Öffentliche Ausschreibung in Dresden

Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen

ID: A458267002

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Offenes Verfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

21.07.2025

Zeitraum der Ausführung

01.11.2025–31.10.2026

Auftraggeber

Ausführungsort

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Leistungsbeschreibung

Dienstleistungsvertrag zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen im Zeitraum 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2026
Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen in den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung im Inland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0001
Titel: Beförderung von Paketen aus der Region Dresden
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0002
Titel: Beförderung von Paketen aus der Region Leipzig
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0003
Titel: Beförderung von Paketen aus der Region Zwickau
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0006
Titel: Beförderung von Paketen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz u. Görlitz

Bekanntmachungstext

1.Beschaffer

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung: Text freischaltenOberlandesgericht Dresden
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren

2.1 Verfahren:

Titel: Dienstleistungsvertrag zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen im Zeitraum 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2026
Beschreibung: Gegenstand dieses Verfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen in den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung im Inland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Kennung des Verfahrens: 726135ad-cbcc-48ff-ba6f-07f29647dfbd
Interne Kennung: OLG-VI.4-EText freischalten1420/19/2-2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens:

2.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60161000 Paketbeförderung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64121200 Paketzustellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste

2.1.2 Erfüllungsort:

Stadt: Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Der Bieter hat eine Eigenerklärung (Anlage 5) abzugeben: • Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen • Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen Sofern ein Bieter im Hinblick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will (Unterauftragnehmer), ist dies in Anlage 3 Bieterangaben zu vermerken und die Anlage 7 Verzeichnis der Unterauftragnehmer, die mit der Abholung der Sendungen in den Justizdienststellen und/oder für die Zustellungen beim Empfänger beauftragt werden, ist entsprechend auszufüllen. Das Verzeichnis der Unterauftragnehmer kann bereits ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Sofern das Verzeichnis der Unterauftragnehmer dem Angebot nicht beigefügt ist, wird die Vergabestelle entsprechend § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV vor Zuschlagserteilung von den Unternehmen/Bietern, die in die engere Wahl kommen, die ausgefüllte Liste der Unterauftragnehmer abfordern. Die Vorlage hat dann unverzüglich binnen einer Frist von fünf Tagen zu erfolgen. Bei einer sehr hohen Anzahl von Unterauftragnehmern (ab 1.000) kann von einer Vorlage der ausgefüllten Anlage 7 Verzeichnis der Unterauftragnehmer abgesehen werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Für diesen Fall hat der Bieter bei Abgabe des Angebotes eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, dass nur Unterauftragnehmer beauftragt werden, die mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen, die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen und im Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) eingetragen sind. Sollte ein Unterauftragnehmer diese Voraussetzungen im laufenden Vertragszeitraum nicht mehr erfüllen, ist er unverzüglich als Unterauftragnehmer nicht mehr einzusetzen (vgl. § 36 VgV). Diese Eigenerklärung ist bei Abgabe des Angebotes miteinzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5

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