Öffentliche Ausschreibung in Hannover

Unterstützung Abrechnung Coronahilfen

ID: A458366140

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Offenes Verfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

25.07.2025

Zeitraum der Ausführung

Für 1 Jahr

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

Unterstützung Abrechnung Coronahilfen
Der NBank sind seit Beginn der Corona-Pandemie zahlreiche neue Richtlinien über- tragen worden. Dies umfasste nicht nur die sog. Sofort-, November-, Dezember-, Über- brückungs- und Neustarthilfen, sondern zahlreiche Aufstocker- und Ergänzungspro- gramme. Insgesamt sind etwa 400.000 Anträge über die Sofort-, November-, Dezem- ber-, Überbrückungs- und Neustarthilfeprogramme eingereicht worden. Während die Soforthilfen weitestgehend abgerechnet sind (gut 100.000 Anträge) steht der wesent- liche Teil der Überbrückungs- und Neustarthilfe-Schlussbescheide noch aus. Die NBank hat hier seit 2020 bereits externe Unterstützung genutzt. Da die Bearbeitung nun aufgrund des Umfangs deutlich mehr Zeit benötigt, ist ein neuer Rahmenvertrag auszuschreiben. Es wird erwartet, dass die reine Bearbeitung der Schlussabrech- nungspakete bis spätestens Ende 2025 bearbeitet sein muss. Die verschiedenen Bundesprogramme für Corona-hilfen sind über ein WebPortal, wel- ches von der Init bereitgestellt wird, ausschließlich digital zu bearbeiten. Dabei werden bereits systemisch die eingereichten Schlussabrechnungspakete in ampelfarbene Gruppen eingeteilt. Es gibt grüne Rollen (einfache Bearbeitung, wenig inhaltliche Prü- fung), gelbe Rollen (es ergeben sich Abweichungen aus dem Ursprungsantrag, die hinterfragt werden müssen) und rote Rollen (es gibt erhebliche Abweichungen, Konto- Adressänderungen o.ä. oder es handelt sich um Stichprobenfälle, so dass eine detail- genaue und intensive Prüfung erforderlich ist). Da die NBank nicht über die entsprechende räumliche Infrastruktur sowie die Hard- ware verfügt und auch die erforderlichen personellen Kapazitäten in der erforderlichen Volatilität und Größenordnung nicht bis Jahresende 2025 zur Verfügung stellen kann, ist eine ausschließlich interne Umsetzung nicht möglich.
Schlussabrechnungspakete
2.1.2.2 Unterstützung durch die NBank Die NBank stellt ein technisches System zur Verfügung, mit dem die technische Schnittstelle zu den Systemen der NBank dargestellt wird, und stellt entsprechende Berechtigungen (Rollen) für die Mitarbeitenden des Auftragnehmers zur Verfügung, damit auf den Systemen der NBank die Aufgabenerfüllung erfolgen kann. – Sofern die technische Umgebung (Antrags- und Bearbeitungssystem) durch Dritte (z.B. den Bund vgl. Überbrückungshilfen) bereitgestellt wird, erfolgt der Zugriff des Auftragnehmers über dieses System. Die NBank ist verpflich-tet, dem Auftragnehmer dann die entsprechenden Berechtigungen einzu-richten (z.B. Zwei-Faktor-Authentifizierung). Es kann erforderlich sein, dass die Bearbeiter dafür ein Handy (es dürfte das eigene sein) benötigen. Gleichzeitig ist der Auftragnehmer verpflichtet, die üblichen IT-Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten. Die NBank verpflichtet sich, alle für die Durchführung erforderlichen Infor-mationen dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, soweit die Beschaffung der Informationen nicht dem Auftragnehmer selbst oblie-gen. 3. Qualität der Leistungserbringung für beide Lose (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Leistungen gemäß der Leistungs-beschreibung, den dort definierten Mindestqualifikationen, Bearbeitungszeit je Rol-le und Bearbeitungsfristen vollständig, sachgerecht und mit der im öffentlichen Auf-tragswesen gebotenen Sorgfalt zu erbringen. Maßgeblich ist insbesondere die feh-lerfreie Erstellung prüffähiger Bescheide und Widerspruchsentscheidungen im Rahmen des festgelegten 4-Augen-Prinzips sowie die Einhaltung der durch die Rollenzuordnung bestimmten Bearbeitungszeiten. (2) Eine Leistung gilt als mangelhaft, wenn sie: die fachlichen Mindestanforderungen an das Personal (z. B. fehlende Schulung oder Nachweis) nicht erfüllt, formale oder inhaltliche Fehler in den Bescheiden oder Widerspruchsentscheidun-gen aufweist, oder gegen technische oder rechtliche Vorgaben verstößt.
Prüfung von Widersprüchen
2.1.2.2 Unterstützung durch die NBank Die NBank stellt ein technisches System zur Verfügung, mit dem die technische Schnittstelle zu den Systemen der NBank dargestellt wird, und stellt entsprechende Berechtigungen (Rollen) für die Mitarbeitenden des Auftragnehmers zur Verfügung, damit auf den Systemen der NBank die Aufgabenerfüllung erfolgen kann. – Sofern die technische Umgebung (Antrags- und Bearbeitungssystem) durch Dritte (z.B. den Bund vgl. Überbrückungshilfen) bereitgestellt wird, erfolgt der Zugriff des Auftragnehmers über dieses System. Die NBank ist verpflich-tet, dem Auftragnehmer dann die entsprechenden Berechtigungen einzu-richten (z.B. Zwei-Faktor-Authentifizierung). Es kann erforderlich sein, dass die Bearbeiter dafür ein Handy (es dürfte das eigene sein) benötigen. Gleichzeitig ist der Auftragnehmer verpflichtet, die üblichen IT-Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten. Die NBank verpflichtet sich, alle für die Durchführung erforderlichen Infor-mationen dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, soweit die Beschaffung der Informationen nicht dem Auftragnehmer selbst oblie-gen. 3. Qualität der Leistungserbringung für beide Lose (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Leistungen gemäß der Leistungs-beschreibung, den dort definierten Mindestqualifikationen, Bearbeitungszeit je Rol-le und Bearbeitungsfristen vollständig, sachgerecht und mit der im öffentlichen Auf-tragswesen gebotenen Sorgfalt zu erbringen. Maßgeblich ist insbesondere die feh-lerfreie Erstellung prüffähiger Bescheide und Widerspruchsentscheidungen im Rahmen des festgelegten 4-Augen-Prinzips sowie die Einhaltung der durch die Rollenzuordnung bestimmten Bearbeitungszeiten. (2) Eine Leistung gilt als mangelhaft, wenn sie: die fachlichen Mindestanforderungen an das Personal (z. B. fehlende Schulung oder Nachweis) nicht erfüllt, formale oder inhaltliche Fehler in den Bescheiden oder Widerspruchsentscheidun-gen aufweist, oder gegen technische oder rechtliche Vorgaben verstößt.

