Öffentliche Ausschreibung in Hamburg

Probenentnahme und Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung

ID: A458506525

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Offenes Verfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

06.08.2025

Zeitraum der Ausführung

Für 24 Monate

Auftraggeber

Ausführungsort

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Leistungsbeschreibung

Probenentnahme und Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung an den von SBH | Schulbau Hamburg, GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH und dem Landesbetrieb Erziehung und Beratung bewirtschafteten Hamburger Standorten
Die Freie und Hansestadt Hamburg, hier die Landesbetriebe SBH und LEB zum einen und die GMH zum anderen, vergeben als Auftraggeber die jährliche bzw. abrufmäßige Probeentnahme und anschließende Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung (TrinkwV) an den von den AG betreuten Immobilien in Hamburg.
Bereich Nord, Probenahmen 2025 – 2029
Los 1 – Region: Nord / Eimsbüttel / Wandsbek Nord / Wandsbek Süd – Jährliche Mikrobiologische Beprobung, Legionellen Analytik gemäß TrinkwV 2023 Anlage 3 Teil 3, ca. 4.972 Stück – Alle 2 Jahre, Beprobungen auf Metalle, Chemische Parameter gemäß TrinkwV Anlage 2, Teil 2 Blei Kupfer Nickel, beginnend mit 2025, ca.1.152 Stück alter Text: Gegenstand des Vertrages ist die Probeentnahme und Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung in der Form eines Dauerschuldverhältnisses regelmäßig einmal im Jahr eigenverantwortlich durch den AN sowie auf Abruf durch den AG. Der Gesamtauftrag des Rahmenvertrags umfasst aktuell 733 Warmwasseranlagen zur regelmäßigen Überwachung auf Legionellen und 550 Trinkwasseranlagen. Aufgrund der Besonderheiten des (Schul-)Betriebes (z.B. unterschiedlich zügige Erreichbarkeit und Präsenz in Ferien und Schulzeit) ist für Probenahmetermine ausreichend vorher (fünf Werktage bzw. vor den Schulferien 15 Werktage) eine Terminabsprache mit dem Schulhausmeister (SHM) bzw. dem Ansprechpartner für nichtschulische Liegenschaften vorzunehmen, um den Zugang zu den Anlagen sicherzustellen. Die Rückmeldung mit Terminvereinbarung auf eine abgerufene Leistung sollte innerhalb eines Werktages erfolgen, die Abarbeitung (Probenentnahme) muss innerhalb von 3 Werktagen erfolgen können. Die Dokumentation hat nach Vorgaben der Trinkwasserverordnung für jede Leistungsgruppe zu erfolgen. Zu differenzieren ist nach Liegenschaft – Gebäude – Anlage – Beprobungsstelle. Es ist durch die Nutzung der vorhandenen Zuordnung (Labelung) sicherzustellen, dass die jeweiligen Probenahmestellen durchgängig beibehalten werden.
Bereich Mitte, Probenahmen 2025-2029
Los 2 – Region: Mitte / Altona / LEB – Jährliche Mikrobiologische Beprobung, Legionellen Analytik gemäß TrinkwV 2023 Anlage 3 Teil 3, ca. 5.124 Stück – Alle 2 Jahre, Beprobungen auf Metalle, Chemische Parameter gemäß TrinkwV Anlage 2, Teil 2 Blei Kupfer Nickel, beginnend mit 2025, ca. 1.144 Stück alter text: Gegenstand des Vertrages ist die Probeentnahme und Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung in der Form eines Dauerschuldverhältnisses regelmäßig einmal im Jahr eigenverantwortlich durch den AN sowie auf Abruf durch den AG. Der Gesamtauftrag des Rahmenvertrags umfasst aktuell 733 Warmwasseranlagen zur regelmäßigen Überwachung auf Legionellen und 550 Trinkwasseranlagen. Aufgrund der Besonderheiten des (Schul-)Betriebes (z.B. unterschiedlich zügige Erreichbarkeit und Präsenz in Ferien und Schulzeit) ist für Probenahmetermine ausreichend vorher (fünf Werktage bzw. vor den Schulferien 15 Werktage) eine Terminabsprache mit dem Schulhausmeister (SHM) bzw. dem Ansprechpartner für nichtschulische Liegenschaften vorzunehmen, um den Zugang zu den Anlagen sicherzustellen. Die Rückmeldung mit Terminvereinbarung auf eine abgerufene Leistung sollte innerhalb eines Werktages erfolgen, die Abarbeitung (Probenentnahme) muss innerhalb von 3 Werktagen erfolgen können. Die Dokumentation hat nach Vorgaben der Trinkwasserverordnung für jede Leistungsgruppe zu erfolgen. Zu differenzieren ist nach Liegenschaft – Gebäude – Anlage – Beprobungsstelle. Es ist durch die Nutzung der vorhandenen Zuordnung (Labelung) sicherzustellen, dass die jeweiligen Probenahmestellen durchgängig beibehalten werden.
Bereich Süd, GMH Probenahmen 2025-2029
Los 3 – Region: Süd / Bergedorf / HIBB / Kommunalbau / Unibau – Jährliche Mikrobiologische Beprobung, Legionellen Analytik gemäß TrinkwV 2023 Anlage 3 Teil 3, ca.2.891 Stück – Alle 2 Jahre, Beprobungen auf Metalle, Chemische Parameter gemäß TrinkwV Anlage 2, Teil 2 Blei Kupfer Nickel, beginnend mit 2025, ca. 627 Stück alter Text: Gegenstand des Vertrages ist die Probeentnahme und Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung in der Form eines Dauerschuldverhältnisses regelmäßig einmal im Jahr eigenverantwortlich durch den AN sowie auf Abruf durch den AG. Der Gesamtauftrag des Rahmenvertrags umfasst aktuell 733 Warmwasseranlagen zur regelmäßigen Überwachung auf Legionellen und 550 Trinkwasseranlagen. Aufgrund der Besonderheiten des (Schul-)Betriebes (z.B. unterschiedlich zügige Erreichbarkeit und Präsenz in Ferien und Schulzeit) ist für Probenahmetermine ausreichend vorher (fünf Werktage bzw. vor den Schulferien 15 Werktage) eine Terminabsprache mit dem Schulhausmeister (SHM) bzw. dem Ansprechpartner für nichtschulische Liegenschaften vorzunehmen, um den Zugang zu den Anlagen sicherzustellen. Die Rückmeldung mit Terminvereinbarung auf eine abgerufene Leistung sollte innerhalb eines Werktages erfolgen, die Abarbeitung (Probenentnahme) muss innerhalb von 3 Werktagen erfolgen können. Die Dokumentation hat nach Vorgaben der Trinkwasserverordnung für jede Leistungsgruppe zu erfolgen. Zu differenzieren ist nach Liegenschaft – Gebäude – Anlage – Beprobungsstelle. Es ist durch die Nutzung der vorhandenen Zuordnung (Labelung) sicherzustellen, dass die jeweiligen Probenahmestellen durchgängig beibehalten werden.

