Ausschreibung Lieferleistung in Westheim (Pfalz)
Betriebsführung, Containergestellung mit Transport sowie tlw. Verwertung von Abfällen und Wertstoffen des Wertstoffhofes Westheim
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
26.06.2025
Zeitraum der Ausführung
01.01.2026–31.12.2029
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Betrieb des Wertstoffhofes inkl. entsprechender Personalbereitstellung; Gestellung von Containern; teilweise Abfuhr und anschließender Transport von vertragsgegenständlichen Fraktionen zu dem/den vom Auftraggeber vorgegebenen oder vom Auftragnehmer zu wählenden Transportziel/en bzw. Entsorgungs-/Verwertungsanlage/n; teilweise Entsorgung bzw. Verwertung der vertragsgegenständlichen Abfälle und Wertstoffe. | Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer den Wertstoffhof Westheim zum Betrieb unentgeltlich zur Verfügung. Zur Erfüllung seiner hieraus erwachsenden Verpflichtungen werden dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber als dem Anlageninhaber Nutzungsrechte für die Wertstoffhoffläche eingeräumt. | Während der gesamten Öffnungszeiten ist die Annahme von Abfällen und Wertstoffen sicherzustellen, einschließlich entsprechender Vor- und Nachbereitungszeiten. | Für die Erfüllung der Leistung ist der dauerhafte Einsatz von mind. drei Mitarbeitern erforderlich, darunter ein Mitarbeiter für die Erfassung der Anlieferungen, Verwiegung und Abrechnung. Das Personal muss freundlich auftreten sowie über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit Abfällen verfügen. Zudem muss mind. ein Mitarbeiter über einen Sachkundenachweis für gefährliche Abfälle verfügen. Eine einheitliche Dienstkleidung sowie sichtbare Namensschilder sind Pflicht, um eine klare Identifikation der Mitarbeiter zu gewährleisten. | Die vom Auftragnehmer eingesetzten Fahrzeuge und Maschinen müssen dem Stand der Technik entsprechen und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Zudem wird der Einsatz von umweltfreundlichen, schadstoffarmen Fahrzeugen mit mindestens EURO 6-Abgasnorm gefordert. Der Auftragnehmer ist für die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmaschinen verantwortlich, darunter mindestens ein Radlader oder Bagger mit Greifer. | Die Sauberkeit und Ordnung auf dem Gelände müssen jederzeit gewährleistet sein. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle durch Transport, Anlieferung oder Betrieb entstehenden Verunreinigungen zu beseitigen. Dazu gehören auch die Reinigung der Betriebsgebäude und sanitären Einrichtungen sowie der Winterdienst mit Schneeräumung und Streupflicht. | Sollten Mängel bei der Leistungserbringung auftreten, können diese durch den Auftraggeber reklamiert werden. Berechtigte Reklamationen müssen vom Auftragnehmer innerhalb eines festgelegten Zeitraums behoben werden, andernfalls kann der Auftraggeber die Leistung auf Kosten des Auftragnehmers selbst oder durch Dritte erbringen lassen. | Der Wertstoffhof darf ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Aufgaben genutzt werden, eine gewerbliche Mitnutzung ist nicht gestattet. Der Auftragnehmer hat sich an die genehmigungsrechtlichen Vorgaben zu halten und den Betrieb so zu führen, dass die bestehenden Genehmigungen nicht gefährdet werden. Zudem ist er für die betriebliche Sicherheit verantwortlich und hat eine Betriebsordnung zu erstellen, die gemeinsam mit dem Auftraggeber abgestimmt wird und gut sichtbar ausgehängt werden muss. | Zur Unterstützung des Betriebs stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer bestimmte Räumlichkeiten sowie Strom, Wasser, Telefon und Internet zur Verfügung. Die für die Betriebsführung erforderliche Soft- und Hardware wird ebenfalls bereitgestellt, und die Schulung der Mitarbeiter erfolgt durch den Auftraggeber.
Bekanntmachungstext
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren
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