Öffentliche Ausschreibung in Wolfenbüttel

Lfd. Unterhalts-, feste Grund-, opt. Sonder- u. Grundreinigung auf Abruf sowie Glasreinigung

ID: A459746305

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Offenes Verfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

16.12.2025

Zeitraum der Ausführung

15.04.2026–14.04.2028

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

Lfd. Unterhalts-, feste Grund-, opt. Sonder- u. Grundreinigung auf Abruf sowie Glasreinigung
Der Landkreis Wolfenbüttel beabsichtigt in verschiedenen Objekten die laufende Unterhaltsreinigung, die feste Grundreinigung, die optionale Sonder- und Grundreinigung auf Abruf sowie die Glasreinigung zu vergeben. Die Vergabe erfolgt in sechs Losen, Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich digital zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 05.12.2025 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.

Bekanntmachungstext

Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung

1 Beschaffer

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung: Text freischaltenLandkreis Wolfenbüttel
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2 Verfahren

2.1 Verfahren:

Titel: Lfd. Unterhalts-, feste Grund-, opt. Sonder- u. Grundreinigung auf Abruf sowie Glasreinigung
Beschreibung: Der Landkreis Wolfenbüttel beabsichtigt in verschiedenen Objekten die laufende Unterhaltsreinigung, die feste Grundreinigung, die optionale Sonder- und Grundreinigung auf Abruf sowie die Glasreinigung zu vergeben. Die Vergabe erfolgt in sechs Losen, Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich digital zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 05.12.2025 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Kennung des Verfahrens: de6145b9-43d3-45bd-a9de-ab15ed4015f4
Interne Kennung: V_2025-18 Kp EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

2.1.2 Erfüllungsort:

Land, Gliederung (NUTS): Wolfenbüttel (DE91B)
Land: Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Zur besseren Übersicht und Kalkulationssicherheit können sich die Bieter durch einen freiwilligen Ortstermin über den Zustand und die Gegebenheiten der Objekte informieren. Es sind sämtliche möglichen Einflüsse auf den Aufwand der Reinigung (nutzungsbedingt, witterungsbedingt, umgebungsbedingt, reinigungsintervallbedingt etc.) bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Besichtigungstermine erfolgen in der 48. KW 2025. Interessierte Bieter werden gebeten, bis zum 26.11.2025 mit dem in den Vergabeunterlagen genannten Ansprechpartner einen Termin zu vereinbaren. Fragen zur Vergabe werden während der Objektbesichtigung nicht beantwortet; es besteht die Möglichkeit, Fragen in Textform an die Vergabestelle zu richten, welche dann für alle Bieter beantwortet werden. Fragen sind ausschließlich über die eingesetzte elektronische Vergabeplattform in dem entsprechenden Projektraum an die Vergabestelle zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ausländische Bieter haben bei geforderten Nachweisen gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

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