Bekanntmachungstext

Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung: Text freischaltenSBH | Schulbau Hamburg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren

2.1 Verfahren:

Titel: Probenentnahme und Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung an den von SBH | Schulbau Hamburg, GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH und dem Landesbetrieb Erziehung und Beratung bewirtschafteten Hamburger Standorten
Beschreibung: Die Freie und Hansestadt Hamburg, hier die Landesbetriebe SBH und LEB zum einen und die GMH zum anderen, vergeben als Auftraggeber die jährliche bzw. abrufmäßige Probeentnahme und anschließende Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung (TrinkwV) an den von den AG betreuten Immobilien in Hamburg.
Kennung des Verfahrens: f423358e-9a4e-4d85-bec1-97df3bc585c5
Interne Kennung: SBH VgV OV 013-25 UR
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der abzuschließende Rahmenvertrag regelt die Probenahme, Analyse der Wasserqualität, Dokumentation und Übermittlung der Ergebnisse betreffend Warmwasser- und Trinkwasseranlagen gem. einschlägigen Regelwerken (s. Kap. 2) an den über das Stadtgebiet Hamburg verteilten, öffentlichen Schulen, ausgewählten Universitäts- und Kommunalbauten sowie Gebäuden des Sport- und Sonderbaus der GMH. Der Gesamtauftrag wird in drei Teillose unterteilt. Die Angebotsabgabe ist für ein bis alle Lose möglich. Ein AN kann aus Gründen der Mittelstandsförderung maximal den Zuschlag für zwei Lose erhalten. Die Bezuschlagung erfolgt unter der Berücksichtigung der genannten Wertungskriterien sowie unter der Voraussetzung, dass die Eignungsanforderungen und die Mindestanforderungen pro Los in addierter Form (abhängig davon wie viele Lose zur Bezuschlagung kommen sollen) erfüllt sind. Eine Limitierung erfolgt, wenn ein Bieter auf mehr als zwei Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. In diesem Fall erfolgt die Vergabe der Lose an die Bieter so, dass der AG den geringstmöglichen Gesamtpreis (brutto) - bezogen auf alle Lose - realisieren kann. Anschließend erhält die Firma mit der nächsthöchsten Gesamtpunktzahl (Konzept plus Preis) den Zuschlag für ein oder mehrere übrige Lose. Bei Punktgleichheit ist der niedrigste Preis ausschlaggebend. Der AG behält sich hierbei vor, den Zuschlag auf mehr als zwei Lose an einen Bieter zu erteilen, sofern der Preisabstand zwischen den beiden Bestbietenden in den jeweiligen Losen mehr als 10 % beträgt. Die vergleichende Preiswertung erfolgt auf Basis der gebotenen Netto-Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuer. Losverteilung Los 1 - Region: Mitte / Altona / Eimsbüttel Los 2 - Region: Bergedorf / Wandsbek Nord / Wandsbek Süd / Nord / HIBB Los 3 - Region: Süd / GMH (Sport-/Sonderimmobilien, Hochschulbau) / Kommunalbau / LEB

2.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71630000 Technische Kontrolle und Tests

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