Ausschreibung Lieferleistung in Potsdam
Möbel, Ausstattung Chemieraum mit Vorbereitungsraum für Nord Gymnasium, Neue Grundschule Krampnitz
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Lieferleistung
Frist
31.07.2025
Zeitraum der Ausführung
Bis 10.04.2026
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Gymnasium
Das neue Nord Gymnasium (52) in der Landeshauptstadt Potsdam wird zum Schuljahr 2025/26 im Gebäude der neuen
Grundschule Krampnitz vorgegründet und vorübergehend für voraussichtlich 2 Jahre untergebracht.
Zur Gewährleistung des naturwissenschaftlichen Unterrichts soll im Rahmen dieser Ausschreibung ein Chemieraum
mit Vorbereitungsraum für das Nord Gymnasium (52) ausgestattet werden. Dazu gehören der Kauf, die Lieferung frei
Verwendungsstelle und die gebrauchsfertige Montage von Möbeln sowie die Bereitstellung einer mobilen Gas- und
Stromversorgung. Im Einzelnen werden benötigt:
Chemieraum:
- 1 Lehrertisch, 1 Lehrerstuhl
- 15 Schülertische, 30 Schülerstühle
- 7 mobile Einheiten zur Gas- und Stromversorgung
Vorbereitungsraum:
- 1 Laborarbeitsplatz mit Spüle und Spülmaschine
- 3 Chemikalienschränke bzw. Gefahrenstoffschränke
- 5 teilverglaste Hochschränke
- 4 Arbeitstische
- 2 Drehstühle
In dem Gebäude dürfen keine Gas- und Stromleitungen zusätzlich gelegt werden, da das Gymnasium nach zwei Schuljahren
wieder auszieht und für die Grundschule kein naturwissenschaftlicher Unterricht in dieser Form vorgesehen ist. Aus diesem Grund
soll die Strom- und Gasversorgung über mobile Versorgungseinheiten erfolgen.
Bekanntmachungstext
Ö-L
Gymnasium (52)
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung , Bereich Vergabemanagement
Postanschrift Friedrich-Ebert-Str.79/81
Ort 14469 Potsdam
E-Mail
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform:
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform:
Art und Umfang der Leistung
Das neue Nord Gymnasium (52) in der Landeshauptstadt Potsdam wird zum Schuljahr 2025/26 im Gebäude der neuen
Grundschule Krampnitz vorgegründet und vorübergehend für voraussichtlich 2 Jahre untergebracht.
Zur Gewährleistung des naturwissenschaftlichen Unterrichts soll im Rahmen dieser Ausschreibung ein Chemieraum
mit Vorbereitungsraum für das Nord Gymnasium (52) ausgestattet werden. Dazu gehören der Kauf, die Lieferung frei
Verwendungsstelle und die gebrauchsfertige Montage von Möbeln sowie die Bereitstellung einer mobilen Gas- und
Stromversorgung. Im Einzelnen werden benötigt:
Chemieraum:
- 1 Lehrertisch, 1 Lehrerstuhl
- 15 Schülertische, 30 Schülerstühle
- 7 mobile Einheiten zur Gas- und Stromversorgung
Vorbereitungsraum:
- 1 it Spüle und Spülmaschine
- 3 Chemikalienschränke bzw. Gefahrenstoffschränke
- 5 teilverglaste Hochschränke
- 4 Arbeitstische
- 2 Drehstühle
In dem Gebäude dürfen keine Gas- und Stromleitungen zusätzlich gelegt werden, da das Gymnasium nach zwei Schuljahren
wieder auszieht und für die Grundschule kein naturwissenschaftlicher Unterricht in dieser Form vorgesehen ist. Aus diesem Grund
soll die Strom- und Gasversorgung über mobile Versorgungseinheiten erfolgen.
