Öffentliche Ausschreibung in Wesel

Festmachertätigkeit an den großen Schleusen Friedrichsfeld, Hünxe und Flaesheim

ID: A457987125

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Offenes Verfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

10.07.2025

Zeitraum der Ausführung

29.08.2025–31.10.2026

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

Festmachertätigkeit an den großen Schleusen Friedrichsfeld, Hünxe und Flaesheim
Der Wesel-Datteln-Kanal (WDK) ist der am stärksten befahrene Binnen- schifffahrtskanal in Deutschland. Als einer der wichtigsten Verkehrsträger dient der WDK zur Versorgung der Industriebetriebe im Ruhrgebiet und ist zugleich Transitstrecke für den Hafen Dortmund sowie des gesamten Dortmund-Ems-Kanals. In den 6 großen Schleusenkammern am WDK sind die Nischenpoller aus Sicherheitsgründen für die Schifffahrt gesperrt, da diese die erforderlichen Kräfte nicht mehr sicher aufnehmen können. Ein sicheres Festmachen war in der Vergangenheit nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde per schifffahrtspolizeilicher Anordnung verfügt, dass Fahrzeuge ab einer Länge von 50 Metern nur noch einzeln geschleust werden. Damit wurde die Kapazität der Schleusenanlagen erheblich verringert und die Leichtigkeit der Schifffahrt eingeschränkt. Seit dem 03.12.2018 ist ein Festmacherdienst im Einsatz, welcher den Schiffen während der Schleusung in den großen Kammern der WDK-Schleusen wieder ein sicheres Festmachen ermöglicht. Damit einhergehend wurde die schifffahrtspolizeiliche Anordnung aufgehoben, so dass durch die Möglichkeit des gleichzeitigen Schleusens die Leistungsfähigkeit der Schleusen wieder erhöht wurde. Der derzeitige Vertrag für die Festmachertätigkeit endet am 29.08.2025. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Nischenpoller der großen Schleuse Friedrichsfeld, Hünxe und Flaesheim noch nicht instandgesetzt, weshalb an diesen genannten 3 Schleusen weiterhin ein Festmacherdienst benötigt wird. Das Festmachen erfolgt in der Art, dass die Matrosen der einfahrenden Schiffe ihre Leinen übergeben, die von Festmachern an den entsprechenden Festmacheinrichtungen (Land- oder Kantenpoller) vertäut und nach Ende des Schleusenvorganges wieder gelöst und an die Matrosen übergeben werden. Je nach Größe des Schiffes und in Abhängigkeit von der Witterung sind in der Regel 2 Leinen je Schiff zu übernehmen. Es liegt in der Verantwortung der Schiffsbesatzung und des Schichtleiters der Schleuse auch mehr oder weniger Leinen zum Festmachen zu verwenden. Diese werden von den Festmachern übernommen. Die Festmacher müssen körperlich in der Lage sein, mit den Leinen zu hantieren, insbesondere sie über eine Höhe von bis zu 10 Metern heraufzuziehen. Die Verwendung von Koppeldrähten als Leinen zum Festmachen wurde per schifffahrtspolizeilicher Anordnung untersagt, da hierdurch das hantieren der Festmacher erheblich erschwert würde. Mit der Einrichtung des Festmacherdienstes am WDK wurde die ursprüngliche Kapazität und die Leichtigkeit der Schifffahrt wiederhergestellt. Zugleich wurde hierdurch auch dem politischen Druck durch Verbände und Schifffahrtstreibende gerecht. Mit dem Auslaufen des bestehenden Vertrages am 29.08.2025 soll die Festmachertätigkeit bis zum 31.10.2026 vergeben werden. Die Vergabe erfolgt in Losen. Ein Los entspricht dabei einer Schleusenkammer.
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0001
Titel: Los 1 – Große Schleuse Friedrichsfeld
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0002
Titel: Los 2 – Große Schleuse Hünxe
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0003
Titel: Los 3 – Große Schleuse Flaesheim

