Ausschreibung Bauleistungen in Potsdam
Bauleistungen für die Sicherung, Stabilisierung und Entwicklung von Feucht- und Nass-Lebensraumtypen
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Bauleistung
Frist
02.02.2026
Zeitraum der Ausführung
09.03.2026–30.10.2026
Auftraggeber
Ausführungsort

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Leistungsbeschreibung
Das Planungsgebiet umfasst die Schutzgebiete (NSG, FFH, SPA) Ferbitzer Bruch und Döberitzer Heide,
welche große Teile des ehemaligen Truppenübungsplatzes Döberitz beinhalten. Das Gebiet wird durch den Großen Graben entwässert, der entsprechend der in seinem Lauf vorhandenen Wasserscheide Großer Graben Wustermark (GGW) bzw. Großer Graben Krampnitzsee (GGK) genannt wird. Die Wasserscheide soll sich ca. auf Höhe Kartzow befinden, wobei die Lage vom jeweiligen Schöpfwerksbetrieb, dem Zustrom aus dem Einzugsgebiet und den Wasserständen im Krampnitzsee abhängt. Der Große Graben Wustermark wird über das Schöpfwerk Buchow-Karpzow in den Havelkanal geschöpft, der hier ca. durch den Pegel Ketzin (Unter Wasser-Havelstraße (UHW)) bzw. den UP Schönwalde (Havelkanal (HvK)) repräsentiert wird. Der Große Graben Krampnitzsee entwässert in den Krampnitzsee, der mit dem Sacrow-Paretzer-Kanal und damit ebenfalls der UHW in der gleichen Stauhaltung Brandenburg verbunden ist. Die Wasserstände im Krampnitzsee,
repräsentiert durch den Pegel Potsdam, entsprechen in etwa denen des Havelkanals am Schöpfwerk Buchow-
Karpzow. Das ehemalige Schöpfwerk Krampnitz ist nicht mehr in Betrieb, so dass die Vorflut nach Nordwest zum Havelkanal deutlich besser, als nach Südost ist. Derzeit entwässert der Große Graben Krampnitzsee durch die Pumpenschächte hindurch in den Schöpfwerksablauf. Die Ablaufrohre sind mit Rückschlagklappen versehen, die eine weitere Vorflutbehinderung darstellen.
Spezieller Anlass für das Planungsprojekt ist der Rückgang der Vielfalt an Arten der wechselfeuchten und Gewässer-Lebensräume, insbesondere durch den Verlust von geeigneten Habitatstrukturen als Fortpflanzungsstätten für diese geschützen Tierarten. Die Durchführung des Vorhabens dient der Erhaltungsverpflichtung des Landes Brandenburg für die Arten nach FFH RL sowie Anhang I der Vogelschutzrichtlinie [5].
Das Projektziel ist die Wiederherstellung und Aufwertung sowie die Anlage und Sicherung von Fortpflanzungsstätten,
Überwinterungsquartieren, Nist- und Brutstätten und Nahrungshabitaten von geschützten Tier- und Pflanzenarten.
Zur Erreichung des Projektzieles sind folgende für diese Unterlage relevanten Maßnahmen erforderlich [5]:
Sicherung, Stabilisierung und Entwicklung von Feucht- und Nasslebensräumen in der Niederung des Großen Grabens zwischen Priort und Krampnitz mit Ferbitzer Bruch als Habitate für geschützte Tierarten durch folgende Maßnahmen:
1. Absicherung erforderlicher Wasserstände für geschützte Tierarten, Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften und damit Wiederherstellung und Erhaltung z. B. von Laichgewässern der Rotbauchunke in der Großer Graben Niederung und im Ferbitzer Bruch
2. Habitaterhalt für geschützte Tierarten, Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften durch Herstellung der Regulierungsmöglichkeit des Wasserstandes in der Niederung des Großen Grabens und Ferbitzer Bruch,
insbesondere zur Absicherung der Durchführung einer naturschutzgerechten Pflegenutzung (z.B.
Mahd), entsprechend den Erfordernissen der Habitatpflege.
