Öffentliche Ausschreibung in Templin
Ergänzungspflanzungen im Forstrevier Gandenitz
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
16.12.2025
Zeitraum der Ausführung
15.01.2026–31.12.2026
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
- 7000 Weißtannen,
- 2000 Eiben und;
- 3000 Esskastanien im Forstrevier Gandenitz.
- Lieferung und Pflanzung,
- Einschlag der Pflanzen und;
- Behandlung mit Wurzelschutzgel.
Bekanntmachungstext
25-VS-27-UVgO-ÖA: Ergänzungspflanzungen im Revier Gandenitz der Stadt Templin
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Bekanntmachung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle Bezeichnung
, Kontaktstelle: Vergabestelle Postanschrift 17268 Templin, Telefon:, Fax:, E-Mail:
URL
Zuschlag erteilende Stelle die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle:
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform:
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: Art und Umfang der Leistung
Ergänzungspflanzungen von;
- 7000 Weißtannen,
- 2000 Eiben und;
- 3000 Esskastanien im Forstrevier Gandenitz.
Folgende Arbeiten sollen ausgeführt werden:
- Lieferung und Pflanzung,
- Einschlag der Pflanzen und;
- Behandlung mit Wurzelschutzgel.
Haupterfüllungsort Bezeichnung Stadt Templin Postanschrift 17268 Templin
Ergänzende / Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort:
Forstrevier Gandenitz
Ausführungsfristen:
Laufzeit bzw. Dauer Beginn 15.01.2026
Ende 31.12.2026
Zuschlagskriterien Niedrigster Preis
Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung der folgenden Bescheinigungen zuständigen Stelle zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung der folgenden Bescheinigungen zuständigen Stelle zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung der folgenden Bescheinigungen zuständigen Stelle zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
- 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahren mit folgenden Mindestangaben (Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum);
- Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlichen Beschäftigten und ggf. Angabe des Leitungspersonal Sonstige Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVerG) findet Anwendung.
Die Eigenerklärungzum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 4.1) nach §§ 123 und 124 GWB und § 31 Abs. 1 UVgO
ist mit dem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Wesentliche Zahlungsbedingungen siehe Vergabeunterlagen sowie § 17 VOL/B
Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen sowie § 18 VOL/B
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 16.12.2025 um 10:15 Uhr
Bindefrist des Angebots 15.01.2026
Zusätzliche Angaben Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Brandenburg zum Download bereit. Die Bieterkommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens wird ausschließlich über den Kommuniktationsbereich des Vergabemarkplatzes Brandenburg - auch für Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen geführt. (Hierzu ist der Button Kommunikation zu nutzen.)
Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 11.12.2025 um 23:59 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Im eigenen Interesse sollten sich Interessenten zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des Unternehmernamens auf dem Brandenburg registrieren und somit sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform und in deutscher Sprache über den Brandenburg hochzuladen. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID:
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