Öffentliche Ausschreibung in Eberswalde
Wiederkehrende Sachverständigenprüfung der Brandmeldeanlagen
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Interessenbekundungsverfahren
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
22.12.2025
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Dienstleistung
Wiederkehrende bauordnungsrechtliche Sachverständigenprüfung der Brandmeldeanlagen gemäß Brandenburgischer Bauordnung
(BbgBO), Brandenburgischer Prüfverordnung (BbgPrüfV) sowie den einschlägigen technischen Regelwerken (u. a. DIN 14675 und
DIN VDE 0833).
Umfang der Leistung:
Die Leistung umfasst die vollständige Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen der bestehenden
Brandmeldeanlagen. Dazu gehören insbesondere:
- Überprüfung der Wirksamkeit, Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Brandmeldeanlage gemäß BbgBO/BbgPrüfV
- Prüfung der Anlagenkomponenten (Brandmeldezentrale, Melder, Meldergruppen, Energieversorgung, Übertragungseinrichtung
zur Leitstelle, Alarmierungseinrichtungen, Steuerungen und Schnittstellen)
- Kontrolle der Übereinstimmung mit genehmigten Unterlagen und dem tatsächlichen Anlagenzustand
- Bewertung von Abweichungen, Funktionsstörungen oder Mängeln einschließlich deren Einstufung
- Erstellung eines prüfverordnungskonformen Prüfberichts zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde
- Dokumentation aller Ergebnisse, einschließlich Messwerte, Prüfprotokolle und Empfehlungen
- (Optional) Nachprüfung gemeldeter und behobener Mängel
Eignung:
Zur Ausführung der Leistung sind ausschließlich bauordnungsrechtlich anerkannte Prüfsachverständige für sicherheitstechnische
Anlagen gemäß Brandenburgischer Prüfverordnung (BbgPrüfV) einzusetzen.
Der/die vorgesehene Auftragnehmer/in verfügt über folgende Sachkunde- und Eignungsnachweise:
- Anerkennung als Prüfsachverständige/r für Brandmeldeanlagen nach BbgPrüfV bzw. gleichwertiger Anerkennung nach den
Bauordnungen anderer Bundesländer
- Nachweis der fachlichen Qualifikation gemäß DIN 14675 (Fachfirma oder Fachkraft mit entsprechender Zertifizierung)
- Nachweis der Fachkunde nach DIN VDE 0833 für Planung, Betrieb und Prüfung von Brandmeldeanlagen
- Berufserfahrung in der Durchführung bauordnungsrechtlicher wiederkehrender Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen
- Kenntnisse der einschlägigen technischen Regeln, Richtlinien und behördlichen Vorgaben
- Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit gegenüber Herstellern, Errichtern und Betreibern gemäß den Anforderungen der BbgPrüfV
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Bekanntmachungstext
: Wiederkehrende Sachverständigenprüfung der Brandmeldeanlagen
VO: UVgO Vergabeart: Ex ante Veröffentlichung (Binnenmarktrelevanz)
Angaben zum Auftraggeber
Bezeichnung
Kontaktstelle Abt. Liegenschafts- und Umweltmanagement
Postanschrift
Ort 16225 Eberswalde
Fax
E-Mail
URL
UST.-ID DE
Art und Umfang der Leistung
Art der Leistung:
Dienstleistung
Wiederkehrende bauordnungsrechtliche Sachverständigenprüfung der Brandmeldeanlagen gemäß Brandenburgischer Bauordnung
(BbgBO), Brandenburgischer Prüfverordnung (BbgPrüfV) sowie den einschlägigen technischen Regelwerken (u. a. DIN 14675 und
DIN VDE 0833).
