Öffentliche Ausschreibung in Templin

Mulchen mit einem Forstmulcher in den Waldflächen der Stadt Templin

ID: A459966299

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung

Art der Vergabe

National

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

16.12.2025

Zeitraum der Ausführung

15.01.2026–31.12.2026

Auftraggeber

Ausführungsort

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Leistungsbeschreibung

Mulchen mit einem Forstmulcher in den Waldflächen der Stadt Templin

Bekanntmachungstext

25-VS-26-UVgO-ÖA: Mulchen von Waldflächen der Stadt Templin
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Bekanntmachung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung
Text freischaltenStadt Templin, Kontaktstelle: Vergabestelle Postanschrift Text freischaltenPrenzlauer Allee 7 17268 Templin, Telefon:Text freischalten +49 39872030-153, Fax:Text freischalten +49 39872030-104, E-Mail: Text freischaltenvergabe@templin.de
URL Text freischaltenhttps://www.templin.de Zuschlag erteilende Stelle die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Text freischaltenhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCPH930
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Text freischaltenhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCPH930/documents Art und Umfang der Leistung
Mulchen mit einem Forstmulcher in den Waldflächen der Stadt Templin
Haupterfüllungsort Bezeichnung Stadt Templin Postanschrift Text freischaltenPrenzlauer Allee 7 17268 Templin Ergänzende / Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort:
Forstreviere der Stadt Templin (Gandenitz/Buchheide)
Ausführungsfristen:
Laufzeit bzw. Dauer Beginn 15.01.2026, Ende 31.12.2026.
Zuschlagskriterien:
Niedrigster Preis Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen: führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung der folgenden Bescheinigungen zuständigen Stelle zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung der folgenden Bescheinigungen zuständigen Stelle zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung der folgenden Bescheinigungen zuständigen Stelle zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
- 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahren mit folgenden Mindestangaben (Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum);
- Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlichen Beschäftigten und ggf. Angabe des Leitungspersonal Sonstige Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVerG) findet Anwendung.
Die Eigenerklärungzum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 4.1) nach §§ 123 und 124 GWB und § 31 Abs. 1 UVgO
ist mit dem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Wesentliche Zahlungsbedingungen siehe Vergabeunterlagen sowie § 17 VOL/B
Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen sowie § 18 VOL/B
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 16.12.2025 um 10:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 15.01.2026
Zusätzliche Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Text freischaltenVergabemarktplatz Brandenburg zum Download bereit. Die Bieterkommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens wird ausschließlich über den Kommuniktationsbereich des Vergabemarkplatzes Brandenburg - auch für Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen geführt. (Hierzu ist der Button Kommunikation zu nutzen.)
Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 11.12.2025 um 23:59 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Im eigenen Interesse sollten sich Interessenten zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des Unternehmernamens auf dem Text freischaltenVergabemarktplatz Brandenburg registrieren und somit sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform und in deutscher Sprache über den Text freischaltenVergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: Text freischaltenCXP9YCPH930.

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