Ausschreibung Gebäudetechnik in Wörth am Rhein
Sanierung der Berufsbildenden Schule in Wörth am Rhein
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Bauleistung
Frist
18.08.2025
Auftraggeber
Ausführungsort

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Leistungsbeschreibung
Abwasser- und Wasseranlagen, Bauteil B
- Demontage von Rohrleitungen; – Aufbau von Abwasseranlagen für Schmutz- und Regenwasser; – Installation von Trinkwasserleitungen in Edelstahl; – Einbau von Sanitärobjekten; – Montage eines Fettabscheiders | Überschlägige Mengen: – Demontage von Bestandsleitungen: 120 m; – Leitungslänge der Schmutz- und Regenwasserinstallation: 320 m; – Gesamtlänge der Trinkwasserinstallation: 360 m; – Sanitärobjekte: 2 Waschtische, 2 WCs; – Fettabscheider, Erdeinbau, NS2, Graben bauseits: 1 Stk. | Förderung: Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu Lieferungen und/oder Leistungen dienen der Umsetzung eines Sanierungsvorhabens, für das der Auftraggeber direkt nach Vertragsschluss eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen wird. | Aufschiebende Bedingung: Dieser Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und/oder Leistungspflichten zur Umsetzung erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit das BAFA bzw. die KfW den Antrag zur Förderung der oben genannten Maßnahme bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber dem Auftraggeber bestätigt hat. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über den Eintritt und den Umfang der Bedingung in Kenntnis zu setzen. | Hinweise: Alle weiteren Vertragsbestandteile hinsichtlich der Liefer- und/oder Leistungspflichten haben weiterhin und ebenso Bestand. Laut Förderrichtlinie dürfen vor Genehmigung des Förderantrags keine Baumaßnahmen begonnen und keine (Abschlags- )Zahlungen geleistet werden. Sollte der Förderantrag nicht bewilligt und die Förderung mit einem Ablehnungsbescheid versagt werden und in der Folge dieser Vertrag hinsichtlich der Liefer- und/oder Leistungspflichten zur Umsetzung nicht in Kraft treten, lassen sich hieraus für den Auftragnehmer keine Schadensersatzansprüche ableiten.
Bekanntmachungstext
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren
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