Ausschreibung Bauleistungen in Wandlitz
WC-Trennwandanlagen, Grundschulstandort Schönwalde (Schule, Sporthalle, Buswendeschleife, Sport- und Freianlagen)
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Bauleistung
Frist
23.02.2026
Zeitraum der Ausführung
14.09.2026–30.04.2027
Auftraggeber
Ausführungsort

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Leistungsbeschreibung
Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt im Ortsteil Schönwalde einen neuen Schulstandort für insgesamt 540
Kinder zu errichten. Neben der Nutzung als dreizügige Grundschule soll die Anlage außerdem eine Mensa beinhalten, die auch für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden kann, sowie eine Zweifeldsporthalle mit den zugehörigen Außensportflächen. Weiterhin sollen Räumlichkeiten für eine Hortnutzung im Schulgebäude integriert werden.
Schulgebäude (SG)
Der Neubau der Grundschule erstreckt sich entlang des Bernauer Damms, in Verlängerung der neu geschaffenen Wegeverbindung aus der Ortsmitte Schönwalde. Schule und Sporthalle bilden einen gemeinsamen Vorplatz aus, der alle Funktionen des Ankommens abdeckt.
- 375, 0 m² WC – Trennwandanlagen.
Bekanntmachungstext
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):
, , 16348 Wandlitz, E-Mail: , Internet: Kontaktstelle: Kämmerei/SG Haushalt u. Finanzen.
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A.
Vergabenummer: II.
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
- ohne elektronische Signatur (Textform);
- mit fortgeschrittener/m elektronischer/m Signatur/Siegel;
- mit qualifizierter/m elektronischer/m Signatur/Siegel.
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen.
e) Ort der Ausführung: Gemeinde Wandlitz, , 16348 Wandlitz.
Ergänzende/Abweichende Angaben zum Erfüllungsort:
Das Baugrundstück befindet sich am Bernauer Damm (L30) am Ortsrand von Schönwalde, östlich eines bestehenden Entwässerungsgrabens. Vor Beginn der Neubaumaßnahmen befanden sich hier öffentlich nutzbare Sportanlagen sowie die zugehörigen PKW-Stellplätze. Die übrigen Bereiche waren ungenutzte Ackerfläche.
Über den Bereich westlich des Entwässerungsgrabens wird eine Promenade vom Ortskern zum neuen Schulcampus geführt und verbindet somit das Schulgelände mit dem Zentrum.
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:
Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt im Ortsteil Schönwalde einen neuen Schulstandort für insgesamt 540
Kinder zu errichten. Neben der Nutzung als dreizügige Grundschule soll die Anlage außerdem eine Mensa beinhalten, die auch für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden kann, sowie eine Zweifeldsporthalle mit den zugehörigen Außensportflächen. Weiterhin sollen Räumlichkeiten für eine Hortnutzung im Schulgebäude integriert werden.
Schulgebäude (SG)
Der Neubau der Grundschule erstreckt sich entlang des Bernauer Damms, in Verlängerung der neu geschaffenen Wegeverbindung aus der Ortsmitte Schönwalde. Schule und Sporthalle bilden einen gemeinsamen us, der alle Funktionen des Ankommens abdeckt.
Das zweigeschossige Schulgebäude wird aus 4 Clustern zusammengesetzt, die zueinander in Nord-Süd-
Richtung verschoben sind und somit geschützte Schulhöfe im Außenraum bilden. Das zu errichtende Schulgebäude hat eine BGF von 7.069m² und einen BRI von 29.121m³. Ein Untergeschoss wird nicht errichtet.
Sporthalle (SH)
Der kompakte Neubau der Zweifeldsporthalle gliedert sich in zwei Bereiche: In die südlich gelegene, erhöhte Zweifeldsporthalle sowie eine nördliche, zweigeschossige Raumspange.
Die neue Sporthalle hat eine BGF von 2.121m² und einen BRI von 14.058m³. Ein Untergeschoss wird nicht errichtet.
Für das Projekt wird eine BNB - Zertifizierung in Silber mit der Systemvariante Unterrichtsgebäude, Version
2017 (BNB_UN_2017) angestrebt. Außerdem hat die Bauherrschaft eine Förderung als Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG (KFN NWG-QNG) beantragt, weshalb die Einhaltung der besonderen Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG) erforderlich ist (Anforderungsniveau QNG-Plus).
Zum Erreichen dieses Ziels ist während der Planung und Bauausführung des Vorhabens die Einhaltung der in den Anlagen zum Leistungsverzeichnis formulierten Anforderungen erforderlich.
Das LV umfasst die Leistungen der WC-Trennwandanlagen im Rahmen der Errichtung einer vierzügigen Grundschule sowie der zugehörigen Zweifeldsporthalle Folgende Arbeiten sind erforderlich:
- 375,00 m² WC-Trennwandanlagen.
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: -.
h) Aufteilung in Lose nein.
i) Ausführungsfristen:
Beginn der Ausführung: 14.09.2026.
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 30.04.2027.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Nähere Bestimmungen zur Ausführungsfrist und Einzelfristen sind dem Formblatt 214 (Besondere Vertragsbedingungen) zu entnehmen.
j) Nebenangebote: nicht zugelassen.
k) mehrere Hauptangebote: nicht zugelassen.
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen:
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:
Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist.
Nachforderung:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
o) Ablauf der Angebotsfrist: 23.02.2026, 10:00 Uhr.
Ablauf der Bindefrist: 25.03.2026.
p) Adresse für elektronische Angebote:
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch.
r) Zuschlagskriterien: nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Niedrigster Preis.
s) Eröffnungstermin:
23.02.2026, 10:00 Uhr Gemeinde Wandlitz Außenstelle Kämmerei
16348 Wandlitz.
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 14 Abs. 1
S. 1 VOB/A von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin. Die in § 14 Abs. 6
VOB/A genannten Informationen werden den Bietern unverzüglich elektronisch vom Auftraggeber bereitgestellt.
t) Geforderte Sicherheiten:
- Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge). Sofern keine Bürgschaft als Sicherheit hinterlegt wird, werden 5% der Abschlagsrechnungen (inkl.
Umsatzsteuer) als Sicherheitseinbehalt abgezogen.
- Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Schlussrechnung (inkl. Umsatzsteuer) zum Zeitpunkt der Abnahme. Die Summe kann mit einer Bürgschaft abgelöst werden.
Rückgabezeitpunkt: Nach Ablauf des vereinbarten Gewährleistungszeitraums. Dies gilt für die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde oder die Auszahlung des Einbehaltes für Mängelansprüche.
Mehr Informationen sind dem Formblatt 214 Besondere Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
vgl. § 16 VOB/B.
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
w) Beurteilung der Eignung:
Zum Nachweis ihrer Eignung ist die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter zu prüfen. Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit werden Selbstreinigungsmaßnahmen in entsprechender Anwendung des § 6f
EU Absatz 1 und 2 berücksichtigt.
1) Folgende Nachweise sind kumulativ zu erbringen:
1. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
2. die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
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