Öffentliche Ausschreibung in Mielkendorf
Wirtschaftlichkeitslückenförderung Breitband der Gemeinden Mielkendorf, Molfsee, Rodenbek
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
15.09.2025
Auftraggeber
Ausführungsorte
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens („TKU“) pro Los als Zuwendungsempfänger zum Ausgleich einer Wirtschaftlichkeitslücke für Aufbau und Betrieb eines noch zu errichtenden gigabitfähigen Breitbandnetzes (Telekommunikationsnetz) mit einer Datenrate von mind. 1 Gigabit/s (symmetrisch), und zwar im Los 1 (Molfsee) für 23 unterversorgte Adresspunkte, im Los 2 (Mielkendorf) für 26 unterversorgte Adresspunkte und im Los 3 (Rodenbek) für 39 unterversorgte Adresspunkte. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung im Sinne von § 3 Abs. 1 Buchst. a der beihilferechtlichen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken vom 01.08.2024. Dieses Wirtschaftlichkeitslückenmodell beruht darauf, dass eine der jeweiligen Gemeinde vom Bund nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 – und eine vom Land Schleswig-Holstein nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Gigabit-Kofinanzierungs-Richtlinie – gewährte Förderung sowie der jeweilige gemeindliche Eigenanteil auf der Grundlage eines Zuwendungsvertrages (nach dem vom Bund vorgegebenen Muster) an das TKU weitergeleitet werden. Der (pro Los) Der ausgewählte Netzbetreiber hat das geförderte Breitbandnetz im eigenen Namen und auf eigenes Risiko auf der Basis der Vergabeunterlagen und seines Angebots aus dem Vergabeverfahren zu errichten und das Breitbandnetz anschließend für mindestens die Zweckbindungsdauer der Förderung (7 Jahre nach näherer Maßgabe der Zuwendungsbescheide) zu betreiben. Die Nutzung von Eigenleistungen, von alternativer Netztechnologie und alternativen Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren usw.) ist grundsätzlich förderfähig. Das Vergabeverfahren dient (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) dem Wettbewerb um die niedrigste geforderte Zuwendung (bzw. kalkulierte Wirtschaftlichkeitslücke). Die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel sind durch die der jeweiligen Gemeinde bewilligten Fördermittel und den der Bewilligung zugrunde liegenden kommunalen Eigenanteil – abzüglich der eigenen Kosten – begrenzt. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
LOT-0001
Titel: Molfsee
Beschreibung: Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens („TKU“) pro Los als Zuwendungsempfänger zum Ausgleich einer Wirtschaftlichkeitslücke für Aufbau und Betrieb eines noch zu errichtenden gigabitfähigen Breitbandnetzes (Telekommunikationsnetz) mit einer Datenrate von mind. 1 Gigabit/s (symmetrisch), und zwar im Los 1 (Molfsee) für 23 unterversorgte Adresspunkte. Im Übrigen vgl. allg. Beschreibung unter 2.1
LOT-0002
Titel: Mielkendorf
Beschreibung: Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens („TKU“) pro Los als Zuwendungsempfänger zum Ausgleich einer Wirtschaftlichkeitslücke für Aufbau und Betrieb eines noch zu errichtenden gigabitfähigen Breitbandnetzes (Telekommunikationsnetz) mit einer Datenrate von mind. 1 Gigabit/s (symmetrisch), und zwar im Los 1 (Molfsee) für 26 unterversorgte Adresspunkte. Im Übrigen vgl. allg. Beschreibung zu 2.1.
LOT-0003
Titel: Rodenbek
Beschreibung: Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens („TKU“) pro Los als Zuwendungsempfänger zum Ausgleich einer Wirtschaftlichkeitslücke für Aufbau und Betrieb eines noch zu errichtenden gigabitfähigen Breitbandnetzes (Telekommunikationsnetz) mit einer Datenrate von mind. 1 Gigabit/s (symmetrisch), und zwar im Los 1 (Molfsee) für 39 unterversorgte Adresspunkte. Im Übrigen vgl. allg. Beschreibung zu 2.1.
