Ausschreibung Lieferleistung in Frankfurt am Main
Belieferung von Kaltgetränken
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Lieferleistung
Frist
08.08.2025
Zeitraum der Ausführung
Für 48 Monate
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
1.1 Leistungen 1.1.1 Belieferung mit Kaltgetränken Lieferung von alkoholfreien und alkoholischen Kaltgetränken an die Standorte der Deutschen Bundesbank, Zentrale (Ginnheim, FBC, Skyper, Skyper-Villa, Signaris, Trianon, PrimeTower) und Hauptverwaltung in Hessen in Frankfurt am Main, einschließlich Abholung und Rücknahme der Mehrwegflaschen und -Umgebinde. Die Lieferung der abgerufenen Getränke soll an mindestens fünf Werktagen möglich sein. Die Abholung und Rücknahme der Mehrwegflaschen, Fässer und Umgebinde erfolgt an vor-her mit dem betreffenden Fachbereich abgestimmten Tagen. Eine konkrete Aufstellung der Lieferpunkte, Ansprechpersonen und Lieferbedingungen ist beigefügt (B1_Anlage 1). 1.1.2 Preisabgabe In den vom Bieter genannten Preisen müssen alle Kosten für die Durchführung der unter 1.1.1 genannten Leistungen enthalten sein. Nachträgliche Aufschläge wie z.B. Energie- oder Lieferpauschalen werden nicht akzeptiert. Sofern Mindest-Bestellmengen einzuhalten sind und Zuschläge für die Belieferung von Kleinmengen erhoben werden, sind diese bei der Preisabgabe separat anzugeben. 1.2 Mengen und Marken 1.2.1 Kalkulatorische Abnahmemengen Die voraussichtlichen, geschätzten Absatzmengen und Artikel sind dem beigefügten Sortiment zu entnehmen (siehe Anlage C2_Preisangebot Kaltgetränke-Sortiment). Nach Zuschlag behält sich der Auftraggeber vor, weitere Artikel / Marken / Gebinde-Einheiten aus dem Sortiment des Auftragnehmers abzufragen. 1.2.2 Verpflichtung zur Abnahme Bei den in der Anlage C2_Preisangebot Kaltgetränke-Sortiment gemachten Angaben handelt es sich um kalkulatorische Annahmen, die dem derzeitigen Planungsstand entsprechen und insbesondere der Ermittlung des Angebotsvergleichspreises (Zuschlagskriterium) dienen. Sie stellen keine Verpflichtung für die künftige Inanspruchnahme dar. 1.3 Lieferung und Ausführung 1.3.1 Bestellung / Abruf Die Leistungspflicht wird jeweils erst durch gesondert erfolgende Beauftragung des Auftraggebers begründet. Aufträge werden dem Auftragnehmer von den zuständigen Fachbereichen (siehe B1_Anlage 1) per E-Mail ggfs. auch täglich, erteilt. Die Korrespondenz erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. 1.3.2 Anlieferung Die Warenanlieferung und Abholung des Leergutes muss an 5 Werktagen (Montag bis Freitag) gewährleistet sein.
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2.Verfahren
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