3. Erhaltung möglichst hoher Wasserstände in den Niedermoorflächen, die sowohl eine Überstauung im Winterhalbjahr als auch eine Pflege (Mahd) und Beweidung im Sommer zulassen (gem. Nationaler Moorschutzstrategie,
BMU, 01.09.2021)
5. Verbesserung des Erhaltungsgrades, bzw. Verhinderung einer Verschlechterung von Populationen der Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie Anhang V
Alle genannten Maßnahmen finden unmittelbar im oder am Großen Graben bzw. am Ferbitzer Bruchgraben statt. Alle angrenzenden Flächen werden durch diese Maßnahmen nur mittelbar bzgl. ihrer Wasserstände im jahresverlauf beeinflusst. Diese Unterlage bildet auf der vorhandenen Entwurfs- und Genehmigungsplanung aufbauend, die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung). Einige Teilmaßnahmen aus der Entwurfs- und Genehmigungsplanung sind nicht mehr Bestandteil der Ausführungsplanung. Diese Weglassungen führen nicht zu einer Beeinträchtigung der Wirksamkeit des hier vorgesehenen Gesamtsystems. Für die HOAI-Leistungen sind 4 Teilobjekte oder Teilmaßnahmen ausführungs- und ausschreibungsreif zu bearbeiten, die in der Leistungsbeschreibung a) bis f) benannt sind:a) BW I – SW Krampnitz:
- Errichtung Absturzsicherungen und Einfriedung;
- (Einrichten eines mobilen Pumpbetriebes im Bedarfsfall).
b) BW II – Wehr Speckdammbrücke:
- Wehrneubau;
- (Einrichten eines mobilen Pumpbetriebes im Bedarfsfall).
c) BW III – Wehr Wasserscheide:
- Wehrneubau.
d) BW VII-2 – Rohrschöpfwerk:
- Neubau einer Rohrmantelschneckenpumpe;
- Betrieb: LPG-Stromerzeuger Zudem wird die Verbesserung der Zuwegung zum Standort des LPG-Stromerzeugers für das BW VII-2
erforderlich.
Vor Ort liegen keine Anschlüsse für Strom und Brauchwasser an!
Das Gebiet des Großen Grabens befindet sich zum großen Teil in einem kampfmittelbelasteten Gebiet bzw.
stellt die Westgrenze dieses kampfmittelbelasteten Gebiets dar. Aus diesem Grund ist bei der Bauausführung sowie bei der Ausführung der Unterhaltungsmaßnahmen eine Kampfmittelbegleitung und ggf. -beräumung erforderlich (siehe Anlage 9).
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen – insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis – zu entnehmen.
Bekanntmachungstext
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):
, Zur Döberitzer Heide 9, 14641 Wustermark, E-Mail: , Internet: , Kontaktstelle: MD Rechtsanwälte.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE176874786.
b) Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A.
Vergabenummer: DH Bau 2025-2 (Bauwerke).
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren:
und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
- ohne elektronische Signatur (Textform).
d) Art des Auftrags:
Ausführung von Bauleistungen.
e) Ort der Ausführung:
-.
Ergänzende/Abweichende Angaben zum Erfüllungsort:
Das Planungsgebiet befindet sich in der Landeshauptstadt Potsdam; Gemarkungen Krampnitz, Flur, 1, Fahrland,
Flur 4, Kartzow, Flur 2, 3, 4 und 5.
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:
Sicherung, Stabilisierung und Entwicklung von Feuchtund Nass-Lebensraumtypen
Das Planungsgebiet umfasst die Schutzgebiete (NSG, FFH, SPA) Ferbitzer Bruch und Döberitzer Heide,
welche große Teile des ehemaligen Truppenübungsplatzes Döberitz beinhalten. Das Gebiet wird durch den ntwässert, der entsprechend der in seinem Lauf vorhandenen Wasserscheide Wustermark (GGW) bzw. Krampnitzsee (GGK) genannt wird. Die Wasserscheide soll sich ca. auf Höhe Kartzow befinden, wobei die Lage vom jeweiligen Schöpfwerksbetrieb, dem Zustrom aus dem Einzugsgebiet und den Wasserständen im Krampnitzsee abhängt. Der Wustermark wird über das Schöpfwerk Buchow-Karpzow in den Havelkanal geschöpft, der hier ca. durch den Pegel Ketzin (Unter (UHW)) bzw. den UP Schönwalde (Havelkanal (HvK)) repräsentiert wird. Der Krampnitzsee entwässert in den Krampnitzsee, der mit dem Sacrow-Paretzer-Kanal und damit ebenfalls der UHW in der gleichen Stauhaltung Brandenburg verbunden ist. Die Wasserstände im Krampnitzsee,
repräsentiert durch den Pegel Potsdam, entsprechen in etwa denen des Havelkanals am Schöpfwerk Buchow-
Karpzow. Das ehemalige Schöpfwerk Krampnitz ist nicht mehr in Betrieb, so dass die Vorflut nach Nordwest zum Havelkanal deutlich besser, als nach Südost ist. Derzeit entwässert der Krampnitzsee durch die Pumpenschächte hindurch in den Schöpfwerksablauf. Die Ablaufrohre sind mit Rückschlagklappen versehen, die eine weitere Vorflutbehinderung darstellen.
