Öffentliche Ausschreibung in Hohen Neuendorf
Winterdienst
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
26.09.2025
Zeitraum der Ausführung
01.11.2025–31.03.2026
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
2. Schnee- und Eismengen von Gehwegen sind grundsätzlich auf dem der Fahrbahn zugewandten Rand der Gehwege anzuhäufen; in den Rinnsteinen und auf den Einflussöffnungen der Straßenentwässerungsanlagen dürfen sie nicht abgelagert werden. Hydranten sind ständig freizuhalten. Vor Ein- und Ausfahrten, in den Haltestellenbereichen der öffentlichen
Angaben zu Los Nr. 1 Bezeichnung Winterdienst im Stadtteil Hohen Neuendorf.
Angaben zu Los Nr. 2 Bezeichnung Winterdienst im Stadtteil Bergfelde.
Angaben zu Los Nr. 3 Bezeichnung Winterdienst im Stadtteil Borgsdorf.
Bekanntmachungstext
Vergabenummer:
Bezeichnung Winterdienstausschreibung .
Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung.
Vergabe- und Vertragsordnung UVgO. Art des Auftrags Dienstleistung.
Auftraggeber Adresse der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle:
Bezeichnung , Kontaktstelle Vergabestelle, Postanschrift , Ort 16540 Hohen Neuendorf, Telefon , E-Mail , URL
Bei Vergabe im Namen und für Rechnung.
Adresse der den Zuschlag erteilenden Stelle Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle".
Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können:
Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle".
Auftragsgegenstand Leistungsbeschreibung: Art der Leistung:
Winterdienst der Stadt Hohen Neuendorf.
Leistungsbeschreibung Winterdienst:
1 Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen, von Schnee zu beräumen, bei Schnee- und Eisglätte unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln (gem. § 5 (1) Straßenreinigungs- und Winterwartungssatzung der Stadt Hohen Neuendorf) zu bestreuen, bei Bedarf auch wiederholt. Eisbildungen, denen nicht
ausreichend durch Streuen entgegengewirkt werden kann, sind zu beseitigen. Die Gehwege sind entsprechend der Vorgabe des Auftraggebers in einer Mindestbreite von 1,20 bzw. 1,50 Meter zu beräumen. Bei Gehwegen mit geringerer Breite ist die Schnee- und Eisbekämpfung in voller Breite durchzuführen. In der Zeit von 7 Uhr (sonn- und feiertags: von 9 Uhr) bis 20 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach entstandener Glätte zu beseitigen. Dauert der Schneefall über 20 Uhr hinaus an oder tritt nach dieser Zeit Schneefall oder Glättebildung ein, ist der Winterdienst bis 7 Uhr des folgenden Tages (sonn- und feiertags bis 8 Uhr) durchzuführen.
2 Schnee- und Eismengen von Gehwegen sind grundsätzlich auf dem der Fahrbahn zugewandten Rand der Gehwege anzuhäufen; in den Rinnsteinen und auf den Einflussöffnungen der Straßenentwässerungsanlagen dürfen sie nicht abgelagert werden. Hydranten sind ständig freizuhalten. Vor Ein- und Ausfahrten, in den Haltestellenbereichen der öffentlichen
Verkehrsmittel, straßen- und gehwegseitig im Bereich gekennzeichneter Behindertenparkplätze und auf Radfahrstreifen und Radwegen darf Schnee oder Eis nicht, neben Fußgängerüberwegen, Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen nur bis zu einer Höhe, die Sichtbehinderungen für den Fahrzeugverkehr auf den Fahrbahnen ausschließt, angehäuft werden. Innerhalb von Fußgängerzonen sind Schnee- und Eismengen so anzuhäufen, dass der Fußgänger- und Zulieferbetrieb nicht beeinträchtigt wird.
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