Öffentliche Ausschreibung in Lübeck
Winterdienst , Winterdienstleistungen für die Liegenschaften des ABz Lübeck
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
02.07.2025
Zeitraum der Ausführung
01.11.2025–31.03.2028
Auftraggeber
Ausführungsorte
Region Lübeck, Schleswig-Holstein
23774 Heiligenhafen, Schleswig-Holstein
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Leistungsbeschreibung
Der Vertrag beginnt im Jahr 2025 und erstreckt sich über drei Winterperioden,
jeweils von November bis März. Die erste Winterperiode umfasst den Zeitraum vom
1. November 2025 bis zum 31. März 2026, die zweite vom 1. November 2026 bis zum
31. März 2027 und die dritte vom 1. November 2027 bis zum 31. März 2028. Eine
optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr bis zum März 2029 ist möglich.
Der Auftragnehmer übernimmt die regelmäßige und bedarfsorientierte Räumung
aller vertraglich vereinbarten Flächen Dazu gehören insbesondere Gehwege
Parkplätze Zufahrten Eingänge sowie weitere verkehrsrelevante Bereiche des
betreuten Grundstücks Bei Glättegefahr ist ein geeignetes umweltfreundliches und
nicht salzhaltiges Streumittel aufzubringen das gleichmäßig zu verteilen ist und
keine gefährdenden Rückstände hinterlässt Sobald keine Gefährdung mehr besteht
etwa nach Schneefall oder Tauwetter ist das aufgebrachte Streugut zeitnah
regelmäßig und vollständig zu entfernen um die Sicherheit zu gewährleisten und die
Umwelt sowie das Grundstück zu schonen
Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs ist der Auftragnehmer verpflichtet
eine ständige Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft für den Winterdienst zu
gewährleisten Die Durchführung von Räum und Streumaßnahmen hat innerhalb
eines festgelegten Zeitraums nach Auftreten der Gefahrenlage zum Beispiel ein bis
zwei Stunden nach Beginn von Schneefall oder Eisbildung zu erfolgen Die konkreten
Zeitfenster sowie weitere Einzelheiten werden im jeweiligen Vertrag verbindlich
geregelt
Der Winterdienst umfasst sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung der
Verkehrssicherheit bei Schnee und Eisglätte auf öffentlichen und privaten
Verkehrsflächen Ziel ist es durch rechtzeitiges Räumen und Streuen die sichere
Begeh und Befahrbarkeit zu gewährleisten sowie Unfälle und Haftungsrisiken zu
vermeiden
Räumarbeiten
1.1 Schnee ist auf allen vertraglich festgelegten Flächen zum Beispiel Gehwege
Zufahrten Stellplätze Plätze und Zuwegungen regelmäßig und bedarfsgerecht zu
räumen
1.2 Die Räumung hat in der Regel in voller Breite zu erfolgen sodass eine gefahrlose
Nutzung durch Fußgänger und Fahrzeuge möglich ist
1.3 Bei wiederholtem Schneefall sind die Flächen mehrfach pro Einsatz zu bearbeiten
1.4 Der Schnee ist grundsätzlich am Rand der Fläche oder an zugewiesenen Stellen zu
lagern ohne angrenzende Verkehrsflächen Einfahrten oder Abläufe zu blockieren
Streuarbeiten
2.1 Bei Glättebildung sind die Verkehrsflächen mit einem geeigneten abstumpfenden
Streumittel zum Beispiel Splitt oder Sand zu behandeln Der Einsatz von Streusalz ist
sofern nicht ausdrücklich erlaubt zu vermeiden oder nur in Ausnahmefällen zum
Beispiel bei Eisregen zulässig
2.2 Das Streugut ist gleichmäßig und in ausreichender Menge aufzubringen um eine