Wichtige Angaben zu den beiden Räumen, wie Maße, Lage der Fenster und Türen, können dem Grundriss (Anlage 1 zur
Leistungsbeschreibung) entnommen werden. Die weiteren technischen Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Insbesondere finden folgende Vorschriften Anwendung:
DGUV Vorschrift 81, Schulen, oder gleichwertig
DGUV Regel 102-601, Branche Schule, oder gleichwertig
DGUV Regel 113-018, Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen, oder gleichwertig
DGUV Information 202-039, Sicher experimentieren mit elektrischer Energie in Schulen, oder gleichwertig
DGUV Information 202-090, Klasse(n) - Räume für Schulen, oder gleichwertig
DGUV Information 213-086, Biologische Laboratorien, oder gleichwertig
DGUV Information 213-850, Sicheres Arbeiten in Laboratorien, oder gleichwertig
RiSU-KMK, Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht, Teil I, oder gleichwertig
RiSU-KMK, Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht, Teil III, oder gleichwertig
Technischen Regeln für Arbeitsstätten, oder gleichwertig
Arbeitsstättenverordnung
Die Einrichtungsgegenstände müssen folgenden Bestimmungen entsprechen:
- BGI / GUV I 850-0 /GUV SI 8070 TRGS 526 / TRBA 100, oder gleichwertig
- DIN 58125 "Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen", oder gleichwertig
- DIN 31000 "Sicherheitsgerechtes Gestalten technischer Erzeugnisse", oder gleichwertig
- DIN EN 349 "Sicherheit von Maschinen - Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen", oder gleichwertig
- DIN 4819 "Sicherheitszeichen und Sicherheitsschilder", oder gleichwertig
- DIN 12893 "Stativstäbe", oder gleichwertig
- DIN 12898 "Schlauchtüllen", oder gleichwertig
- DIN 12 899 Teil 2 Laboreinrichtungen: Notduschen-Einrichtungen, Augenduschen. oder gleichwertig
- DIN 12915 "Einbaubecken", oder gleichwertig
- DIN 12 918 "Teil 1 Laboreinrichtungen: Laborarmaturen, Teil 1 Entnahmestellen f. Wasser", oder gleichwertig
- DIN 12 918 "Teil 2 Laboreinrichtungen: Laborarmaturen, Teil 2 Entnahmestellen f. Brenngase", oder gleichwertig
- DIN EN 13792 "Farbkennzeichnung der Laborarmaturen"
- DIN EN 13150 "Arbeitstische für Laboratorien Maße, Sicherheitsanforderungen und
Prüfverfahren"
- DIN EN 14175 "Laborabzüge"
- DIN EN 14470-1 "Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke - Teil 1: Sicherheitsschränke für
brennbare Flüssigkeiten"
- DIN EN 14470-2 "Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke - Teil 2: Sicherheitsschränke für
Druckgasflaschen"
- DIN EN 14727 "Labormöbel Schränke und Regale für Laboratorien"
DIN EN 15154-2 "Augenduschen mit Wasseranschluss"
DIN EN 1729 "Möbel - Stühle und Tische in Bildungseinrichtungen"
- DIN 3537 "Teil 3 Gasabsperrarmaturen bis PN 4", oder gleichwertig
- DIN 12 000 "Graphische Symbole und Sicherheitszeichen", oder gleichwertig
- DIN 1946-7 "Lüftungstechnische Anlagen in Laboratorien", oder gleichwertig
- DVGW- TRGI 2008 "Technische Regeln für Gasinstallation", oder gleichwertig
- DVGW Arbeitsblatt G 621, 2009 "Technische Regeln für die Installation von Gasanlagen in
Laboratorien", oder gleichwertig
- DVFG-TRF 2012 "Technische Regeln Flüssiggas", oder gleichwertig
- DIN VDE 0100, Teil 723 "Unterrichtsräume mit Experimentierständen", oder gleichwertig
- DIN VDE 0100, Teil 410 "Schutzmaßnahmen, Schutz gegen gefährliche Körperströme", oder gleichwertig
- DIN VDE 0100 Teil 540 "Erdung, Schutzleiter, Potentialausgleich", oder gleichwertig
- DIN VDE 0789 Teil 100 "Sicherheitsbestimmungen für energieversorgte Baueinheiten", oder gleichwertig
- TRGS 450 "Umgang mit Gefahrstoffen im Schulbereich", oder gleichwertig
- DIN EN 1729 "Stühle und Tische für Bildungseinrichtungen - Teil 1: Funktionsmaße"
- Unfallverhütungsvorschriften und die Vorschriften der Eigenunfallversicherung - EUV, oder gleichwertig
- Brandschutztechnische Bestimmungen der örtlichen Feuerwehr, oder gleichwertig
- Richtlinien des GUV - Gemeindeunfallversicherungsverband - "Bau und Ausrüstung von Schulen", oder gleichwertig
Haupterfüllungsort
Bezeichnung "Neue Grundschule Krampnitz"
Postanschrift
Ort 14476 Potsdam
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
Das Nord Gymnasium (52) wird im Gebäude der neuen Grundschule Krampnitz
vorgegründet.
