Ausschreibung Tiefbau in Birkenwerder

Rahmenvereinbarung für Straßeninstandsetzungsarbeiten – Pflasterarbeiten

ID: A459536193

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung

Art der Vergabe

National

Art der Leistung

Bauleistung

Frist

11.11.2025

Zeitraum der Ausführung

01.01.2026–31.12.2026

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung für Straßeninstandsetzungsarbeiten – Bereich Pflasterarbeiten.
Die Gemeinde Birkenwerder verfügt über ein 60 km Straßennetz. Allein die Fahrbahnen in Pflaster sind ca. 18
km. Hinzu kommen ebenso befestigte Flächen im Bereich von einseitigen Gehwegen mit 12, km, beidseitige Gehwege mit 12, km und Radwege mit 1, 5 km.
Jährlich ist ein Volumen von ca. 100.000 EUR netto an Straßenunterhaltungsarbeiten im Bereich der Pflasterflächen einkalkuliert. Schwankungen sind möglich. Es besteht kein Anspruch auf einen jährlich garantierten Leistungsumfang. Kurze Abrufzeiten und die telefonische Erreichbarkeit während der üblichen Bürozeiten von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr müssen gewährleistet sein. Die Sicherung von Schadstellen und sonstigen Havariezuständen ist durch einen Notdienst vorzunehmen, der Rund um die Uhr erreichbar sein und die Sicherung innerhalb von 2 Stunden nach telefonischer oder elektronischer Beauftragung abgeschlossen haben muss. Eine zusätzliche Vergütung für die Bereitstellung und den Einsatz der Notdienste sowie der Sicherung der Schadstellen erfolgen nicht. Planmäßigen Arbeiten sind mit einer Vorlaufzeit von bis zu 2 Wochen nach Auftragserteilung zu beginnen. Grundlage eines jeden Einzelauftrages der planbaren Arbeiten ist eine auf Abruf des Auftraggebers durchzuführende gemeinsame Ortsbesichtigung der Maßnahme. Nach der Ortsbesichtigung übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein auf dem Leistungsverzeichnis basierendes schriftliches Angebot über die zu erbringenden Leistungen. Der Auftraggeber wird auf dieser Grundlage einen schriftlichen Auftrag erteilen. Mit den Arbeiten darf erst nach Vorliegen des Auftrages begonnen werden. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den Vorbemerkungen, zu entnehmen.

Bekanntmachungstext

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):

Text freischaltenGemeinde Birkenwerder, Text freischaltenHauptstraße 34, 16547 Birkenwerder, Telefon:Text freischalten 03303 290 140, Fax:Text freischalten 03303 290 200, E-Mail: Text freischaltengroth@birkenwerder.de, Internet: Text freischaltenhttps://www.birkenwerder.de/, Kontaktstelle: Amt Bauen, Zu Händen von: Text freischaltenFrau Groth.

b) Vergabeverfahren:

Öffentliche Ausschreibung, VOB/A.
Vergabenummer: Text freischalten4/Ö/12/25.

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren:

und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
- ohne elektronische Signatur (Textform);
- mit fortgeschrittener/m elektronischer/m Signatur/Siegel;
- mit qualifizierter/m elektronischer/m Signatur/Siegel.

d) Art des Auftrags:

Ausführung von Bauleistungen.

e) Ort der Ausführung:

Gemeinde Birkenwerder, 16547 Birkenwerder.
Ergänzende/Abweichende Angaben zum Erfüllungsort:
gesamte Gemeindegebiet.

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:

Rahmenvereinbarung für Straßeninstandsetzungsarbeiten - Bereich Pflasterarbeiten.
Die Gemeinde Birkenwerder verfügt über ein 60 km Straßennetz. Allein die Fahrbahnen in Pflaster sind ca. 18
km. Hinzu kommen ebenso befestigte Flächen im Bereich von einseitigen Gehwegen mit 12,3 km, beidseitige Gehwege mit 12,7 km und Radwege mit 1,15 km.
Jährlich ist ein Volumen von ca. 100.000 EUR netto an Straßenunterhaltungsarbeiten im Bereich der Pflasterflächen einkalkuliert. Schwankungen sind möglich. Es besteht kein Anspruch auf einen jährlich garantierten Leistungsumfang. Kurze Abrufzeiten und die telefonische Erreichbarkeit während der üblichen Bürozeiten von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr müssen gewährleistet sein. Die Sicherung von Schadstellen und sonstigen Havariezuständen ist durch einen Notdienst vorzunehmen, der Rund um die Uhr erreichbar sein und die Sicherung innerhalb von 2 Stunden nach telefonischer oder elektronischer Beauftragung abgeschlossen haben muss. Eine zusätzliche Vergütung für die Bereitstellung und den Einsatz der Notdienste sowie der Sicherung der Schadstellen erfolgen nicht. Planmäßigen Arbeiten sind mit einer Vorlaufzeit von bis zu 2 Wochen nach Auftragserteilung zu beginnen. Grundlage eines jeden Einzelauftrages der planbaren Arbeiten ist eine auf Abruf des Auftraggebers durchzuführende gemeinsame Ortsbesichtigung der Maßnahme. Nach der Ortsbesichtigung übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein auf dem Leistungsverzeichnis basierendes schriftliches Angebot über die zu erbringenden Leistungen. Der Auftraggeber wird auf dieser Grundlage einen schriftlichen Auftrag erteilen. Mit den Arbeiten darf erst nach Vorliegen des Auftrages begonnen werden. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den Vorbemerkungen, zu entnehmen.

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