Öffentliche Ausschreibung in Sonnewalde
Feuerwehrgebührenkalkulation
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
02.09.2025
Zeitraum der Ausführung
September 2025–Oktober 2025
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Sonnewalde nimmt als Träger des Brandschutzes als Pflichtaufgabe den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung im Gebiet der Stadt Sonnewalde mit 16 Ortsteilen wahr. Zur Erfüllung dieser Aufgabe unterhält die Stadt Sonnewalde eine Freiwillige Feuerwehr, bestehend aus 15 Ortswehren. In der derzeit gültigen Fassung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) können die Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes gem. Paragr. 45 Abs. 1 BbgBKG Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz aufgrund eigener Satzung erheben.
Die Gebührenkalkulation für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr
Bekanntmachungstext
2025_08_19: Erstellung Feuerwehrgebührenkalkulation.
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung. Bekanntmachung.
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle:
Bezeichnung , Kontaktstelle Ordnungsamt, Zu Händen , Postanschrift , Ort 03249 Sonnewalde, Telefon: , Fax , eMail ,
URL .
Zuschlag erteilende Stelle die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform:
Postalisch an die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle.
Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform:
Art und Umfang der Leistung:
Erstellung der Feuerwehrgebührenkalkulation.
Die Stadt Sonnewalde nimmt als Träger des Brandschutzes als Pflichtaufgabe den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung im Gebiet der Stadt Sonnewalde mit 16 Ortsteilen wahr. Zur Erfüllung dieser Aufgabe unterhält die Stadt Sonnewalde eine Freiwillige Feuerwehr, bestehend aus 15 Ortswehren. In der derzeit gültigen Fassung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) können die Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes gem. Paragr. 45 Abs. 1 BbgBKG Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz aufgrund eigener Satzung erheben.
Die Gebührenkalkulation für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sonnewalde ist derzeit nicht rechtssicher, entspricht also nicht der aktuellen Rechtsprechung. Sie ist daher zu überarbeiten.
Aufgrund der richterlichen Hinweise ist keine Bescheidung seitens der Stadt Sonnewalde mehr erfolgt. Es ist beabsichtigt, rückwirkend zum 28.04.2022 eine Kalkulation zu erstellen, die dann zum 28.04.2025 fortgeführt wird, da nach Paragr. 6 Abs. 3 KAG Benutzungsgebühren alle 3 Jahre neu zu kalkulieren sind.
Ausgeschrieben wird also die Erstellung von zwei Kalkulationen für folgende Zeiträume:
28.04. .2025; 28.04. .2028; wobei nicht nur eine Berechnung erfolgen soll, sondern im Hinblick auf mögliche Gerichtsverfahren auch eine verständliche und nachvollziehbare Erläuterung der Kalkulation erforderlich ist.
Die bisherigen Gebührensätze sind auf der Homepage der Stadt Sonnewalde abrufbar.
Leistungsumfang:
- Definition der individuellen Ziele zur Feuerwehrgebührenkalkulation
- Analyse und Überarbeitung der Gebührenstrukturen und Feuerwehrgebührensatzung
- Durchführung der Feuerwehrgebührenkalkulation
- Erstellung einer rechtssicheren Feuerwehrgebührenkalkulation
- nachvollziehbare Dokumentation der Feuerwehrgebührenkalkulation (damit auch Dritte die Kalkulation nachvollziehen können)
- Vorstellung der Ergebnisse der Gebührenkalkulation in einer Beratung
Für die Kalkulation würden hohe Zeitanteile in der Verwaltung gebunden werden. Daher wurde vorgeschlagen, die
Feuerwehrgebührenkalkulation durch einen externen Dienstleister erstellen zu lassen.
Alle für die Erstellung der Feuerwehrgebührenkalkulation erforderlichen Daten, Zahlen und Fakten als Arbeitsgrundlagen erhalten
Sie bei Auftragsvergabe von der Stadt Sonnewalde.
Angebotspreis bitte als Festpreis pro Kalkulation angeben!
Haupterfüllungsort: Bezeichnung Stadt Sonnewalde, Postanschrift , Ort 03249 Sonnewalde.
Ausführungsfristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Zeitraum der Bearbeitung: .
Rechnungslegung spätestens bis: 12/2025.
Zuschlagskriterien Niedrigster Preis.
Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Bestätigung zur Berufszulassung
(Formblatt 124) Eigenerklärung zur Eignung
ist bei Angebotsabgabe vorzulegen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Paragr. 123, 124 GWB und/oder Darlegung von
Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des Paragr. 125 GWB.
Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Aussagekräftige Unternehmensdarstellung, unter Angabe von Firma/Name, Sitz des Unternehmens, Gegenstand des
Unternehmens, Rechtsform des Unternehmens, Geschäftsleitung des Unternehmens;
kurze Beschreibung des
Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum),
Benennung des Ansprechpartners für die zu erbringende Dienstleistung
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Nachweis von mind. 3 Referenzen über erbrachte Dienstleistungen derselben Art (Feuerwehrgebührenkalkulation) sind dem Angebot beizufügen.
Angaben zur formalen Qualifikation und Berufserfahrung des für die Erbringung der Dienstleistung vorgesehenen Personals.
Hierbei sind die hauptverantwortlichen Personen namentlich zu nennen. Neben der formalen Qualifikation ist die Berufserfahrung in
Jahren, die Beteiligung an vergleichbaren Dienstleistungen in eben dieser Position auszuführen.
Sonstige
Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz finden Anwendung.
Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache zu verfassen und mit Datum und rechtsverbindlicher Unterschrift
zu versehen. Es muss vollständig sein und die geforderten Angaben und Unterlagen enthalten.
Wesentliche Zahlungsbedingungen: Rechnungsstellung bis spätestens 12/2025.
Bitte Angebotspreis als Festpreis pro Kalkulation angeben!
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 02.09.2025 um 10:00 Uhr.
Bindefrist des Angebots 30.09.2025.
Bekanntmachungs-ID:
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