Öffentliche Ausschreibung in Cham
Vermarktung/Verwertung von Altpapier aus Papiertonnen und Kartonagen aus Wertstoffhöfen
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
20.10.2025
Zeitraum der Ausführung
01.01.2026–31.12.2028
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer hat in diesem Los 1 folgende Leistungen zu erbringen: Der Auftragnehmer stellt für die Übernahme des Altpapiergemisches aus der Leerung der Papiertonnen eine geeignete, überdachte Umladestelle mit Wägeeinrichtung bereit. Diese Umladestelle muss für die Verwiegung von Lkw bzw. Müllsammelfahrzeugen geeignet sein und darf sich in maximaler Entfernung von 5 km zum Verwaltungssitz der Kreiswerke Cham befinden. Der Abladebereich der Halle an der Umladestelle ist so auszugestalten, dass er gegen Windverwehungen geschützt ist. Die Einfahrt zum Abladebereich muss für Müllfahrzeuge geeignet sein. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Einfahrt mindestens 5 m hoch und mindestens 5 m breit ist. Die Umladestelle ist für die von den Kreiswerken mit der Einsammlung und Beförderung des Altpapiers beauftragten Abfuhrunternehmen geöffnet zu halten. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, wobei die Ankunftszeit der Fahrzeuge jeweils spätestens um 15:45 Uhr liegt. Am Fr
Los LOT-0002:
Die Ladestelle für die Sammelware (Kartonagen aus Wertstoffhöfen im Landkreis Cham befindet sich bei der Fa. Umweltservice Cham AG, Bergfeldstr. 15, 93413 Cham. Die Beladezeiten der Abholfahrzeuge des Auftragnehmers sind von Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr, wobei eine Ankunftszeit der zu beladenden Fahrzeuge bis 15.00 Uhr einzuhalten ist, sowie Freitag von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr, wobei hier eine Ankunftszeit bis 11 Uhr einzuhalten ist. Die Sammelware wird in handelsüblich gepressten Ballen bereitgehalten und verladen (Mindestgewicht pro Ballen: 400 kg, Länge: 1m bis 1, 0 m; Höhe und Breite: 0, 5 m bis 1, 5 m). Die Abholung der Sammelware hat spätestens drei Werktage nach Meldung der Umladestelle durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Transport sowie die Veranlassung einer ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen stofflichen Verwertung der ihm im Auftrag der Kreiswerke übergebenen Sammelware sicherzustellen. Hierzu gehören auch alle gegebenenfalls notwen
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1 Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
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