
elektronischer Angebote
Zugriff auf Preisdokumente
bis zur manuellen
Freigabe während der
Angebotsprüfung/-wertung
sperren (Zwei-Umschlags-
Verfahren)
Nein
Eingabemöglichkeiten
zu Angebotspreisen für
Unternehmen innerhalb des
Bietertools sperren
Ja
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Verfahren/Sonstiges
Sonstige Informationen
Sonstige Informationen für
Bieter/Bewerber
Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind
daher aus formellen Gründen auszuschließen.
Bekanntmachungs-ID:
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