Öffentliche Ausschreibung in Wermelskirchen
Anmietung einer Kindertageseinrichtung in der Wermelskirchener Innenstadt
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
17.06.2025
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
In der Wermelskirchner Innenstadt wird gemäß der aktuellen Kindertagesstättenbedarfsplanung dauerhaft eine zusätzliche 4-gruppige Kindertagesstätte benötigt. Dafür sucht die Stadt Wermelskirchen einen Investor, welcher auf einem Grundstück und in einem entsprechend den u. a. gesetzlichen Anforderungen errichteten oder umgebauten Gebäude in Zusammenarbeit mit einem Träger in freier Trägerschaft ein 4-gruppige Kindertagesstätte für die Dauer von mindestens 25 Jahren betreibt. Der freie Träger muss ein lt. Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) geeigneter und gem. Sozialgesetzbuch VIII. Teil anerkannter freier Träger der Jugendhilfe sein, der bereits über ausreichende Erfahrungen mit dem Betrieb einer mindestens dreigruppigen Kindertagesstätte und über Erfahrungen mit der Betreuung von unter 3-jährigen Kindern verfügt. Voraussetzung Grundstück/Kindertageseinrichtung: Das Grundstück mit der Kita muss in der Innenstadt von Wermelskirchen liegen (s. beigefügter Plan mit gekennzeichnetem Gebiet, in dem sich das Grundstück befinden muss). Die Inbetriebnahme der Kita soll so schnell wie möglich, spätestens aber im Jahr 2028, und für die Dauer von mindestens 25 Jahren erfolgen. In allen Fällen müssen bei dem in Frage kommenden Grundstück die baurechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Kindertagesstätte bereits gegeben sein oder ein evtl. bereits vorhandenes Bestandsgebäude für einen ggfls. notwendigen Umbau aber in jedem Fall für eine Nutzungsänderung geeignet sein. Die Nutzungsänderung darf auch nicht unter einem Vorbehalt stehen und sollte mindestens in Aussicht gestellt bzw. positiv vorbeschieden sein. Grundstücke/Gebäude, welche diese Anforderungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden. Das vorhandene / umgebaute oder zu errichtende Gebäude und das dazugehörige Außenspielgelände muss ausreichend dimensioniert und aufgeteilt sein und den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes NRW für eine 4-gruppige Kindertagesstätte entsprechen, so dass eine Betriebserlaubnis für den Betrieb der Kindertageseinrichtung durch den Landschaftsverband Rheinland erteilt werden kann. Ohne diese Betriebserlaubnis ist der Betrieb einer Kindertagesstätte nicht zulässig. Einrichtungen, die insbesondere diese Voraussetzung nicht erfüllen können, werden im Sinne der Investoren-/Trägersuche nicht berücksichtigt. Die Zuwegung zur Einrichtung muss eine störungsfreie Bring- und Abholsituation ermöglichen. Gruppenstruktur der Kindertageseinrichtung: Die Kindertageseinrichtung muss über folgende Gruppenstruktur verfügen: 2 x Gruppenform I lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz 1 x Gruppenform II lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz 1 x Gruppenform III lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz Das entspricht 22 Plätze für unter 3-jährige Kinder und 53 Plätze für über 3-jährige Kinder lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz Finanzierung: Die Finanzierung der Investitionskosten und der laufenden Betriebskosten erfolgt auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz), die vom Träger entsprechend zu beantragen ist. Aus heutiger Sicht entstehen für die geplante Einrichtung Betriebskosten gem. Kinderbildungsgesetz in Höhe von mindestens rd. 649.000 € pro Jahr bei 100% nachgefragten 25 Stunden-Plätzen bis höchstens 1.155.000 € pro Jahr bei 100% nachgefragten 45 Stunden-Plätzen. Wertung der Teilnahmeanträge: Eine Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt nur hinsichtlich der Erfüllung der o. g. Mindestanforderungen an Lage und Voraussetzungen sowie Vorliegen der weiteren Mindestanforderungen der Eignungserklärung. Ein weiteres Ranking innerhalb der geeigneten Teilnahmeanträge findet nicht statt. Alle geeigneten Teilnahmeanträge werden also im Verhandlungsverfahren weiter beteiligt.
Bekanntmachungstext
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren
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