Rutschgefahr effektiv zu minimieren
Aufnahme und Entsorgung des Streuguts
3.1 Nach Wegfall der Glättegefahr zum Beispiel bei Tauwetter oder anhaltend
frostfreier Witterung ist das aufgebrachte Streumaterial zeitnah und vollständig zu
entfernen
3.2 Die Aufnahme erfolgt durch Kehren Absaugen oder händisch je nach Fläche und
örtlichen Gegebenheiten
3.3 Die sachgerechte Entsorgung des Materials obliegt dem Auftragnehmer unter
Beachtung der Umwelt und Entsorgungsrichtlinien
Einsatzbereitschaft und Reaktionszeit
4.1 Der Auftragnehmer stellt eine ständige Einsatzbereitschaft innerhalb der
vereinbarten Zeiträume sicher zum Beispiel werktags von 6 Uhr bis 20 Uhr an
Wochenenden und Feiertagen gegebenenfalls angepasst
4.2 Nach Eintritt einer Gefahrenlage zum Beispiel Schneefall Eisbildung ist innerhalb
der vereinbarten Reaktionszeit in der Regel ein bis zwei Stunden mit der Ausführung
der Maßnahmen zu beginnen
DE Formular – Auftragsbekanntmachung 3
4.3 Die Leistungen sind fortzusetzen solange eine Gefährdung durch Schnee oder Eis
besteht
Dokumentation
5.1 Alle Einsätze sind vom Auftragnehmer zu dokumentieren Datum Uhrzeit Art der
Maßnahme Wetterbedingungen verwendetes Streumittel etc
5.2 Die Einsatzprotokolle sind auf Anforderung vorzulegen und dienen der
Nachweisführung gegenüber dem Auftraggeber sowie etwaigen Haftungsfällen
Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
Der Außenbezirk sowie der Bauhof Lübeck weisen unterschiedliche Belagsarten und
Oberflächenbeschaffenheiten auf. Die Zufahrtsbereiche sind asphaltiert, während die
angrenzenden Außenparkflächen mit Beton oder Pflastersteinen befestigt sind. Im
inneren Bereich des Grundstücks überwiegen befestigte Flächen mit Betonpflaster
sowie großflächig verlegte Stelcon Platten. Teilbereiche der Wege sind zudem mit
Natursteinpflaster ausgeführt. Die Wegeflächen befinden sich insgesamt in einem
funktionalen, jedoch nicht durchgehend ebenen Zustand. Es sind vereinzelt
Unebenheiten vorhanden, die bei der Durchführung von Winterdienstmaßnahmen
zu berücksichtigen sind.
Für die weiteren Liegenschaften in Travemünde und Heiligenhafen gilt, dass
sämtliche Verkehrs und Nutzflächen mit Pflasterbelägen ausgestattet sind. Diese
befinden sich überwiegend in einem gepflegten und verkehrssicheren Zustand. Bei
den beschriebenen Flächen handelt es sich um öffentliche Gehwege, Auffahrten,
Stellplätze sowie sonstige öffentlich zugängliche Verkehrs und Nutzflächen.
Die Ausschreibung umfasst drei Lose mit Schnee- und Glättebeseitigung an
unterschiedlichen Standorten
Los 1 betrifft verschiedene Flächen des Auftraggebers, die zu festgelegten Zeiten
geräumt sein müssen. Zu den Flächen, die bis 6 Uhr geräumt sein müssen, gehören
340 laufende Meter Zuwegungen zu den Eingangsbereichen von Gebäuden, die
insgesamt 26 Türen und Werkstatttore bedienen. Außerdem sind drei Parkflächen
mit einer Gesamtgröße von 1276 Quadratmetern sowie eine Zufahrtsstraße mit einer
Fläche von 441 Quadratmetern enthalten, die sich vor und hinter dem Zufahrtstor
erstreckt. An Wochenenden und Feiertagen muss die Beräumung bis 8 Uhr
abgeschlossen sein. Weitere Flächen, die bis 6.30 Uhr geräumt sein müssen, umfassen
verschiedene Straßen und Plätze mit einer Gesamtfläche von 7251, Quadratmetern.