Bekanntmachungstext
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: Wirtschaftlichkeitslückenförderung Breitband der Gemeinden Mielkendorf, Molfsee, Rodenbek
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens („TKU“) pro Los als Zuwendungsempfänger zum Ausgleich einer Wirtschaftlichkeitslücke für Aufbau und Betrieb eines noch zu errichtenden gigabitfähigen Breitbandnetzes (Telekommunikationsnetz) mit einer Datenrate von mind. 1 Gigabit/s (symmetrisch), und zwar im Los 1 (Molfsee) für 23 unterversorgte Adresspunkte, im Los 2 (Mielkendorf) für 26 unterversorgte Adresspunkte und im Los 3 (Rodenbek) für 39 unterversorgte Adresspunkte. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung im Sinne von § 3 Abs. 1 Buchst. a der beihilferechtlichen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken vom 01.08.2024. Dieses Wirtschaftlichkeitslückenmodell beruht darauf, dass eine der jeweiligen Gemeinde vom Bund nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 - und eine vom Land Schleswig-Holstein nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein - Gigabit-Kofinanzierungs-Richtlinie - gewährte Förderung sowie der jeweilige gemeindliche Eigenanteil auf der Grundlage eines Zuwendungsvertrages (nach dem vom Bund vorgegebenen Muster) an das TKU weitergeleitet werden. Der (pro Los) Der ausgewählte Netzbetreiber hat das geförderte Breitbandnetz im eigenen Namen und auf eigenes Risiko auf der Basis der Vergabeunterlagen und seines Angebots aus dem Vergabeverfahren zu errichten und das Breitbandnetz anschließend für mindestens die Zweckbindungsdauer der Förderung (7 Jahre nach näherer Maßgabe der Zuwendungsbescheide) zu betreiben. Die Nutzung von Eigenleistungen, von alternativer Netztechnologie und alternativen Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren usw.) ist grundsätzlich förderfähig. Das Vergabeverfahren dient (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) dem Wettbewerb um die niedrigste geforderte Zuwendung (bzw. kalkulierte Wirtschaftlichkeitslücke). Die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel sind durch die der jeweiligen Gemeinde bewilligten Fördermittel und den der Bewilligung zugrunde liegenden kommunalen Eigenanteil - abzüglich der eigenen Kosten - begrenzt. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Kennung des Verfahrens: 43629a16-eaeb-4a9c-a1e6-663d3a276992
Interne Kennung: 20/25
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, also zweistufig geführt. Zunächst sind elektronisch über die E-Vergabe-Plattform "subreport.de" Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (Formulare in den Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben. Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Kriterien zur Begrenzung der Zahl der Bewerber ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben. Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die E-Vergabe-Plattform gestellt werden. Hinweis: Soweit in dieser Bekanntmachung unter 5.1.9 zum jeweiligen Los bei einzelnen Eignungskriterien der Text erscheint "Dieses Kriterium wird für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe verwendet" (verbunden mit einer Angabe zur Gewichtung), bezieht sich das auf die Auswahlkriterien zur Begrenzung der Zahl der Bewerber entsprechend § 51 VgV und Abschnitt IV.6. der Verfahrensregeln der Vergabeunterlagen. Soweit kein solcher Text mit Gewichtung erscheint, heißt das, dass das Eignungskriterium nur für die Eignung dem Grunde nach (und insoweit allerdings auch für den Zugang zur Angebotsphase) bedeutsam ist. Die Terminologie und Struktur sind durch die eForms-2.0-Formulare der EU bedingt. - Weiterer Hinweis: Soweit unter Ziff. 5.1.12 des jeweiligen Loses angegeben ist, die Abgabe mehrerer Lose sei zulässig, bezieht sich das nur darauf, dass auf mehrere Lose geboten werden darf. Pro Los ist pro Bieter nur ein Angebot zulässig (vgl. Verfahrensregeln, Abschnitt V.5 a)).
2.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72400000 Internetdienste
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