Umfang der Leistung:
Die Leistung umfasst die vollständige Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen der bestehenden
Brandmeldeanlagen. Dazu gehören insbesondere:
- Überprüfung der Wirksamkeit, Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Brandmeldeanlage gemäß BbgBO/BbgPrüfV
- Prüfung der Anlagenkomponenten (Brandmeldezentrale, Melder, Meldergruppen, Energieversorgung, Übertragungseinrichtung
zur Leitstelle, Alarmierungseinrichtungen, Steuerungen und Schnittstellen)
- Kontrolle der Übereinstimmung mit genehmigten Unterlagen und dem tatsächlichen Anlagenzustand
- Bewertung von Abweichungen, Funktionsstörungen oder Mängeln einschließlich deren Einstufung
- Erstellung eines prüfverordnungskonformen Prüfberichts zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde
- Dokumentation aller Ergebnisse, einschließlich Messwerte, Prüfprotokolle und Empfehlungen
- (Optional) Nachprüfung gemeldeter und behobener Mängel
Eignung:
Zur Ausführung der Leistung sind ausschließlich bauordnungsrechtlich anerkannte Prüfsachverständige für sicherheitstechnische
Anlagen gemäß Brandenburgischer Prüfverordnung (BbgPrüfV) einzusetzen.
Der/die vorgesehene Auftragnehmer/in verfügt über folgende Sachkunde- und Eignungsnachweise:
- Anerkennung als Prüfsachverständige/r für Brandmeldeanlagen nach BbgPrüfV bzw. gleichwertiger Anerkennung nach den
Bauordnungen anderer Bundesländer
- Nachweis der fachlichen Qualifikation gemäß DIN 14675 (Fachfirma oder Fachkraft mit entsprechender Zertifizierung)
- Nachweis der Fachkunde nach DIN VDE 0833 für Planung, Betrieb und Prüfung von Brandmeldeanlagen
- Berufserfahrung in der Durchführung bauordnungsrechtlicher wiederkehrender Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen
- Kenntnisse der einschlägigen technischen Regeln, Richtlinien und behördlichen Vorgaben
- Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit gegenüber Herstellern, Errichtern und Betreibern gemäß den Anforderungen der BbgPrüfV
Die Sachkunde muss durch Vorlage der entsprechenden Anerkennungs- und Qualifikationsnachweise bestätigt werden.
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
Postanschrift
Ort 16225 Eberswalde
Weitere
Erfüllungsorte
Bezeichnung Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
Postanschrift
Ort 16225 Eberswalde
Bezeichnung Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
Postanschrift Am Zainhammer 05
Ort 16225 Eberswalde
Ausführungsfristen
Zeitraum der Leistungserbringung
Der genaue Zeitraum der Leistungserbringung erfolgt in Abstimmung mit der
Auftraggeberin.
Zusätzliche Angaben
Die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde beabsichtigt, den Auftrag als Direktauftrag gemäß § 14 UVgO in
Verbindung mit den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 55 der Landeshaushaltsordnung (LHO) zu vergeben.
Der Schätzwert liegt unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Da es sich jedoch um eine Dienstleistung handelt, das auch von Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten geleistet werden
könnte, kann ein grenzüberschreitendes Interesse nicht ausgeschlossen werden.
Zur Wahrung der unionsrechtlichen Transparenzpflicht erfolgt daher diese Ex-ante-Transparenzbekanntmachung, die gleichzeitig
als Interessenbekundungsverfahren dient.
Unternehmen, die Interesse an der Ausführung der beschriebenen Leistung haben, können innerhalb der angegebenen Frist ihr
Interesse bekunden.
Unternehmen, die Interesse an der Ausführung der beschriebenen Leistung haben, werden gebeten, bis spätestens 22.12.2025,
09:00 Uhr, eine formlose Interessenbekundung per E-Mail an die nachstehende Adresse zu senden:
Bitte geben Sie im Betreff Ihrer E-Mail zwingend an:
"Interessenbekundung"
Die Interessenbekundung kann formlos erfolgen und sollte folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Unternehmens
- Ansprechperson mit Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
Mit der Übersendung der Interessenbekundung entsteht kein Anspruch auf Beteiligung oder Zuschlag.
Die Auftraggeberin behält sich vor, bei mehreren Interessenbekundungen ein vereinfachtes wettbewerbliches Verfahren
durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID:
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