Bekanntmachungstext

1.Beschaffer

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung: Text freischaltenWasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren

2.1 Verfahren:

Titel: Festmachertätigkeit an den großen Schleusen Friedrichsfeld, Hünxe und Flaesheim
Beschreibung: Der Wesel-Datteln-Kanal (WDK) ist der am stärksten befahrene Binnen- schifffahrtskanal in Deutschland. Als einer der wichtigsten Verkehrsträger dient der WDK zur Versorgung der Industriebetriebe im Ruhrgebiet und ist zugleich Transitstrecke für den Hafen Dortmund sowie des gesamten Dortmund-Ems-Kanals. In den 6 großen Schleusenkammern am WDK sind die Nischenpoller aus Sicherheitsgründen für die Schifffahrt gesperrt, da diese die erforderlichen Kräfte nicht mehr sicher aufnehmen können. Ein sicheres Festmachen war in der Vergangenheit nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde per schifffahrtspolizeilicher Anordnung verfügt, dass Fahrzeuge ab einer Länge von 50 Metern nur noch einzeln geschleust werden. Damit wurde die Kapazität der Schleusenanlagen erheblich verringert und die Leichtigkeit der Schifffahrt eingeschränkt. Seit dem 03.12.2018 ist ein Festmacherdienst im Einsatz, welcher den Schiffen während der Schleusung in den großen Kammern der WDK-Schleusen wieder ein sicheres Festmachen ermöglicht. Damit einhergehend wurde die schifffahrtspolizeiliche Anordnung aufgehoben, so dass durch die Möglichkeit des gleichzeitigen Schleusens die Leistungsfähigkeit der Schleusen wieder erhöht wurde. Der derzeitige Vertrag für die Festmachertätigkeit endet am 29.08.2025. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Nischenpoller der großen Schleuse Friedrichsfeld, Hünxe und Flaesheim noch nicht instandgesetzt, weshalb an diesen genannten 3 Schleusen weiterhin ein Festmacherdienst benötigt wird. Das Festmachen erfolgt in der Art, dass die Matrosen der einfahrenden Schiffe ihre Leinen übergeben, die von Festmachern an den entsprechenden Festmacheinrichtungen (Land- oder Kantenpoller) vertäut und nach Ende des Schleusenvorganges wieder gelöst und an die Matrosen übergeben werden. Je nach Größe des Schiffes und in Abhängigkeit von der Witterung sind in der Regel 2 Leinen je Schiff zu übernehmen. Es liegt in der Verantwortung der Schiffsbesatzung und des Schichtleiters der Schleuse auch mehr oder weniger Leinen zum Festmachen zu verwenden. Diese werden von den Festmachern übernommen. Die Festmacher müssen körperlich in der Lage sein, mit den Leinen zu hantieren, insbesondere sie über eine Höhe von bis zu 10 Metern heraufzuziehen. Die Verwendung von Koppeldrähten als Leinen zum Festmachen wurde per schifffahrtspolizeilicher Anordnung untersagt, da hierdurch das hantieren der Festmacher erheblich erschwert würde. Mit der Einrichtung des Festmacherdienstes am WDK wurde die ursprüngliche Kapazität und die Leichtigkeit der Schifffahrt wiederhergestellt. Zugleich wurde hierdurch auch dem politischen Druck durch Verbände und Schifffahrtstreibende gerecht. Mit dem Auslaufen des bestehenden Vertrages am 29.08.2025 soll die Festmachertätigkeit bis zum 31.10.2026 vergeben werden. Die Vergabe erfolgt in Losen. Ein Los entspricht dabei einer Schleusenkammer.
Kennung des Verfahrens: f04c20dText freischalten5-4065-4117-9457-0fd4ecc38fb6
Interne Kennung: 2025-812S1-036
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens:

2.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63721000 Betrieb von Häfen und Wasserstraßen und zugehörige Dienste

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