Ausschreibung Lieferleistung in Bonn
Verbrauchsmaterial zum Betrieb von Laborgeräten der Firma Qiagen
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Lieferleistung
Frist
12.06.2025
Zeitraum der Ausführung
01.09.2025–31.08.2029
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Verteidigung
2.Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: 1/DLII6/PC090 - Verbrauchsmaterial zum Betrieb von Laborgeräten der Firma Qiagen
Beschreibung: -BAIUDBw DL II 6.1 EVG
Kennung des Verfahrens: f13587d7-7d24-477c-a88e-051cc687ecd4
Interne Kennung: -BAIUDBw DL II 6.1 EVG
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens:
2.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
2.1.2 Erfüllungsort:
Stadt: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 70
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 70
5.Los
5.1Technische ID des Loses: LOT-0001
Titel: Los 1 - QFT PLUS TUBES TB1/TB2 /NIL/MIT
Beschreibung: 500 EA QFT PLUS TUBES TB1/TB2 /NIL/MIT
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort:
Stadt: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Datum des Beginns:
Enddatum der Laufzeit:
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis.
Beschreibung: Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium - Zahl: 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann:
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: : 00,
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: : 01,
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134GWB Informations- und Wartepflicht § 135Unwirksamkeit
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr -
5.1Technische ID des Loses: LOT-0002
Titel: Los 2 - DNEASY ULTRACLEAN MICROBIAL KIT /250
Beschreibung: 750 BT DNEASY ULTRACLEAN MICROBIAL KIT /250
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort:
Stadt: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Datum des Beginns:
Enddatum der Laufzeit:
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis.
Beschreibung: Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium - Zahl: 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann:
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: : 00,
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: : 01,
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134GWB Informations- und Wartepflicht § 135Unwirksamkeit
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr -
5.1Technische ID des Loses: LOT-0003
Titel: Los 3 - BUFFER ATL 200ML
Beschreibung: 58 BT BUFFER ATL 200ML
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort:
Stadt: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Datum des Beginns:
Enddatum der Laufzeit:
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis.
Beschreibung: Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium - Zahl: 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann:
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: : 00,
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: : 01,
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134GWB Informations- und Wartepflicht § 135Unwirksamkeit
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr -
5.1Technische ID des Loses: LOT-0004
Titel: Los 4 - COLLECTION TUBES QIAGEN 2ML
Beschreibung: 8 PG COLLECTION TUBES QIAGEN 2ML
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort:
Stadt: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Datum des Beginns:
Enddatum der Laufzeit:
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis.
Beschreibung: Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium - Zahl: 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann:
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: : 00,
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: : 01,
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134GWB Informations- und Wartepflicht § 135Unwirksamkeit
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr -
5.1Technische ID des Loses: LOT-0005
Titel: Los 5 - HOTSTARTAQ MASTERMIX KIT 1000U
Beschreibung: 68 PG HOTSTARTAQ MASTERMIX KIT 1000U
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für diese Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 3 Jahre mit Option auf 1 weiteres Jahr (Optionsausübung spätestens 6 Monate vor Ablauf des 3. Jahres).
5.1.2 Erfüllungsort:
Stadt: deutschlandweit
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Datum des Beginns:
Enddatum der Laufzeit:
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die vorgegebene Höchstmenge in der Beschreibung des Loses entspricht der Schätzmenge des vorliegenden Bedarfs.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis.
Beschreibung: Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium - Zahl: 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann:
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: : 00,
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: : 01,
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134GWB Informations- und Wartepflicht § 135Unwirksamkeit
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr -
5.1Technische ID des Loses: LOT-0006
Titel: Los 6 - QUANTINOVA IC PROBE ASSAY
Beschreibung: 360 BT QUANTINOVA IC PROBE ASSAY
Interne Kennung: LOT-0006
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