Ausschreibung Lieferleistung Hardware und Software in Schönkirchen
Internetdienste, Gemeinde Schönkirchen Wirtschaftlichkeitslückenförderung Gigabitnetz
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
08.08.2025
Zeitraum der Ausführung
Für 9 Jahre
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Gemeinde Schönkirchen Wirtschaftlichkeitslückenförderung Gigabitnetz
Gegenstand des Verfahrens ist die Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens („TKU“) als Zuwendungsempfänger zum Ausgleich einer Wirtschaftlichkeitslücke für Aufbau und Betrieb eines noch zu errichtenden gigabitfähigen Breitbandnetzes (Telekommunikationsnetz) mit einer Datenrate von mind. 1 Gigabit/s (symmetrisch) für 97 unterversorgte Adresspunkte in der Gemeinde Schönkirchen (Trassenlänge auf öffentlichem Grund ca. 14 km, Summe der Hausanschlusslängen auf privatem Grund ca. 1.940 m). Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung im Sinne von § 3 Abs. 1 Buchst. a der beihilferechtlichen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken vom 01.08.2024. Dieses Wirtschaftlichkeitslückenmodell beruht darauf, dass eine vom Bund nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 – und eine vom Land Schleswig-Holstein nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Gigabit-Kofinanzierungs-Richtlinie – gewährte Förderung sowie der gemeindliche Eigenanteil auf der Grundlage eines Zuwendungsvertrages (nach dem vom Bund vorgegebenen Muster) an das TKU weitergeleitet werden. Der ausgewählte Netzbetreiber hat das geförderte Breitbandnetz im eigenen Namen und auf eigenes Risiko auf der Basis der Vergabeunterlagen und seines Angebots aus dem Vergabeverfahren zu errichten und das Breitbandnetz anschließend für mindestens die Zweckbindungsdauer der Förderung (7 Jahre nach näherer Maßgabe der Zu-wendungsbescheide) zu betreiben. Die Nutzung von Eigenleistungen, von alternativer Netztechnologie im Fall von Nr. 5.3 und alternativen Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren usw.) ist grundsätzlich förderfähig.
Bekanntmachungstext
Deutschland: Internetdienste, Gemeinde Schönkirchen Wirtschaftlichkeitslückenförderung Gigabitnetz
1
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Schönkirchen c/o
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren
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