Bekanntmachungstext

Deutschland: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Unterstützung Abrechnung Coronahilfen
1Text freischalten19/2025 - 00410433-2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung: Text freischaltenNBank
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2.Verfahren

2.1 Verfahren:

Titel: Unterstützung Abrechnung Coronahilfen
Beschreibung: Der NBank sind seit Beginn der Corona-Pandemie zahlreiche neue Richtlinien über- tragen worden. Dies umfasste nicht nur die sog. Sofort-, November-, Dezember-, Über- brückungs- und Neustarthilfen, sondern zahlreiche Aufstocker- und Ergänzungspro- gramme. Insgesamt sind etwa 400.000 Anträge über die Sofort-, November-, Dezem- ber-, Überbrückungs- und Neustarthilfeprogramme eingereicht worden. Während die Soforthilfen weitestgehend abgerechnet sind (gut 100.000 Anträge) steht der wesent- liche Teil der Überbrückungs- und Neustarthilfe-Schlussbescheide noch aus. Die NBank hat hier seit 2020 bereits externe Unterstützung genutzt. Da die Bearbeitung nun aufgrund des Umfangs deutlich mehr Zeit benötigt, ist ein neuer Rahmenvertrag auszuschreiben. Es wird erwartet, dass die reine Bearbeitung der Schlussabrech- nungspakete bis spätestens Ende 2025 bearbeitet sein muss. Die verschiedenen Bundesprogramme für Corona-hilfen sind über ein WebPortal, wel- ches von der Init bereitgestellt wird, ausschließlich digital zu bearbeiten. Dabei werden bereits systemisch die eingereichten Schlussabrechnungspakete in ampelfarbene Gruppen eingeteilt. Es gibt grüne Rollen (einfache Bearbeitung, wenig inhaltliche Prü- fung), gelbe Rollen (es ergeben sich Abweichungen aus dem Ursprungsantrag, die hinterfragt werden müssen) und rote Rollen (es gibt erhebliche Abweichungen, Konto- Adressänderungen o.ä. oder es handelt sich um Stichprobenfälle, so dass eine detail- genaue und intensive Prüfung erforderlich ist). Da die NBank nicht über die entsprechende räumliche Infrastruktur sowie die Hard- ware verfügt und auch die erforderlichen personellen Kapazitäten in der erforderlichen Volatilität und Größenordnung nicht bis Jahresende 2025 zur Verfügung stellen kann, ist eine ausschließlich interne Umsetzung nicht möglich. 2.1.1. Zu erbringende Leistungen Es wird erwartet, dass die reine Bearbeitung der Schlussabrechnungspakete bis spätestens Ende 2025 bearbeitet sein muss. Die verschiedenen Bundesprogramme für Corona-hilfen sind über ein WebPortal, welches von der Init bereitgestellt wird, ausschließlich digital zu bearbeiten. Dabei werden bereits systemisch die eingereichten Schlussabrechnungspakete in ampel-farbene Gruppen eingeteilt. Es gibt grüne Rollen (einfache Bearbeitung, wenig in-haltliche Prüfung), gelbe Rollen (es ergeben sich Abweichungen aus dem Ur-sprungsantrag, die hinterfragt werden müssen) und rote Rollen (es gibt erhebliche Abweichungen, Konto-Adressänderungen o.ä. oder es handelt sich um Stichpro-benfälle, so dass eine detailgenaue und intensive Prüfung erforderlich ist). - Prüfungen der eingereichten Schlussabrechnungspakete aus den Coronahilfen auf Basis der von der NBank bereit gestellten Einarbeitungshil-fen wie Leistungsbeschreibungen, Förderrichtlinien, FAQ und ggf. Vollzugs-hinweise Arbeitsanweisungen und Leitfäden in den verschiedenen Rollen. Dies umfasst insbesondere: o Prüfung der im Init-Portal eingereichten Schlussabrechnungsunterla-gen auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit o Klärung und Prüfung, insb. im Stichprobenfall, der in der Schlussab-rechnung bestehenden Unklarheiten, Nachforderung von Unterlagen / Formulierung von Rück- und Verständnisfragen o Inhaltliche Prüfung, ob die Anforderungen an die