Öffentliche Ausschreibung in Erfurt
Wartung Dienstfahrzeuge Marke Opel
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
07.07.2025
Zeitraum der Ausführung
01.09.2025–31.08.2027
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Wartung und Instandsetzung von Dienstfahrzeugen der Thüringer Polizei der Marke Opel im Regionalbereich Nordhausen.
Los LOT-0010:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Wartung und Instandsetzung von Dienstfahrzeugen der Thüringer Polizei der Marke Opel im Regionalbereich Meiningen.
Los LOT-0005:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Wartung und Instandsetzung von Dienstfahrzeugen der Thüringer Polizei der Marke Opel im Regionalbereich Jena.
Los LOT-0002:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Wartung und Instandsetzung von Dienstfahrzeugen der Thüringer Polizei der Marke Opel im Regionalbereich Gera.
Los LOT-0007:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Wartung und Instandsetzung von Dienstfahrzeugen der Thüringer Polizei der Marke Opel im Regionalbereich Mühlhausen.
Los LOT-0008:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Wartung und Instandsetzung von Dienstfahrzeugen der Thüringer Polizei der Marke Opel im Regionalbereich Saalfeld.
Los LOT-0003:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Wartung und Instandsetzung von Dienstfahrzeugen der Thüringer Polizei der Marke Opel im Regionalbereich Altenburg.
Los LOT-0009:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Wartung und Instandsetzung von Dienstfahrzeugen der Thüringer Polizei der Marke Opel im Regionalbereich Suhl.
Los LOT-0004:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Wartung und Instandsetzung von Dienstfahrzeugen der Thüringer Polizei der Marke Opel im Regionalbereich Gotha.
Los LOT-0001:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Wartung und Instandsetzung von Dienstfahrzeugen der Thüringer Polizei der Marke Opel im Regionalbereich Erfurt.
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2.Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: Rahmenvereinbarung Wartung Dienstfahrzeuge Marke Opel
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Wartung und Instandsetzung von Dienstfahrzeugen der Thüringer Polizei der Marke Opel.
Kennung des Verfahrens: e039cf3c-771c-4541-b55c-dd8690c3f294
Interne Kennung: 24.5
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens:
2.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50100000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen
2.1.2 Erfüllungsort:
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen:
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 10
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 10
2.1.6 Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB /A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
Betrug: a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB /A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
Korruption: a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V. m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung
5.Los
5.1Technische ID des Loses: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung Wartung Dienstfahrzeuge Marke Opel Bereich Erfurt
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Wartung und Instandsetzung von Dienstfahrzeugen der Thüringer Polizei der Marke Opel im Regionalbereich Erfurt.
Interne Kennung: 24.5 _Los 1
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50100000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Rahmenvereinbarung kann zwei mal um je 12 Monate verlängert werden.
5.1.2 Erfüllungsort:
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
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