Ausschreibung Bauleistungen in München

Fremdvergabe von DNA-Analysen der Bayerischen Polizei

ID: A457946291

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Offenes Verfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

17.06.2025

Zeitraum der Ausführung

Für 48 Monate

Auftraggeber

Ausführungsort

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Leistungsbeschreibung

Fremdvergabe von DNA-Analysen der Bayerischen Polizei
Vergabe von Rahmenverträgen über molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazugehörigen Voruntersuchungen im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus Art. 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 Polizeiorganisationsgesetz (POG) in elf (11) Losen.
Polizeipräsidium München
Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 7.000; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 8.400; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.
Polizeipräsidium Mittelfranken
Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 5.300; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 6.360; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.
Polizeipräsidium Oberbayern Nord
Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 3.500; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 4.200; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.
Polizeipräsidium Unterfranken
Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 3.100; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 3.720; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.
Polizeipräsidium Oberfranken
Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.700; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 3.240; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.
Polizeipräsidium Oberpfalz
Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.500; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 3.000; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.
Polizeipräsidium Oberbayern Süd
Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.100; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.520; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.
Polizeipräsidium Schwaben Nord
Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.000; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.400; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.
Polizeipräsidium Niederbayern
Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 1.700; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.040; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 1.200; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 1.440; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.
Bayerisches Landeskriminalamt (BLKA)
Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 150; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 180; Hier muss im Unterschied zu den übrigen Losen vermehrt eine einfach gelagerte Spurensicherung an geeigneten Originalasservaten durchgeführt werden. Erfahrungsgemäß wird mit einer Anzahl von etwa 70 Einzelspuren pro Spurenfall gerechnet. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.

Bekanntmachungstext

Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung: Text freischaltenBayerisches Landeskriminalamt
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren

2.1 Verfahren:

Titel: Fremdvergabe von DNA-Analysen der Bayerischen Polizei
Beschreibung: Vergabe von Rahmenverträgen über molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazugehörigen Voruntersuchungen im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus Art. 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 Polizeiorganisationsgesetz (POG) in elf (11) Losen.
Kennung des Verfahrens: c9c1fdbe-9ce3-4da3-87d0-b122513f08d7
Interne Kennung:Text freischalten 124-8010-069/25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens:

2.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71620000 Analysen

2.1.2 Erfüllungsort:

Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: 1) Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV). 2) Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sind ausschließlich die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) von benannten eignungsrelevanten Unterauftragnehmern zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und mit dem Namen des Erklärenden zu versehen. Dem Angebot sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen. 3) Vordruck 4: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §123 GWB mit dem Angebot einzureichen. 4) Vordruck 5: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §124 GWB: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 124 GWB mit dem Angebot einzureichen. 5) Vordruck 11: Eignungsrelevante Unternehmen: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft insgesamt hat eine Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben, ob eine Eignungsleihe nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV vorliegt (Vordruck 11). 6) Vordruck 12: Unterauftragnehmer: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft insgesamt hat die Unterauftragnehmer zu benennen, die zur Ausführungen von im Angebot enthaltenen Leistungen hinzugezogen werden (§ 36 Abs. 1 S. 1 VgV). Die Erklärung ist mit dem Angebot abzugeben (Vordruck 12). 7) Vordruck 13: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / eignungsrelevante Unternehmen: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft insgesamt reicht mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung jedes benannten Unterauftragnehmers sowie jedes eignungsrelevanten Unternehmens ein (Vordruck 13). 8) Vordruck 14: Scientology-Schutzerklärung: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Scientology-Schutzerklärung mit dem Angebot einzureichen. 9) Vordruck 15: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG mit dem Angebot einzureichen. 10) Vordruck 16: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG mit dem Angebot einzureichen. 11) Vordruck 17: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den Russland-Sanktionen: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den zum Verfahrenszeitpunkt geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Angebot einzureichen. 12) Vordruck 18: Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit mit dem Angebot einzureichen. 13) Vordruck 19: Einverständniserklärung der Mitarbeiter für eine polizeiliche Überprüfung: Die Einverständniserklärungungen sind nach Zuschlagserteilung unaufgefordert einzureichen. 14) Vordruck 20: Erklärung zu sicherheitsüberprüftem Personal: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Erklärung zu sicherheitsüberprüftem Personal mit dem Angebot einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 11
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3

2.1.6 Ausschlussgründe:

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5.Los
5.1Technische ID des Loses: LOT-0001
Titel: Polizeipräsidium München
Beschreibung: Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 7.000; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 8.400; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.
Interne Kennung: 0001

5.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71620000 Analysen

5.1.2 Erfüllungsort:

Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
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