Schlussabrechnun-gen der Bewilligung entsprechen und damit der Schlussbescheid er-stellt werden kann (bei Bedarf inklusive gesellschaftsrechtlicher Fra-gestellungen und Bewertungen, insbesondere zum Vorliegen eines Unternehmensverbundes) o Dokumentation der durchgeführten Prüfungen in Form von Vermer-ken (formal und inhaltlich) - Vorbereiten und Erstellen der Schlussbescheide (ggf. inkl. Widerruf / Rücknahme und Rückforderung; Teil-Widerrufe / -Rücknahmen). Dies umfasst insbesondere: o Abgeben eines verbindlichen Votums zur Anerkennung der Schluss-abrechnung oder zur Rückforderung o Erstellung von Schlussbescheiden (inkl. Widerrufsbescheide) 2.1.1.2 Los 2: - Prüfung von Widersprüchen im Rechtsbehelfsverfahren zur Sicherstellung einer fristgerechten Entscheidung inklusive Erstellung von notwendigen Prüfvermerken und Vorlage eines unterschriftsreifen Entwurfs eines Wider-spruchbescheides. 2.1.1.3. Für beide Lose: - Bereitstellung entsprechender Infrastruktur in Form von Räumlichkeiten sowie der erforderlichen Hardware (durch den Auftragnehmer). Dabei er-möglicht die NBank den Zugriff auf das technische Laufwerk der NBank und das Laufwerk der Init. Die NBank stellt eine Klickanleitung bereit und einen Ansprechpartner für Rückfragen, die über die Klickanleitung hinausgehen. - Der Auftragnehmer gewährleistet jederzeit den Einsatz von Personal, dass den Mindestanforderungen entspricht und anhand der Klickanleitung eigen-ständig zur Abarbeitung der Pakete im Stande ist. Vorbereitung der Formulare, Vorlagen und der technischen Grundprogrammierung erfolgt durch die NBank und sind nicht Teil dieser Ausschreibung.
Kennung des Verfahrens: b247c1b1-a266-49f5-a0bd-d09b647ae530
Interne Kennung: RE 2025.14
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens: Verfahren Die den Bietern im Verlaufe des Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der NBank auf Fragen der Bieter, schriftliche Hinweise etc.) sind ebenso wie die Vergabeunterlagen bei der Erstellung des Angebots zugrunde zu legen. Antwortschreiben und schriftliche Hinweise der NBank, welche die Vergabeunterlagen im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen diesen Vergabeunterlagen vor. Bei den personenbezogenen Bezeichnungen in diesen Vergabeunterlagen gilt die gewählte Form für jegliche Art von natürlichen und juristischen Personen. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit "Bieter" sowohl natürliche Personen, einzelne Unternehmen als auch Bietergemeinschaften gemeint. Mit "Auftragnehmer" ist der Bieter oder die Bietergemeinschaft gemeint, der/die den Zuschlag erhalten hat. Angebotsform Das Angebot ist über das Deutsche Vergabeportal (Text freischaltenwww.dtvp.de) einzureichen. Das Angebot ist in übersichtlicher, lesbarer und nachvollziehbarer Form in deutscher Sprache zu erstellen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 VgV. Die NBank bedingt sich hiermit aus, dass etwaige Vorverträge, in den Vergabeunterlagen nicht als Vertragsbestandteile aufgeführte Unterlagen, Protokolle oder Klauselwerke oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers nicht Vertragsbestandteil werden. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Zahlungsbedingungen auf, entfalten diese infolge der hiesigen Abwehrklausel der NBank im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung, vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17. Änderungsvorbehalt Die NBank behält sich vor, den oben dargestellten zeitlichen Verfahrensablauf im Rahmen des gesetzlich zulässigen Rahmens zu ändern. Änderungen werden allen Bietern über das Deutsche Vergabeportal mitgeteilt.

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