Spezieller Anlass für das Planungsprojekt ist der Rückgang der Vielfalt an Arten der wechselfeuchten und Gewässer-Lebensräume, insbesondere durch den Verlust von geeigneten Habitatstrukturen als Fortpflanzungsstätten für diese geschützen Tierarten. Die Durchführung des Vorhabens dient der Erhaltungsverpflichtung des Landes Brandenburg für die Arten nach FFH RL sowie Anhang I der Vogelschutzrichtlinie [5].
Das Projektziel ist die Wiederherstellung und Aufwertung sowie die Anlage und Sicherung von Fortpflanzungsstätten,
Überwinterungsquartieren, Nist- und Brutstätten und Nahrungshabitaten von geschützten Tier- und Pflanzenarten.
Zur Erreichung des Projektzieles sind folgende für diese Unterlage relevanten Maßnahmen erforderlich [5]:
Sicherung, Stabilisierung und Entwicklung von Feucht- und Nasslebensräumen in der Niederung des Großen Grabens zwischen Priort und Krampnitz mit Ferbitzer Bruch als Habitate für geschützte Tierarten durch folgende Maßnahmen:
1. Absicherung erforderlicher Wasserstände für geschützte Tierarten, Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften und damit Wiederherstellung und Erhaltung z. B. von Laichgewässern der Rotbauchunke in der Niederung und im Ferbitzer Bruch
2. Habitaterhalt für geschützte Tierarten, Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften durch Herstellung der Regulierungsmöglichkeit des Wasserstandes in der Niederung des Großen Grabens und Ferbitzer Bruch,
insbesondere zur Absicherung der Durchführung einer naturschutzgerechten Pflegenutzung (z.B.
Mahd), entsprechend den Erfordernissen der Habitatpflege.
3. Erhaltung möglichst hoher Wasserstände in den Niedermoorflächen, die sowohl eine Überstauung im Winterhalbjahr als auch eine Pflege (Mahd) und Beweidung im Sommer zulassen (gem. Nationaler Moorschutzstrategie,
BMU, 01.09.2021)
5. Verbesserung des Erhaltungsgrades, bzw. Verhinderung einer Verschlechterung von Populationen der Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie Anhang V
Alle genannten Maßnahmen finden unmittelbar im oder am zw. am Ferbitzer tatt. Alle angrenzenden Flächen werden durch diese Maßnahmen nur mittelbar bzgl. ihrer Wasserstände im jahresverlauf beeinflusst. Diese Unterlage bildet auf der vorhandenen Entwurfs- und Genehmigungsplanung aufbauend, die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung). Einige Teilmaßnahmen aus der Entwurfs- und Genehmigungsplanung sind nicht mehr Bestandteil der Ausführungsplanung. Diese Weglassungen führen nicht zu einer Beeinträchtigung der Wirksamkeit des hier vorgesehenen Gesamtsystems. Für die HOAI-Leistungen sind 4 Teilobjekte oder Teilmaßnahmen ausführungs- und ausschreibungsreif zu bearbeiten, die in der Leistungsbeschreibung a) bis f) benannt sind:a) BW I - SW Krampnitz:
- Errichtung Absturzsicherungen und Einfriedung;
- (Einrichten eines mobilen Pumpbetriebes im Bedarfsfall).
b) BW II - Wehr Speckdammbrücke:
- Wehrneubau;
- (Einrichten eines mobilen Pumpbetriebes im Bedarfsfall).
c) BW III - Wehr Wasserscheide:
- Wehrneubau.
d) BW VII-2 - Rohrschöpfwerk:
- Neubau einer Rohrmantelschneckenpumpe;
- Betrieb: LPG-Stromerzeuger Zudem wird die Verbesserung der Zuwegung zum Standort des LPG-Stromerzeugers für das BW VII-2
erforderlich.
Vor Ort liegen keine Anschlüsse für Strom und Brauchwasser an!
Das Gebiet des Großen Grabens befindet sich zum großen Teil in einem kampfmittelbelasteten Gebiet bzw.
stellt die Westgrenze dieses kampfmittelbelasteten Gebiets dar. Aus diesem Grund ist bei der Bauausführung sowie bei der Ausführung der Unterhaltungsmaßnahmen eine Kampfmittelbegleitung und ggf. -beräumung erforderlich (siehe Anlage 9).
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen - insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis - zu entnehmen.
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