Öffentliche Ausschreibung in Bochum
Wechselung von Strom-, Gas- und Wasserzählern
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Bauleistung
Frist
02.06.2025
Zeitraum der Ausführung
Für 2 Jahre
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
2.Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: Rahmenvertrag über die Wechselung von Strom-, Gas- und Wasserzählern
Beschreibung: Rahmenvertrag über die Wechselung von Strom-, Gas- und Wasserzählern für die Stadtwerke Bochum Holding GmbH
Kennung des Verfahrens: 624fae89-6c76-44a9-ab25-759642a62c51
Interne Kennung: ewmr_Wechselung_Strom-, Gas- und Wasserzähler_2025
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Zentrale Elemente des Verfahrens: Alle interessierten Firmen müssen sich anhand des zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrags zzgl. der geforderten Unterlagen um die Teilnahme am Verfahren bewerben. Alle Unterlagen werden ausschließlich über den benannten Kommunikationsbereich (Vergabeplattform) zur Verfügung gestellt. Die gesamte Kommunikation inkl. der Frage- und Antwortstellungen findet ausschließlich in diesem Kommunikationsbereich statt. Alle Interessenten haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, die bereitgestellten Informationen rechtzeitig abzurufen. Achtung: Sämtliche Unterlagen sind bereits abrufbar. Das heißt, dass auch Unterlagen abrufbar sind, die erst mit der Angebotsabgabe nach Aufforderung einzureichen sind. Reichen Sie daher bitte nur die geforderten Unterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ein! Reichen Sie Ihre Fragen bitte min. 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist ein. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen und sämtliche Korrespondenz ist in deutscher Sprache zu führen. Nichtdeutschsprachige Unterlagen müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch eingereicht werden.
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