Öffentliche Ausschreibung in Lutherstadt Wittenberg
Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Landkreis Wittenberg
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
30.09.2025
Zeitraum der Ausführung
01.07.2026–30.06.2033
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Landkreis Wittenberg
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Landkreis Wittenberg
Beschreibung: Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Landkreis Wittenberg
Kennung des Verfahrens: 719699d2-3c94-4540-a624-c94cc754cb13
Interne Kennung: O 95/25 L
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2 Erfüllungsort:
Stadt: Wittenberg
Postleitzahl: -
Land, Gliederung (NUTS): Wittenberg (DEE0E)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind zusätzlich vorzulegen: - Unterlagen zur Durchführung der Leistung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: Unterlagen zu allen Losen: -Überblickhafte Darstellung des Gesamtkonzeptes über alle angebotenen Lose unter Bezeichnung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen, und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn, - Unterlagen zu Los 1: siehe zusätzliche Informationen im LOS 1, - Unterlagen zu Los 2: siehe zusätzliche Informationen im LOS 2, - Unterlagen zu Los 3A: siehe zusätzliche Informationen im LOS 3A, - Unterlagen zu Los 3B: siehe zusätzliche Informationen im LOS 3B, - Unterlagen zu Los 4: siehe zusätzliche Informationen im LOS 4, - Unterlagen zu Los 5: siehe zusätzliche Informationen im LOS 5; - Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern, - Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung vorzulegen, Bei Bietergemeinschaften muss das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung des Unterauftragnehmers (Benennung, Bereitschaftserklärung zur Leistungserbringung, Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, AEntG, MiLoG und SchwarzArbG, Erklärungen gemäß TVergG LSA); - für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des Auftraggebers die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen. - Die gesamte Bieterkommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über das vom Auftraggeber für diese Ausschreibung genutzte E-Vergabeportal evergabe.de. Anleitungen zu dessen Benutzung sind dort zu finden. Alle Nachrichten der Vergabestelle (neben den Antworten auf Bieterfragen und Änderungen der Unterlagen auch z.B. Nachforderungen, die Vorinformationen nach § 134 GWB, die Information über die Nichtberücksichtigung von Angeboten) werden elektronisch über das Vergabeportal übermittelt. - Um die rechtzeitige Kenntnisnahme von neuen Informationen im Vergabeverfahren rechtzeitig sicherzustellen, hat der Bieter die Obliegenheit, sich während des laufenden Vergabeverfahrens jeden Tag (von montags bis freitags, außer an Feiertagen) auf dem Portal anzumelden und dort seinen Posteingang zu prüfen. Auf den Erhalt automatisierter Benachrichtigungs-E-Mails allein darf er sich nicht verlassen. - Vom Auftraggeber über das E-Vergabeportal übermittelte Nachrichten und Dokumente gehen dem Bieter zu, wenn sie im Eingangsordner des Bieters zum Herunterladen bereitgestellt sind und unter Berücksichtigung der vorgenannten Obliegenheit mit einer Kenntnisnahme durch den Bieter gerechnet werden kann. - Es obliegt also dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über das E-Vergabeportal eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 6
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