Öffentliche Ausschreibung in München
Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
08.08.2025
Zeitraum der Ausführung
16.09.2025–30.07.2027
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Städt. Anne-Frank-Realschule
Städt. Anne-Frank-Realschule
Städt. Anne-Frank-Realschule
Städt. Willy-Brandt-Gesamtschule
Städt. Willy-Brandt-Gesamtschule
Städt. Willy-Brandt-Gesamtschule
Bekanntmachungstext
Auftragsbekanntmachung - Sonderregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots an den städt. Realschulen und Schulen besonderer Art
Beschreibung: Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots an den städt. Realschulen und Schulen besonderer Art
Kennung des Verfahrens: bdae6bfe-e922-42db-bc5c-a8d3507c955f
Interne Kennung: VGSt
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
2.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
2.1.2 Erfüllungsort:
Stadt: München
Postleitzahl: 80335
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen:
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 20
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6 Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Korruption: insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Betrug: insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Zahlungsunfähigkeit: insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
5.Los
5.1Technische ID des Loses: LOT-0001
Titel: Städt. Anne-Frank-Realschule
Beschreibung: Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2 Erfüllungsort:
Stadt: München
Postleitzahl: 81241
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Datum des Beginns:
Enddatum der Laufzeit:
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Bei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
5.1.10Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis.
Beschreibung: Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium - Zahl: 100
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: : 00,
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 21 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: : 05,
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10
5.1Technische ID des Loses: LOT-0002
Titel: Städt. Anne-Frank-Realschule
Beschreibung: Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots
Interne Kennung: LOT-0002
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