Auch hier gilt an Wochenenden und Feiertagen eine Räumfrist bis 8 Uhr.
Los 2 bezieht sich auf mehrere Standorte in Travemünde. Am Alten Leuchtturm
betrifft die Räumpflicht den Fußweg an der Trelleborgallee sowie Am Leuchtenfeld 1,
einschließlich des Zugangs zum Leuchtturm. Die gesamte zu räumende Strecke
beträgt etwa 131 laufende Meter. Die Schnee- und Glättebeseitigung muss bis
spätestens 8 Uhr abgeschlossen sein. Zwischen 8 und 20 Uhr wird eine durchgehende
Betreuung gewährleistet. An der Neuen Verkehrszentrale umfasst die Räumung den
Fußweg sowie die Parkflächen des WSA Ostsee, mit Ausnahme der Parkflächen für
die Lotsen. Die gesamte zu räumende Fläche beträgt etwa 520 Quadratmeter. Die
Räumung muss zu den Schichtwechselzeiten um 5.30 Uhr, 12.30 Uhr und 20.30 Uhr
abgeschlossen sein. Zwischen 8 und 20 Uhr wird eine kontinuierliche Betreuung
sichergestellt. Bei der Alten Verkehrszentrale betrifft die Räumung den Zugang zum
und rund um den Turm, einschließlich des Parkplatzes sowie der an die Promenade
angrenzenden Fläche, auf der sich früher die Schaukästen des WSA befanden. Die
gesamte Fläche beträgt etwa 270 Quadratmeter. Die Räumung muss bis spätestens 8
Uhr erfolgen. Von Montag bis Freitag ist der Zugang zum Turm sowie die Parkfläche
bereits bis 6 Uhr zu räumen. Auch hier ist eine durchgehende Betreuung zwischen 8
und 20 Uhr vorgesehen.
Los 3 umfasst zwei weitere Liegenschaften. In der Ina-Seidel-Straße, Sundweg 18,
betrifft die Räumung einen Gehweg von etwa 60 laufenden Metern bei der
Oberschaltstelle. Die Schnee- und Glättebeseitigung muss bis spätestens 8 Uhr
erfolgen. Zwischen 8 und 20 Uhr wird eine umfassende Betreuung gewährleistet. Am
Grundstück Warteburgweg 13 sind insgesamt rund 718 Quadratmeter zu betreuen.
Die Zuwegungen zu den Eingängen sowie der Weg zur Liegebrücke umfassen etwa
191 Quadratmeter und müssen bis spätestens 6 Uhr geräumt sein. Die übrige Fläche,
bestehend aus der Zufahrt und den Abstellplätzen, umfasst etwa 527 Quadratmeter
und ist bis spätestens 6.30 Uhr zu räumen. An Wochenenden und Feiertagen gilt eine
Räumfrist bis 8 Uhr.
Bekanntmachungstext
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle), a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle), Name:
Straße, Hausnummer:
PLZ (PLZ): 23566, Ort: Lübeck
Telefon: , E-Mail:
Internet-Adresse:
b) Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2. Angaben zum Verfahren
a) Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO.
b) Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag.
c) Geschäftszeichen
2
3. Angaben zu Angeboten
a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen
Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel.
b) Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
02.07.2025 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.07.2025.
c) Sprache
Deutsch
4. Angaben zu Vergabeunterlagen
a) Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen
direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt.
c) Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a).
d) Anforderungsfrist: 02.07.2025 - 12:00 Uhr
5. Angaben zur Leistung
a) Art und Umfang der Leistung:
Winterdienst, Winterdienstleistungen für die Liegenschaften des ABz Lübeck
Der Vertrag beginnt im Jahr 2025 und erstreckt sich über drei Winterperioden,
jeweils von November bis März. Die erste Winterperiode umfasst den Zeitraum vom
1. November 2025 bis zum 31. März 2026, die zweite vom 1. November 2026 bis zum
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