Die auszustattenden Räume befinden sich im Erdgeschoss. Ab dem 04.08.2025 wird
das Gebiet zu großen Teilen für die Öffentlichkeit erreichbar sein. Die Zufahrt kann dann
über die (B2) erfolgen. Parken für die Anlieferung ist direkt vor der
Schule ("Historische Umfahrt") möglich.
Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Leistung soll nach Zuschlagserteilung bis spätestens zum 10.04.2026
erbracht werden. Die vollständige Aufstellung der Möbel soll bis zu diesem Datum
abgeschlossen sein.
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
(1) Haftpflichtversicherung (Formular 4.10): Eigenerklärung über eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens 1.000.000 Euro je Versicherungsfall pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 1.000.000
Euro für Vermögensschäden. Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen Deckungssummen
je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende
Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
(1) Referenzen Unternehmen (Formular 4.6): Zu benennen sind mind. zwei abgeschlossene unternehmensbezogene geeignete
Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Angebotsfrist), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand nach Art
und Umfang vergleichbar sind. Es werden auch Referenzen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht
abgeschlossen sind, in denen jedoch bis zur Abgabe des Angebotes die wesentlichen, mit dem hiesigen Leistungsgegenstand
vergleichbaren Leistungen, erbracht wurden.
Dabei sind folgende Angaben zu machen:
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum
- Auftragswert ca. (in EUR netto)
- Beschreibung der Leistung
- Auftraggeber
- Abteilung des Auftraggebers (ggf. mit Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer)
(2) Eigenerklärung über Unteraufträge /Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3) (sofern einschlägig).
Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV analog) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe
beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen:
(3) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (sofern einschlägig) (Formular 4.4).
(4) Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers
sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1) beizulegen (sofern einschlägig).
Sonstige
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Sonstiges I.:
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1). Im Falle einer
Bietergemeinschaft muss die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB von jedem Mitglied
der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
(2) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3)
(3) Eigenerklärung der Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt;
der bevollmächtigte Vertreter darf, mit uneingeschränkter Wirkung, für jedes Mitglied Zahlungen annehmen und alle Mitglieder
haften für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner (Formular 4.2) (sofern einschlägig).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen:
(4) Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren)
Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
(Formular 5.4) (sofern einschlägig)
Sonstiges II.:
(5) Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer,
auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei
der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers
einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber
behält sich vor, für den/ die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte
Verfahrensweise gilt entsprechend.
(6) Bewerbungsbedingungen
(7) Antidiskriminierungsverpflichtung
(8) Informationsblätter Datenverarbeitung (Verträge, Vergaben)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 31.07.2025 um 11:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 30.09.2025
Zusätzliche Angaben
Elektronisches Angebot:
Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz
Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details
dazu finden sich unter Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der
Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten
Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform
der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig.
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz,
so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den um Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie
etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da
dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im
Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt,
erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere
Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem rfolgt
jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den n den Vergabeunterlagen
bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den
Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden
Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von: Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten
und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen
einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht
deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
2. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung
allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt.
3. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt,
bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
4. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher
darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom
Bieter oder externen Stellen jederzeit verlangt oder eingeholt werden können.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender
Unterlagen bzw. Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien
gelten einzig die Erklärungen der veröffentlichten Bekanntmachung.
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